Wohnrecht auf Lebenszeit der Tante

16. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
PapasKind
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnrecht auf Lebenszeit der Tante

Hallo,
hab hier eine Frage, die ich hier noch nicht beantwortet glaube.

Meine Tante, d.h. die Schwester meines verstorbenen Vaters, hat von meinem Onkel, d.h. dem verstorbenen Bruder meines verstorbenen Vaters im Haus ein Wohnrecht auf Lebenszeit eingetragen bekommen, welches bei Verheiratung oder freiwilligem Auszug erlischt.
Dieses Wohnrecht bezieht sich laut Notarvertrag von 1975 auf ein Schlafzimmer im 1.OG, die Küche und das Wohnzimmer. Jetzt haben mein Mann und ich das Haus von meiner Mutter und meinem noch lebenden Onkel gekauft und das Wohnrecht notariell mitübernommen.
Jedoch haben wir das Wohnhaus umgebaut und der Tante eine Einliegerwohnung im Erdgeschoss geschaffen. Jetzt ist die mittellose Tante in einem Pflegeheim untergebracht, da sich die noch lebenden Geschwister nicht um sie kümmern möchten. Was geschieht mit dem Wohnrecht?
Und bezieht sich trotz Umbau das Wohnrecht immer noch auf die Räume von 1975, weil dann hätte sie nämlich unser Schlafzimmer als Wohnrecht, was uns natürlich gar nicht passen würde?

Die Kreisverwaltung will nach mündlicher Aussage auf uns zukommen, und von uns Geld?

Wieso? Können die das?

Von unserer Seite wird die Wohnung eigentlich nicht benötigt, wir würden sie aber selbstverständlich gerne sinnvoll nutzen, damit sie sich nicht leerwohnt. Sprich: ausräumen, saubermachen, umbauen.... und somit für uns nutzbar machen.

Ist die Tante freiwillig ausgezogen? Was kann uns die Kreisverwaltung bzw. das Sozialamt wollen. Können Sie die Wohnung an Fremde vermieten?

Für Hilfe wäre ich dankbar.

Mit freundlichen Grüssen.
Silvia

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Was die Ämter von Euch wollen kann ich auch net sagen, Geld werden sie wohl sicher keines bekommen- denn die Tante hat ja nur ein Wohnrecht und keinen Niesbrauch.

Was bedeutet der Passus "freiwillig" ? Hier wäre etwas zu machen, wenn Eure Tante schriftlich erklärt dass sie freiwillig, d.h. von sich aus, lieber im Pflegeheim lebt, wäre nach Deiner Schilderung das Wohnrecht erloschen. Im Gegenzug könntet ihr der Tante schriftlich ein Wohnrecht für die Einliegerwohnung erteilen, falls sie wieder aus dem Pflegeheim raus möchte. Damit wäre beiden Seiten gedient und keiner wäre benachteiligt.
Das neue Wohnrecht als nicht vererbbar deklarieren.

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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