Wohnung gekauft, danach wird geraucht?

1. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
go686440-56
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung gekauft, danach wird geraucht?

Hallo zusammen,

wir haben eine Eigentumswohnung gekauft.

Diese haben wir mehrfach besichtigt und auch einige Mängel fest gehalten. Diese stehen alle samt im Kaufvertrag.

Die Wohnung sollte zum 30.11. übergeben werden.

Inzwischen nach nun ca 2 Monaten, nachdem der Kaufvertrag unterschrieben war, waren wir zum ausmessen in der Wohnung. Natürlich mit Absprache der Mieter.

Diese haben inzwischen exzessiv angefangen in der Wohnung zu rauchen. Selbst ich als starker Raucher kann es dort kaum aushalten. Die gesamte Wohnung stinkt extrem, trotz gekippter Fenster. Überall stehen volle Aschenbecher herum usw.

Die Holzdecke ist inzwischen auch schon farblich anders als bei der Besichtigung.

Beim Notar haben wir es eigentlich so verstanden, dass Mängel die bis zur Übergabe entstehen, Verkäufer Sache ist.

Ist dies den so auch richtig?

Inzwischen verhalten sich die Mieter wie die letzten Menschen. Sind halt Gastarbeiter die umziehen müssen....

Stellt der starke Gestank einen Mangel dar?

Davor wurde in diese Wohnung nicht geraucht, das haben die Mieter erst nach der Erhalt der Kündigung angefangen.




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129619 Beiträge, 41346x hilfreich)

Zitat (von go686440-56):
Beim Notar haben wir es eigentlich so verstanden, dass Mängel die bis zur Übergabe entstehen, Verkäufer Sache ist.

Ist dies den so auch richtig?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln etc. liest.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.



Zitat (von go686440-56):
Davor wurde in diese Wohnung nicht geraucht, das haben die Mieter erst nach der Erhalt der Kündigung angefangen.

Stressbewältigung ...



Zitat (von go686440-56):
Stellt der starke Gestank einen Mangel dar?

Selbstverständlich.
Ist dem Mieter aber erlaubt, da starkes rauchen zum normalen Gebraucht der Mietsache zählt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40084 Beiträge, 6536x hilfreich)

Zitat (von go686440-56):
wir haben eine Eigentumswohnung gekauft.
Zitat (von go686440-56):
dass Mängel die bis zur Übergabe entstehen, Verkäufer Sache ist.
Ja, grundsätzlich schon. Steht denn im Kaufvertrag ... dass diese Mängel bis zur Übergabe auch zu beseitigen sind?
Hier sind die Raucher ja (nur) die Mieter, und deren Vermieter ist der Verkäufer.
Zitat (von go686440-56):
Inzwischen verhalten sich die Mieter wie die letzten Menschen.
Weil sie stark rauchen?
Zitat (von go686440-56):
Davor wurde in diese Wohnung nicht geraucht, das haben die Mieter erst nach der Erhalt der Kündigung angefangen.
Das kann sein, aber das wäre nicht verboten.
Ihr werdet entsprechend renovieren müssen.
Macht man das nicht sowieso, wenn man in eine Wohnung einzieht, in der vorher zig Jahre lang Gastarbeiter zur Miete gewohnt haben?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
go686440-56
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln etc. liest.


Laut dem Kaufvertrag unter "Rechts- und Sachmängel" ist folgendes zu finden:

"Der Käufer hat den Vertragsgegenstand genau besichtigt; er übernimmt das Vertragsobjekt in derzeitigen gebrauchten Zustand"

"Für Sachmängel, die erst nach Vertragsschluss bis zum Besitzübergang entstanden sind und die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen, gelten die gesetzliche Mängelrechte"

Zitat (von Anami):
Weil sie stark rauchen?


Nein, weil weiterhin Zimmertüren beschädigt werden, die allerdings sowieso vom Verkäufer ern. werden.

Weil sie auf einer frisch abgedichteten Dachterrasse, welche aktuell nur durch Schutzflies und 1cm Riesel geschütz wird, ein riesen Grillfeuer unter dem Dach veranstalten. Mit schönem Gepuste und Wind alle funken auf die Terrasse das Fließ und neue Folie fliegen. Weil sie Säckeweise müll auf die Terrasse werfen. Permanent die Fenster gekippt, alle Heizung aber auf Stufe 5 und noch einiges mehr.

Für mich ist das verhalten, wie die letzten Menschen. Da dies eben auch erst begonnen hat, nachdem die Kündigung des Verkäufers bei der Firma ankam.

Zitat (von Anami):
Das kann sein, aber das wäre nicht verboten.
Ihr werdet entsprechend renovieren müssen.
Macht man das nicht sowieso, wenn man in eine Wohnung einzieht, in der vorher zig Jahre lang Gastarbeiter zur Miete gewohnt haben?


