Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen?!
Habe Haus geerbt und Mutter hat alleiniges Nies- und Nutzrecht. Was kann man tun,damit ich als Eigentümer auch ein Recht an einer der Wohnungen im Haus bekommen kann. Problematisch ist dabei: Meine Mutter möchte meinem Noch-Mann ein Hausverbot erteilen,also möchte nicht dass ich ihn wieder in die Wohnung/auf Grundstück lassen kann.Daher macht sie es nicht das Nießbrauchrecht in ein Wohnrecht umzuwandeln. Welche Möglichkeit besteht denn?
Ginge sowas wie ein bindender Vertrag zwischen mir und ihr,in dem steht,dass ich mit den Kindern in der Wohnung kündigen kann aber das Recht hat nur meinen Noch-Mann von diese Wohnung auzuschliessen aber sonst keinen? Oder kann man das Wohnrecht nur auf die Wohnung beschrenken und ihr bleibt es über das Grundstück/Garten,Hot... so dass sie ihm den Zutritt verwehren kann???
Habe zu dem Fall von 2 Notaren auch zwei wiedersprüchlich aussagen bekommen und weis nun auch nicht was stimmt...
Vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Danke
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Wohnrecht/Nießbrauch !
19. Juli 2011
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Frage vom 19. Juli 2011 | 10:12
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 12x hilfreich)
Wohnrecht/Nießbrauch !
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