Hallo zusammen,
wir haben eine Eigentumswohnung gekauft.
Diese haben wir mehrfach besichtigt und auch einige Mängel fest gehalten. Diese stehen alle samt im Kaufvertrag.
Die Wohnung sollte zum 30.11. übergeben werden.
Inzwischen nach nun ca 2 Monaten, nachdem der Kaufvertrag unterschrieben war, waren wir zum ausmessen in der Wohnung. Natürlich mit Absprache der Mieter.
Diese haben inzwischen exzessiv angefangen in der Wohnung zu rauchen. Selbst ich als starker Raucher kann es dort kaum aushalten. Die gesamte Wohnung stinkt extrem, trotz gekippter Fenster. Überall stehen volle Aschenbecher herum usw.
Die Holzdecke ist inzwischen auch schon farblich anders als bei der Besichtigung.
Beim Notar haben wir es eigentlich so verstanden, dass Mängel die bis zur Übergabe entstehen, Verkäufer Sache ist.
Ist dies den so auch richtig?
Inzwischen verhalten sich die Mieter wie die letzten Menschen. Sind halt Gastarbeiter die umziehen müssen....
Stellt der starke Gestank einen Mangel dar?
Davor wurde in diese Wohnung nicht geraucht, das haben die Mieter erst nach der Erhalt der Kündigung angefangen.
Wohnung gekauft, danach wird geraucht?
1. November 2024
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Frage vom 1. November 2024 | 18:10
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung gekauft, danach wird geraucht?
#1
Antwort vom 1. November 2024 | 18:34
Von
Status: Unbeschreiblich (129619 Beiträge, 41346x hilfreich)
Zitat :Beim Notar haben wir es eigentlich so verstanden, dass Mängel die bis zur Übergabe entstehen, Verkäufer Sache ist.
Ist dies den so auch richtig?
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln etc. liest.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.
Zitat :Davor wurde in diese Wohnung nicht geraucht, das haben die Mieter erst nach der Erhalt der Kündigung angefangen.
Stressbewältigung ...
Zitat :Stellt der starke Gestank einen Mangel dar?
Selbstverständlich.
Ist dem Mieter aber erlaubt, da starkes rauchen zum normalen Gebraucht der Mietsache zählt.
#2
Antwort vom 1. November 2024 | 18:54
Von
Status: Unbeschreiblich (40084 Beiträge, 6536x hilfreich)
Zitat :wir haben eine Eigentumswohnung gekauft.
Ja, grundsätzlich schon. Steht denn im Kaufvertrag ... dass diese Mängel bis zur Übergabe auch zu beseitigen sind?Zitat :dass Mängel die bis zur Übergabe entstehen, Verkäufer Sache ist.
Hier sind die Raucher ja (nur) die Mieter, und deren Vermieter ist der Verkäufer.
Weil sie stark rauchen?Zitat :Inzwischen verhalten sich die Mieter wie die letzten Menschen.
Das kann sein, aber das wäre nicht verboten.Zitat :Davor wurde in diese Wohnung nicht geraucht, das haben die Mieter erst nach der Erhalt der Kündigung angefangen.
Ihr werdet entsprechend renovieren müssen.
Macht man das nicht sowieso, wenn man in eine Wohnung einzieht, in der vorher zig Jahre lang Gastarbeiter zur Miete gewohnt haben?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 1. November 2024 | 20:04
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln etc. liest.
Laut dem Kaufvertrag unter "Rechts- und Sachmängel" ist folgendes zu finden:
"Der Käufer hat den Vertragsgegenstand genau besichtigt; er übernimmt das Vertragsobjekt in derzeitigen gebrauchten Zustand"
"Für Sachmängel, die erst nach Vertragsschluss bis zum Besitzübergang entstanden sind und die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen, gelten die gesetzliche Mängelrechte"
Zitat :Weil sie stark rauchen?
Nein, weil weiterhin Zimmertüren beschädigt werden, die allerdings sowieso vom Verkäufer ern. werden.
Weil sie auf einer frisch abgedichteten Dachterrasse, welche aktuell nur durch Schutzflies und 1cm Riesel geschütz wird, ein riesen Grillfeuer unter dem Dach veranstalten. Mit schönem Gepuste und Wind alle funken auf die Terrasse das Fließ und neue Folie fliegen. Weil sie Säckeweise müll auf die Terrasse werfen. Permanent die Fenster gekippt, alle Heizung aber auf Stufe 5 und noch einiges mehr.
Für mich ist das verhalten, wie die letzten Menschen. Da dies eben auch erst begonnen hat, nachdem die Kündigung des Verkäufers bei der Firma ankam.
Zitat :Das kann sein, aber das wäre nicht verboten.
Ihr werdet entsprechend renovieren müssen.
Macht man das nicht sowieso, wenn man in eine Wohnung einzieht, in der vorher zig Jahre lang Gastarbeiter zur Miete gewohnt haben?
