Guten Abend,
Person X kauft eine Wohnung. Es handelt sich um ein Altbau, das laut Vertrag 2011 saniert wurde. EG gehört Familie Y, 1 OG X. Teilungserklärung lag vor. Besichtigung fand statt, es wirkte alles wie besprochen.
Person X sanierte die Bäder sowie andere Räume. Beim zusammen sitzen mit Familie Y wurden die üblichen Sachen für Gemeinschaftseigentum besprochen , Versicherung etc.
Beim Gespräch kamen ein paar nicht schöne Überraschungen. Der veräußerer der Wohnung Herr A hatte nicht erwähnt das Abwasserrohre von Person X durch das Sondereigentum von Familie Y laufen, die wünschen das es gebündelt wird in einem Kanal. Ebenfalls soll ein Heizungsrohr von Familie Y durch den Boden eines Zimmers von Person X laufen und weiter zum ausgebauten Dachboden.
Dies wurde Familie Y mit einem Schreiben von Herr A zugesichert. Und mit einem abschließenden Passus in diesem Schreiben abgewälzt. Genauer Wortlaut:
Punkte ... bis ... besprechen sie mit dem neuen Besitzern, da die Wohnung verkauft wird. Schreiben vom 2021. Kauf verfolgte von Person X 2022.
Im Kaufvertrag üblicher Haftungsausschluss außer Arglist etc.
Muss Person X diese Arbeiten ausführen bzw. Ausführen lassen ?
Vielen Dank im voraus
Wohnung gekauft WEG Probleme nachträglich
11. September 2022
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Frage vom 11. September 2022 | 01:49
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 2x hilfreich)
Wohnung gekauft WEG Probleme nachträglich
#1
Antwort vom 11. September 2022 | 02:02
Von
Status: Unbeschreiblich (129558 Beiträge, 41332x hilfreich)
Zitat :Dies wurde Familie Y mit einem Schreiben von Herr A zugesichert.
Dann möge Familie Y sich doch an Herrn A wenden ...
Zitat :Herr A hatte nicht erwähnt das Abwasserrohre von Person X durch das Sondereigentum von Familie Y laufen
Bedeutet was konkret?
Zitat :Ebenfalls soll ein Heizungsrohr von Familie Y durch den Boden eines Zimmers von Person X laufen
Nicht unüblich. Wo anders als durch Wände und Decken / Böden sollen diese Rohre auch laufen.
Zitat :weiter zum ausgebauten Dachboden.
Der gehört wem?
Baugenehmigung für den Ausbau liegt vor?
Wie wird jetzt beheizt?
-- Editiert von User am 11. September 2022 02:09
#2
Antwort vom 11. September 2022 | 02:06
Von
Status: Praktikant (983 Beiträge, 279x hilfreich)
Nein.Zitat :Muss Person X diese Arbeiten ausführen bzw. Ausführen lassen ?
Grund:
Wünschen muss man keine Folge leisten.Zitat :die wünschen das es gebündelt wird in einem Kanal.
Soll heißen:
Die erste Frage ist nicht, ob X oder A die Arbeiten ausführen lassen muss, sondern ob Y überhaupt einen Anspruch haben dass sie ausgeführt werden.
Man kann nicht zusagen, dass ein Dritter etwas machen wird (es sei denn diesbezüglich wäre beim Kauf etwas notariell protokolliert worden, nur dann wäre ja X eine entsprechende Verpflichtung eingegangen)Zitat :Dies wurde Familie Y mit einem Schreiben von Herr A zugesichert. Und mit einem abschließenden Passus in diesem Schreiben abgewälzt.
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