Hallo,
ich beabsichtige meine ETW zu verkaufen. Es handelt sich um eine Dachgeschosswohnung mit einer BGF von 132qm. In der Wohnflächenberechnung sind rd. 114qm aufgeführt. Welche qm Zahl kann nun zur Wertermittlung oder zum Ermitteln des ungefähren Marktpreises herangezogen werden?
Bei einem Kauf erhalte ich ja die vollen 132qm und nicht nur 114qm..
mfg
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Wohnfläche für Verkauf ETW
4. Dezember 2014
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Frage vom 4. Dezember 2014 | 14:02
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Wohnfläche für Verkauf ETW
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
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#1
Antwort vom 6. Dezember 2014 | 20:55
Von
Status: Unbeschreiblich (119582 Beiträge, 39744x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>In der Wohnflächenberechnung sind rd. 114qm aufgeführt. <hr size=1 noshade>
Die vermutlich nach der Wohnflächenverordnung erstellt wurde?
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#2
Antwort vom 9. Dezember 2014 | 17:41
Von
Status: Schüler (363 Beiträge, 193x hilfreich)
Hallo,
die Wohnflächenverordnung ist maßgeblich. Dachgeschoß bedeutet Schrägen und die sind nicht so uneingeschränkt nutzbar wie normal hohe Räume. Grüßele Farnmausi
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#3
Antwort vom 11. Dezember 2014 | 10:53
Von
Status: Lehrling (1980 Beiträge, 1537x hilfreich)
Im Kaufvertrag sollte man sowieso nur die Miteigentumsanteile aufnehmen, wie sie in der Teilungserklärung stehen. Schau mal in deinen Kaufvertrag, was dort steht!
Für die Anzeige würde ich sowohl die Grundfläche als auch die Wohnfläche nennen.
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