Das ist richtig. Allerdings war in dem Plan garantiert nicht eingeplant die gesamten Holzdecken raus zu reisen oder den Putz abzuschlagen. Da einfach alles schon jetzt vergilbt.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129619 Beiträge, 41346x hilfreich)

Zitat (von go686440-56):
und die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen

Damit wird man die Kosten für das Raucherproblem wohl selber tragen müssen, falls der Verkäufer nicht kulant ist.



Zitat (von go686440-56):
Allerdings war in dem Plan garantiert nicht eingeplant die gesamten Holzdecken raus zu reisen oder den Putz abzuschlagen.

Wenn man durch Mieter bewohnte Wohnungen kauft, sollte man immer damit rechnen, das am Ende der Mietzeit ein "alles neu" steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8603 Beiträge, 4676x hilfreich)

Zitat (von go686440-56):
Für mich ist das verhalten, wie die letzten Menschen. Da dies eben auch erst begonnen hat, nachdem die Kündigung des Verkäufers bei der Firma ankam.

Aus welchem Rechtsgrund sollte der Verkäufer kündigen können?
Zitat (von go686440-56):
Inzwischen verhalten sich die Mieter wie die letzten Menschen. Sind halt Gastarbeiter die umziehen müssen....

Geht's noch? :bang:

Wie komm man darauf, dass due Mieter umziehen müssen?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129619 Beiträge, 41346x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Aus welchem Rechtsgrund sollte der Verkäufer kündigen können?

Weil er das Mietverhältnis nicht fortsetzen will - unvermietete Immobilien verkaufen sich besser und sind teurer.



Zitat (von cruncc1):
Wie komm man darauf, dass due Mieter umziehen müssen?

Die müssen nicht umziehen, die müssen nur ausziehen - was im übrigen die übliche Folge einer Kündigung ist.


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#7
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4384 Beiträge, 727x hilfreich)

Zitat (von go686440-56):
Die Holzdecke ist inzwischen auch schon farblich anders als bei der Besichtigung.

Von wenigen Wochen rauchen, verfärbt sich eine Holzdecke nicht. Die vergilben im Laufe der Jahre. Evtl. hatten Sie bei den Besichtigen einen anderen Lichteinfall.
Zitat (von go686440-56):
Das ist richtig. Allerdings war in dem Plan garantiert nicht eingeplant die gesamten Holzdecken raus zu reisen oder den Putz abzuschlagen. Da einfach alles schon jetzt vergilbt.

Auch der Verputz vergilbt nicht innerhalb weniger Woche. Kenne Raucherwohnungen sehr gut, wenn man vermietet erlebt man da manches, aber so wie Sie schreiben, ist es nicht nachvollziehbar.
Was den Verputz betrifft, da gibt es in Baumärkten sie gute Streichmittel, auch Holzdecken kann man gut streichen, allerdings ist da der Aufwand etwas größer, falls eine andere Farbe gewünscht wird.
Warum erwähnen Sie ständig Gastarbeiter, auch Deutsche rauchen in Wohnungen?
Mängel sind das keine und da sie selber in diese Wohnung einziehen, könnte ich mir vorstellen, dass Sie eh eine Sanierung vorhatten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40084 Beiträge, 6536x hilfreich)

Zitat (von go686440-56):
Nein, weil weiterhin Zimmertüren beschädigt werden, die allerdings sowieso vom Verkäufer ern. werden.
Dann braucht man darüber nicht diskutieren. Macht der Verkäufer noch...
Aber du solltest den Verkäufer/Vermieter jetzt über deine schröcklichen Entdeckungen informieren.
Nicht, dass noch die ganze Bude abgefackelt wird. Brandwache hält vermutlich keiner.

Schließlich sind es noch dessen Mieter ODER wann endet dieser Mietvertrag?

Die Wohnungsübergabe vom Verkäufer an euch als Käufer findet doch erst am 30.11. statt---> Na und?
Vielleicht ziehen die auch gar nicht aus? Wäre nicht das erste Mal, dass Mieter bocken und das hat weder was mit letzten oder ersten Menschen noch mit *Gastarbeitern* zu tun.

Was willst du denn erreichen, als nur die *Gastarbeiter* zu beschuldigen ?

Zitat (von go686440-56):
Da dies eben auch erst begonnen hat, nachdem die Kündigung des Verkäufers bei der Firma ankam.
Selbstverständlich darf ein Mieter ärgerlich ...usw. sein, wenn ihm die Wohnung gekündigt wird. Noch hat die Übergabe nicht stattgefunden. Der Vermieter/Verkäufer hat noch Zeit.
Zitat (von go686440-56):
Allerdings war in dem Plan garantiert nicht eingeplant
Das mag sein. Muss ja vermutlich auch keiner tun.
Aber renovieren dürfte evtl. so oder so für (neue) Eigentümer üblich sein... oder ?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2049 Beiträge, 285x hilfreich)

Zitat (von go686440-56):
Diese haben inzwischen exzessiv angefangen in der Wohnung zu rauchen.


