Hallo,
wir haben ein Haus gekauft von sehr alten Herrschaften. Diese haben ein Wohnrecht
nach § 1093 BGB eingetragen das bei Umzug in Pflegeheim gelöscht werden muss. Zusätzlich wurde eine verhältnismäßig geringe monatliche Miete vereinbart. Diese wurde im Kaufvertrag auch als Nutzungsentgelt genannt. Dazu wurde ein normaler Mietvertrag aufgesetzt. Alles soweit ok.
Nun sprach mich ein Bekannter an, es könnte sein, dass das Sozialamt ggf. Ersatzleistungen für das Wohnrecht von uns einfordern könne, wenn die Alten ins Pflegeheim müssten. Ich denke ja nicht dass das bei uns der Fall wäre, allein schon wegen der vereinbarten Miete. Darüber hinaus wird ja das Wohnrecht bei Umzug ins Pflegeheim gelöscht. Liege ich da mit meiner Vermutung richtig dass das Sozialamt da keine Forderungen uns gegenüber stellen kann?
Wohnrecht und Miete - Forderungen Sozialamt möglich?
17. Juni 2020
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Frage vom 17. Juni 2020 | 19:09
Von
Status: Frischling (45 Beiträge, 22x hilfreich)
Wohnrecht und Miete - Forderungen Sozialamt möglich?
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#1
Antwort vom 17. Juni 2020 | 23:28
Von
Status: Unbeschreiblich (120307 Beiträge, 39869x hilfreich)
ZitatForderungen Sozialamt möglich? :
Ja.
Einfach weil die Ämter gerne mal rechtswidrige Forderungen stellen oder weil im Vertrag was schlecht formuliert ist.
Von daher abwarten bis eventuell was kommt, dann kann man sinnvoll reagieren.
Und jetzt?
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