Das ist richtig. Allerdings war in dem Plan garantiert nicht eingeplant die gesamten Holzdecken raus zu reisen oder den Putz abzuschlagen. Da einfach alles schon jetzt vergilbt.
#4
Antwort vom 1. November 2024 | 20:11
Von
Status: Unbeschreiblich (129619 Beiträge, 41346x hilfreich)
Zitat :und die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen
Damit wird man die Kosten für das Raucherproblem wohl selber tragen müssen, falls der Verkäufer nicht kulant ist.
Zitat :Allerdings war in dem Plan garantiert nicht eingeplant die gesamten Holzdecken raus zu reisen oder den Putz abzuschlagen.
Wenn man durch Mieter bewohnte Wohnungen kauft, sollte man immer damit rechnen, das am Ende der Mietzeit ein "alles neu" steht.
#5
Antwort vom 1. November 2024 | 20:42
Von
Status: Richter (8603 Beiträge, 4676x hilfreich)
Zitat :Für mich ist das verhalten, wie die letzten Menschen. Da dies eben auch erst begonnen hat, nachdem die Kündigung des Verkäufers bei der Firma ankam.
Aus welchem Rechtsgrund sollte der Verkäufer kündigen können?
Zitat :Inzwischen verhalten sich die Mieter wie die letzten Menschen. Sind halt Gastarbeiter die umziehen müssen....
Geht's noch?
Wie komm man darauf, dass due Mieter umziehen müssen?
#6
Antwort vom 1. November 2024 | 21:00
Von
Status: Unbeschreiblich (129619 Beiträge, 41346x hilfreich)
Zitat :Aus welchem Rechtsgrund sollte der Verkäufer kündigen können?
Weil er das Mietverhältnis nicht fortsetzen will - unvermietete Immobilien verkaufen sich besser und sind teurer.
Zitat :Wie komm man darauf, dass due Mieter umziehen müssen?
Die müssen nicht umziehen, die müssen nur ausziehen - was im übrigen die übliche Folge einer Kündigung ist.
#7
Antwort vom 2. November 2024 | 12:25
Von
Status: Master (4384 Beiträge, 727x hilfreich)
Zitat :Die Holzdecke ist inzwischen auch schon farblich anders als bei der Besichtigung.
Von wenigen Wochen rauchen, verfärbt sich eine Holzdecke nicht. Die vergilben im Laufe der Jahre. Evtl. hatten Sie bei den Besichtigen einen anderen Lichteinfall.
Zitat :Das ist richtig. Allerdings war in dem Plan garantiert nicht eingeplant die gesamten Holzdecken raus zu reisen oder den Putz abzuschlagen. Da einfach alles schon jetzt vergilbt.
Auch der Verputz vergilbt nicht innerhalb weniger Woche. Kenne Raucherwohnungen sehr gut, wenn man vermietet erlebt man da manches, aber so wie Sie schreiben, ist es nicht nachvollziehbar.
Was den Verputz betrifft, da gibt es in Baumärkten sie gute Streichmittel, auch Holzdecken kann man gut streichen, allerdings ist da der Aufwand etwas größer, falls eine andere Farbe gewünscht wird.
Warum erwähnen Sie ständig Gastarbeiter, auch Deutsche rauchen in Wohnungen?
Mängel sind das keine und da sie selber in diese Wohnung einziehen, könnte ich mir vorstellen, dass Sie eh eine Sanierung vorhatten.
#8
Antwort vom 2. November 2024 | 15:58
Von
Status: Unbeschreiblich (40084 Beiträge, 6536x hilfreich)
Dann braucht man darüber nicht diskutieren. Macht der Verkäufer noch...Zitat :Nein, weil weiterhin Zimmertüren beschädigt werden, die allerdings sowieso vom Verkäufer ern. werden.
Aber du solltest den Verkäufer/Vermieter jetzt über deine schröcklichen Entdeckungen informieren.
Nicht, dass noch die ganze Bude abgefackelt wird. Brandwache hält vermutlich keiner.
Schließlich sind es noch dessen Mieter ODER wann endet dieser Mietvertrag?
Die Wohnungsübergabe vom Verkäufer an euch als Käufer findet doch erst am 30.11. statt---> Na und?
Vielleicht ziehen die auch gar nicht aus? Wäre nicht das erste Mal, dass Mieter bocken und das hat weder was mit letzten oder ersten Menschen noch mit *Gastarbeitern* zu tun.
Was willst du denn erreichen, als nur die *Gastarbeiter* zu beschuldigen ?
Selbstverständlich darf ein Mieter ärgerlich ...usw. sein, wenn ihm die Wohnung gekündigt wird. Noch hat die Übergabe nicht stattgefunden. Der Vermieter/Verkäufer hat noch Zeit.Zitat :Da dies eben auch erst begonnen hat, nachdem die Kündigung des Verkäufers bei der Firma ankam.
