Hallo,
Meine Mutter und ich besitzen momentan ein Haus, von dem mir 25% gehört. Wir wollen das Haus verkaufen und in Freilassing eine Wohnung für meine Mutter kaufen. Der Plan ist dass ich auch Miteigentümer bin und einen Teil der Wohnung bezahle und auch im Grundbuch
Eintrag stehe, damit ich in Erbfall keine Erbschaftssteuer zahlen muss. Es wird nur meine Mutter dort wohnen, alle Kosten zahlen und ich stehe nur als Miteigentümer drin.
Meine Frage: Muss ich nachweisen wieviel % des Kaufpreises ich gezahlt habe und wird dies ins Grundbuch übernommen oder kann da der Prozentsatz frei angegeben werden?
Hat jemand schon mal sowas gemacht und Erfahrung damit?
Vielen herzlichen Dank
Gitte
Wohnung mit Mutter zusammen kaufen
26. Dezember 2019
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Frage vom 26. Dezember 2019 | 17:05
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung mit Mutter zusammen kaufen
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#1
Antwort vom 26. Dezember 2019 | 19:13
Von
Status: Schlichter (7995 Beiträge, 4497x hilfreich)
Zitat:... und auch im Grundbuch Eintrag stehe, damit ich in Erbfall keine Erbschaftssteuer zahlen muss
Wie kommst darauf, dass du dann keine Erbschaftsteuer zahlen müsstest? (Du hast einen Freibetrag in Höhe von EUR 400.000).
Zitat:Muss ich nachweisen wieviel % des Kaufpreises ich gezahlt habe und wird dies ins Grundbuch übernommen oder kann da der Prozentsatz frei angegeben werden?
Nein, der Prozent oder Bruchteil kann frei angegeben werden.
-- Editiert von cruncc1 am 26.12.2019 19:15
#2
Antwort vom 26. Dezember 2019 | 19:20
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie kommst darauf, dass du dann keine Erbschaftsteuer zahlen müsstest? (Du hast einen Freibetrag in Höhe von EUR 400.000).
Danke für die Hilfe. Hat mir schon mal weiter geholfen.
Wegen des Freibetrags, dessen bin ich mir bewusst. Damit ich im gesamten Erbe inklusive aller anderen Sachen (es ist noch mehr da) nicht über 400.00 komme, müsste mir eben ein Teil der Wohnung gehören.
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#3
Antwort vom 26. Dezember 2019 | 20:08
Von
Status: Philosoph (13687 Beiträge, 4353x hilfreich)
Hallo,
Grundsätzlich korrekt.Zitat:Nein, der Prozent oder Bruchteil kann frei angegeben werden.
Allerdings wird das Finanzamt schon fragen woher das Geld denn stammt. Und falls es von der Mutter ist - also von ihrem Anteil an dem Verkaufserlös - dann ist es eine Schenkung, die die nächste 10 Jahre auf eine Erbschaft angerechnet würde.
Stefan
#4
Antwort vom 26. Dezember 2019 | 20:22
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
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