Kann man machen, ist nicht verboten.

Zitat (von go686440-56):
Die gesamte Wohnung stinkt extrem, trotz gekippter Fenster. Überall stehen volle Aschenbecher herum usw.


Gekippte Fenster sind nun mal keine geeignete Möglichkeit, eine Wohnung zu lüften.

Und die vollen Aschenbecher spätestens bei Auszug der Mieter verschwunden.

Da lüftet man dann selber mal gut durch, und wenn man starker Raucher ist, wird man das, was an Geruch übrig bleibt, nicht mehr bemerken.

Zitat (von go686440-56):
Die Holzdecke ist inzwischen auch schon farblich anders als bei der Besichtigung.


Nach zwei Monaten wohl kaum.

Zitat (von go686440-56):
Beim Notar haben wir es eigentlich so verstanden, dass Mängel die bis zur Übergabe entstehen, Verkäufer Sache ist.

Ist dies den so auch richtig?


Ich sehe keinen Mangel, sondern eine vertragsgemäße Nutzung der Wohnung.

BTW drängt sich mir der Verdacht auf, dass hier das Haar in der Suppe gesucht wird.

Zitat (von go686440-56):
Inzwischen verhalten sich die Mieter wie die letzten Menschen. Sind halt Gastarbeiter die umziehen müssen....


Es spielt doch überhaupt keine Rolle, ob das Gastarbeiter sind, oder nicht. Solche Sprüche kann man sich wirklich sparen...

Zitat (von go686440-56):
Davor wurde in diese Wohnung nicht geraucht, das haben die Mieter erst nach der Erhalt der Kündigung angefangen.


Dagegen ist rechtlich nichts einzuwenden.

-- Editiert von User am 3. November 2024 07:47

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#10
 Von 
MichaPet
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Es spielt doch überhaupt keine Rolle, ob das Gastarbeiter sind, oder nicht. Solche Sprüche kann man sich wirklich sparen...

Richtig kann man...

Man kann aber auch die Wahrheit schreiben...


Ich kenne ätzende Raucherwohnungen als Vermieter auch nur zu gut. Abartig sowas. Da kann man fast alles neu machen.

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#11
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2049 Beiträge, 285x hilfreich)

Zitat (von MichaPet):
Richtig kann man...

Man kann aber auch die Wahrheit schreiben...


"Die Wahrheit" (was auch immer das in diesem Zusammenhang sein soll), trägt nicht ein Stück zur Lösung des Problems bei.

Personen, die sich (Aussage des TE) "wie die letzten Menschen" benehmen, gibt es bekanntlich auch unter nicht-Gastarbeitern.

Zitat (von MichaPet):
Ich kenne ätzende Raucherwohnungen als Vermieter auch nur zu gut. Abartig sowas. Da kann man fast alles neu machen.


Du hast aber schon mitbekommen, dass der TE nach eigener Aussage selber starker Raucher ist?

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
MichaPet
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
"Die Wahrheit" (was auch immer das in diesem Zusammenhang sein soll), trägt nicht ein Stück zur Lösung des Problems bei.


Wenn es das Problem ist, kann man es auch ansprechen. Auch wenn nicht jeder Gutmensch sowas hören möchte.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40084 Beiträge, 6536x hilfreich)

Zitat (von MichaPet):
Man kann aber auch die Wahrheit schreiben...
Dass es Personen seien, die vor kurzem anfingen, auffällig viel zu rauchen? Daran zweifelt hier keiner, das kann wahr sein, ist aber wurscht.
Gastarbeiter bezeichnet übrigens Personen, die von den 50er bis 70er Jahren des letzten Jahrhunderts durch Anwerbung nach Deutschland kamen.
Ob solche Personen hier beschrieben sind? Sollte das *die Wahrheit* sein?

Zitat (von MichaPet):
Ich kenne ätzende Raucherwohnungen als Vermieter auch nur zu gut.
Das mag sein. Rauchten diese Mieter exzessiv ca 2 Monate lang, um solche *Wahrheiten* zu erzielen?
Zitat (von MichaPet):
Wenn es das Problem ist, kann man es auch ansprechen.
Natürlich. Es gibt hier den TE als Käufer, einen Verkäufer, der evtl. auch Vermieter dieser Wohnung ist ...und Mieter, deren Mietvertrag durch Kündigung endet.
Was hat das mit deiner Wahrheit zu tun?
Zitat (von MichaPet):
Auch wenn nicht jeder Gutmensch sowas hören möchte.
Hast du das Thema verfehlt?
:bang:

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