Das mag sein. Muss ja vermutlich auch keiner tun.Zitat :Allerdings war in dem Plan garantiert nicht eingeplant
Aber renovieren dürfte evtl. so oder so für (neue) Eigentümer üblich sein... oder ?
#9
Antwort vom 3. November 2024 | 07:42
Von
Status: Student (2049 Beiträge, 285x hilfreich)
Zitat :Diese haben inzwischen exzessiv angefangen in der Wohnung zu rauchen.
Kann man machen, ist nicht verboten.
Zitat :Die gesamte Wohnung stinkt extrem, trotz gekippter Fenster. Überall stehen volle Aschenbecher herum usw.
Gekippte Fenster sind nun mal keine geeignete Möglichkeit, eine Wohnung zu lüften.
Und die vollen Aschenbecher spätestens bei Auszug der Mieter verschwunden.
Da lüftet man dann selber mal gut durch, und wenn man starker Raucher ist, wird man das, was an Geruch übrig bleibt, nicht mehr bemerken.
Zitat :Die Holzdecke ist inzwischen auch schon farblich anders als bei der Besichtigung.
Nach zwei Monaten wohl kaum.
Zitat :Beim Notar haben wir es eigentlich so verstanden, dass Mängel die bis zur Übergabe entstehen, Verkäufer Sache ist.
Ist dies den so auch richtig?
Ich sehe keinen Mangel, sondern eine vertragsgemäße Nutzung der Wohnung.
BTW drängt sich mir der Verdacht auf, dass hier das Haar in der Suppe gesucht wird.
Zitat :Inzwischen verhalten sich die Mieter wie die letzten Menschen. Sind halt Gastarbeiter die umziehen müssen....
Es spielt doch überhaupt keine Rolle, ob das Gastarbeiter sind, oder nicht. Solche Sprüche kann man sich wirklich sparen...
Zitat :Davor wurde in diese Wohnung nicht geraucht, das haben die Mieter erst nach der Erhalt der Kündigung angefangen.
Dagegen ist rechtlich nichts einzuwenden.
-- Editiert von User am 3. November 2024 07:47
#10
Antwort vom 3. November 2024 | 08:28
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 3x hilfreich)
Zitat :Es spielt doch überhaupt keine Rolle, ob das Gastarbeiter sind, oder nicht. Solche Sprüche kann man sich wirklich sparen...
Richtig kann man...
Man kann aber auch die Wahrheit schreiben...
Ich kenne ätzende Raucherwohnungen als Vermieter auch nur zu gut. Abartig sowas. Da kann man fast alles neu machen.
#11
Antwort vom 3. November 2024 | 09:19
Von
Status: Student (2049 Beiträge, 285x hilfreich)
Zitat :Richtig kann man...
Man kann aber auch die Wahrheit schreiben...
"Die Wahrheit" (was auch immer das in diesem Zusammenhang sein soll), trägt nicht ein Stück zur Lösung des Problems bei.
Personen, die sich (Aussage des TE) "wie die letzten Menschen" benehmen, gibt es bekanntlich auch unter nicht-Gastarbeitern.
Zitat :Ich kenne ätzende Raucherwohnungen als Vermieter auch nur zu gut. Abartig sowas. Da kann man fast alles neu machen.
Du hast aber schon mitbekommen, dass der TE nach eigener Aussage selber starker Raucher ist?
#12
Antwort vom 3. November 2024 | 10:43
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 3x hilfreich)
Zitat :"Die Wahrheit" (was auch immer das in diesem Zusammenhang sein soll), trägt nicht ein Stück zur Lösung des Problems bei.
Wenn es das Problem ist, kann man es auch ansprechen. Auch wenn nicht jeder Gutmensch sowas hören möchte.
#13
Antwort vom 3. November 2024 | 12:09
Von
Status: Unbeschreiblich (40084 Beiträge, 6536x hilfreich)
Dass es Personen seien, die vor kurzem anfingen, auffällig viel zu rauchen? Daran zweifelt hier keiner, das kann wahr sein, ist aber wurscht.Zitat :Man kann aber auch die Wahrheit schreiben...
Gastarbeiter bezeichnet übrigens Personen, die von den 50er bis 70er Jahren des letzten Jahrhunderts durch Anwerbung nach Deutschland kamen.
Ob solche Personen hier beschrieben sind? Sollte das *die Wahrheit* sein?
Das mag sein. Rauchten diese Mieter exzessiv ca 2 Monate lang, um solche *Wahrheiten* zu erzielen?Zitat :Ich kenne ätzende Raucherwohnungen als Vermieter auch nur zu gut.
Natürlich. Es gibt hier den TE als Käufer, einen Verkäufer, der evtl. auch Vermieter dieser Wohnung ist ...und Mieter, deren Mietvertrag durch Kündigung endet.Zitat :Wenn es das Problem ist, kann man es auch ansprechen.
Was hat das mit deiner Wahrheit zu tun?
Hast du das Thema verfehlt?Zitat :Auch wenn nicht jeder Gutmensch sowas hören möchte.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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