Wohngeldberechnung

8. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sonatina
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohngeldberechnung

Hallo an Alle,
seit 2003 haben wir eine Eigentumswohnung. Diese wurde sofort bei Kaufvertragabwicklung auf unseren Wunsch zusammengelegt. (Als einzige im Aufgang)
Trotzdem zahlen wir für jede Wohnung getrennt Wohngeld.
Ist das überhaupt rechtens?
Im Nachbarhaus der selben Gemeinschaft wurden aus 2 Zimmerwohnungen ebenfalls 4 Zimmerwohnungen diese zahlen aber nur 1x Wohngeld. Wie können wir uns wehren? bzw. ist das ein Fehler des Hausverwalters und können wir das bisher zuviel gezahlte Wohngeld zurückfordern oder aufrechnen lassen.
Viele Dank für Antworten.
Grüße Sonatina

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Wenn die TE und das Grundbuch nicht dahingehend geändert wurde dass aus den ursprünglich zwei Sondereigentumseinheiten eine Einzige wird darf die HV für jede Einheit separat Hausgeld verlangen.
Allerdings nur nach den entsprechenden Anteilen laut Umlageschlüssel für jede Einheit.
Ich gehe mal davon aus, dass ihr die Verwaltergebühr pro Wohnung bezahlt ?
Für euch heisst das ihr bewohnt zwei Wohnungen die ihr als eine Whg. nutzt und bezahlt zweimal Verwaltergebühr ?
Das ist zwar für euch nicht toll, aber m.E. nach korrekt : Verw.Gebühr pro Wohneinheit, laut Grundbuch zwei Wohneinheiten, 2x Verw.Gebühr.

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#2
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Auf dieser Seite ziemlich weit nach unten scrollen, da gibts ein entsprechendes Urteil :
http://hausverwaltung-rhein-main.com/imc/fdDynRDID=C1175b1d8X117ca6dd07eXY3ccd=fdDynMID=16672d6Xff49688b56XY7d34=fdInf_ID=1a626fX1003836d678XY1aa7/BFW-Newsletter-.htm

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#3
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Abgesehen von den Positionen, die nach Anzahl Wohnungen abgerechnet werden, ändert sich mit der Zusammenlegung von Wohnungen nix am Hausgeld, da dadurch i.d.R. die abrechnungsrelevanten Miteigentumsanteile lediglich addiert werden.
Die Verwaltervergütung kann zu recht für beide Wohnungen verlangt werden.

lg R.M.

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