Wohnung mit Mieter gekauft. Wie kann ich die Miete erhöhen?

22. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
go606962-56
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung mit Mieter gekauft. Wie kann ich die Miete erhöhen?

Ich bin grad dabei eine Wohnung zu kaufen, welche mit einem Mieter kommt. Der Mieter zahlt unterirdisch wenig. Ich würde gerne ca. 20.000€ in die Renovierung stecken und anschließend eine Mieterhöhung durch führen.

Nun meine Frage, wie gehe ich am besten vor um auf die ortsübliche Miete zu kommen?




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128981 Beiträge, 41160x hilfreich)

Zitat (von go606962-56):
wie gehe ich am besten vor um auf die ortsübliche Miete zu kommen?

Durch rechtssichere Mieterhöhungen und durch Geduld - es kann nämlich durchaus Jahrzehnte dauern bis das der Fall ist


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8592 Beiträge, 4669x hilfreich)

Zitat (von go606962-56):
Nun meine Frage, wie gehe ich am besten vor um auf die ortsübliche Miete zu kommen?

Die Mieterhöhung kann erst in Angriff genommen werden, wenn du im Grundbuch als Eigentümer eingetragen bist und das dauert.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128981 Beiträge, 41160x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Die Mieterhöhung kann erst in Angriff genommen werden, wenn du im Grundbuch als Eigentümer eingetragen bist

Es reicht aus, wenn er den Status "Vermieter" erlangt hat, die Eintragung als Eigentümer im Grundbuch ist dafür nicht erforderlich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(983 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von go606962-56):
Ich bin grad dabei eine Wohnung zu kaufen, welche mit einem Mieter kommt. Der Mieter zahlt unterirdisch wenig.
Keine gute Idee wenn die Wohnung nicht zur Eigennutzung sondern zum Zweck der Kapitalanlage mit möglichst großer Kapitalrendite gekauft werden soll. Aber es ist ja noch nicht zu spät.

Zitat (von Harry van Sell):
Durch rechtssichere Mieterhöhungen und durch Geduld - es kann nämlich durchaus Jahrzehnte dauern bis das der Fall ist
Unter Umständen Jahrzehnte bis man von dem bestehenden Mieter die ortsübliche Vergleichsmiete bekommt! Aufgrund der sog. Kappungsgrenze, derzufolge die Miete binnen drei Jahren in Summe nur um 20% erhöht werden kann - bis irgendwann die ortsübliche Vergleichsmiete erreicht ist.
Bzw. nur um 15% binnen drei Jahren wenn die Wohnung in einer der Städte oder Gemeinden liegt, die von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, die Kappungsgrenze auf 15% zu senken.

Anders sähe es zwar aus wenn der Mieter von sich aus auszieht.
Bei einer dann anstehenden Wiedervermietung kann man vom Start weg die ortsübliche Vergleichsmiete (bzw. im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeit etwas mehr) vereinbaren.
Aber das ist eine Unwägbarkeit weil es davon abhängt was der aktuelle Mieter vor hat oder nicht.

-- Editiert von AR377 am 22.04.2022 21:50

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39789 Beiträge, 6504x hilfreich)

Zitat (von go606962-56):
eine Wohnung zu kaufen, welche mit einem Mieter kommt.
Wo spielt das denn, wo Wohnungen mit Mieter daherkommen?
Zitat (von go606962-56):
Ich würde gerne ca. 20.000€ in die Renovierung stecken und anschließend eine Mieterhöhung durch führen.
Wo soll denn der Mieter wohnen, während du dein Geld in der Wohnung versteckst?
Such mal nach dem Unterschied zwischen Renovierung und Modernisierung und Sanierung.
Was du da vorhast, musst du dem Mieter rechtzeitig und vor allem rechtssicher zur Kenntnis bringen. Der kann dann evtl. das Weite suchen/selbst kündigen oder sich lang und breit quer legen...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2696 Beiträge, 1216x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wo spielt das denn, wo Wohnungen mit Mieter daherkommen?
Ist das so ungewöhnlich? Wenn man eine vermietete Wohnung kauft, kauft man doch quasi den Mietvertrag(Mieter) mit - oder nicht?

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128981 Beiträge, 41160x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
Ist das so ungewöhnlich?

Für Leute die sich damit auskennen nicht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39789 Beiträge, 6504x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
Wenn man eine vermietete Wohnung kauft
Schon klar. Dann möchte man eine Wohnung kaufen, die derzeit sehr günstig vermietet ist.
Oder man kauft eben eine vermietete Wohnung.

Warum arbeitet man sich nun an meiner :neck: -Frage ab?
Der TE wollte was ganz anderes wissen, das wurde schon beantwortet.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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