Wohnung gekauft WEG Probleme nachträglich

11. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Nebulah
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
Wohnung gekauft WEG Probleme nachträglich

Guten Abend,

Person X kauft eine Wohnung. Es handelt sich um ein Altbau, das laut Vertrag 2011 saniert wurde. EG gehört Familie Y, 1 OG X. Teilungserklärung lag vor. Besichtigung fand statt, es wirkte alles wie besprochen.

Person X sanierte die Bäder sowie andere Räume. Beim zusammen sitzen mit Familie Y wurden die üblichen Sachen für Gemeinschaftseigentum besprochen , Versicherung etc.

Beim Gespräch kamen ein paar nicht schöne Überraschungen. Der veräußerer der Wohnung Herr A hatte nicht erwähnt das Abwasserrohre von Person X durch das Sondereigentum von Familie Y laufen, die wünschen das es gebündelt wird in einem Kanal. Ebenfalls soll ein Heizungsrohr von Familie Y durch den Boden eines Zimmers von Person X laufen und weiter zum ausgebauten Dachboden.

Dies wurde Familie Y mit einem Schreiben von Herr A zugesichert. Und mit einem abschließenden Passus in diesem Schreiben abgewälzt. Genauer Wortlaut:

Punkte ... bis ... besprechen sie mit dem neuen Besitzern, da die Wohnung verkauft wird. Schreiben vom 2021. Kauf verfolgte von Person X 2022.

Im Kaufvertrag üblicher Haftungsausschluss außer Arglist etc.

Muss Person X diese Arbeiten ausführen bzw. Ausführen lassen ?

Vielen Dank im voraus




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129558 Beiträge, 41332x hilfreich)

Zitat (von Nebulah):
Dies wurde Familie Y mit einem Schreiben von Herr A zugesichert.

Dann möge Familie Y sich doch an Herrn A wenden ...



Zitat (von Nebulah):
Herr A hatte nicht erwähnt das Abwasserrohre von Person X durch das Sondereigentum von Familie Y laufen

Bedeutet was konkret?



Zitat (von Nebulah):
Ebenfalls soll ein Heizungsrohr von Familie Y durch den Boden eines Zimmers von Person X laufen

Nicht unüblich. Wo anders als durch Wände und Decken / Böden sollen diese Rohre auch laufen.



Zitat (von Nebulah):
weiter zum ausgebauten Dachboden.

Der gehört wem?
Baugenehmigung für den Ausbau liegt vor?
Wie wird jetzt beheizt?




-- Editiert von User am 11. September 2022 02:09

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(983 Beiträge, 279x hilfreich)

Zitat (von Nebulah):
Muss Person X diese Arbeiten ausführen bzw. Ausführen lassen ?
Nein.

Grund:
Zitat (von Nebulah):
die wünschen das es gebündelt wird in einem Kanal.
Wünschen muss man keine Folge leisten.

Soll heißen:
Die erste Frage ist nicht, ob X oder A die Arbeiten ausführen lassen muss, sondern ob Y überhaupt einen Anspruch haben dass sie ausgeführt werden.


Zitat (von Nebulah):
Dies wurde Familie Y mit einem Schreiben von Herr A zugesichert. Und mit einem abschließenden Passus in diesem Schreiben abgewälzt.
Man kann nicht zusagen, dass ein Dritter etwas machen wird (es sei denn diesbezüglich wäre beim Kauf etwas notariell protokolliert worden, nur dann wäre ja X eine entsprechende Verpflichtung eingegangen)

0x Hilfreiche Antwort

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