Wohneigentum bei Todesfall

21. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Karl-Peter
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 8x hilfreich)
Wohneigentum bei Todesfall

Guten Tag

ich melde mich hier mit einem leider bedauerlichen Beitrag.

In meinem Bekanntenkreis ist kürzlich ein guter Freund unter tragischer Weise ums Leben gekommen.
Mein Freund und seine Lebensabschnittsgefährtin (nicht verheiratet, nicht verlobt, sieben Jahre zusammen) waren beide Mieteigentümer der Wohnung.
Beide haben sich Möbel, Fernseher, Computer, u.s.w. zusammen angeschafft, aber auf unterschiedlichen Kaufverträgen. Mal war der Mann Käufer, das andere mal die Frau.

Die Wohnung ist zum Ende Februar gekündigt. Ein weiteres Mietverhältnis in dem selben Haus, zwei Stockwerke weiter runter wurde bereits abgeschlossen.

Meine Frage(n)
Geht nun die ganze Einrichtung, auch wenn der Mann Kreditnehmer ist, an die Freundin über? (Sie Wohnt ja noch da)
Oder muss sie den Teil, vom Verstorbenen jetzt den Eltern/Geschwister überlassen.

Wo kann ich sowas nachlesen?
Gibt es dafür Gesetzestexte??

Es bestehen nicht nur Wertgegenstände, auch laufende Kredite.

Ich hoffe, das ich hier im richtigen Forum bin und bedanke mich im Voraus für Antworten.

Besten Gruß
Karl-Peter




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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1396x hilfreich)

Was ist ein Mieteigentümer?

Ich nehme nicht an, das "Miteigentümer" gemeint ist, da gleichzeitig von Kündigung der Wohnung und Mietverhältnis die Rede ist.

Was die Wohnung betrifft, wäre das Mietforum das richtige.

Für Erbschaftsangelegenheiten gibt es ein gesondertes Erbschaftsforum.

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"Heike aus Bochum"

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2941x hilfreich)

Wenn es kein Testament gibt, dann erbt die Freundin theoretisch nichts und es hängt davon ab, wie die Eltern/Geschwister so drauf sind. Bei uns in der Familie würde keiner auf die Idee kommen, etwas von den Möbeln usw. zu fordern. Gleichzeitig ist die Freundin natürlich nicht für die Zahlung der Kreditraten haftbar zu machen, würde ich aber anbieten, wenn ich die Möbel usw. übernehme.
Eigentlich hätte sie nicht mal die Wohnung kündigen können, da für den Freund nur seine Erben hätten handeln können.
Gesetzestexte dazu findest du massenhaft im BGB und zwar unter Erbrecht.

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"sika0304"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Karl-Peter
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 8x hilfreich)

Nein, das ist so nicht richtig Verstanden worden...oder ich habs falsch geschrieben.

Also, beide sind im Mietvertrag als Mieter eingetragen.
Beide haben vor zwei Monaten die jetzige Wohnung gekündigt um in die Wohnung zwei Stockwerke tiefer zu ziehen.

Nun kam allerdings der tragische Todesfall dazwischen.

Sie wohnt ja noch in der Wohnung und wird auch umziehen. Sie muß dann den Mietvertrag abändern lassen...soweit so gut.
Das würde ja dann bedeuten, das die Angehörigen des Freundes ihr dann die Möbelstücke aus der Wohnung räumen dürfen? :???: bzw. darauf bestehen können?

quote:
Bei uns in der Familie würde keiner auf die Idee kommen, etwas von den Möbeln usw. zu fordern


Hier ist es aber leider so, was ich auch absolut Menschenunwürdig finde!

Ok, danke erst mal für die Antworten, werde weiter schauen

Besten Gruß
Karl-Peter

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