Hallo,
wir sind gerade dabei die Grundsteuererklärung zu machen. Für unseren Sachverhalt wissen wir nicht ganz genau ob wir das Treppenhaus (und auch den Vorbau) als Wohnfläche mit angeben sollen oder nicht. Es handelt sich um ein 1920 gebautes Haus, ursprünglich haben da mal drei Familien gelebt, jetzt sind es zwei Wohnungen. In den Wohnungen leben zwei befreundete/verwandte Familien. Familie 1 in den ersten zwei Etagen und Familie 2 ganz oben.
Ich habe mal ein Grundriss beigefügt (https://ibb.co/3F0bBCT)
Die Wohnungen/Haushalte sind klar getrennt. Auch von der baulichen Seite, wobei die Türen meist offen stehen da man sich ja kennt. Auch die Besonderheiten, dass man im Erdgeschoss und Obergeschoss zwingend ins Treppenhaus muss um die Räume zu wechseln. Ich weiß jetzt nicht ob man das eher als "gemeinschaftliches Treppenhaus" sieht was zu keiner Wohnung gehört, oder ob es Teil der Wohnung ist und die andere Partei auch durchläuft. Sowas wie Verkehrsfläche kennt die Wohnraumverordnung auch irgendwie nicht. Ich weiß nicht was dafür spricht die Fläche mit anzurechnen und bzw. was dafür spricht die Fläche nicht anzurechnen.
Grüße
Wohnfläche für Grundsteuerklärung
25. September 2022
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Frage vom 25. September 2022 | 19:53
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnfläche für Grundsteuerklärung
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#1
Antwort vom 25. September 2022 | 23:08
Von
Status: Lehrling (1740 Beiträge, 383x hilfreich)
Soweit ich mich erinnere, wird ausdrücklich auf die Wohnflächenverordnung Bezug genommen.
https://www.gesetze-im-internet.de/woflv/WoFlV.pdf
In §2 ist geregelt, was dazu gehört und was nicht.
Der Kern steht gleich in § 2 Abs. 1 Satz 1WoFlV:
Zitat:Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören.
Für Sonderfälle bitte neu nachfragen.
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