Wohnung wird nicht warm - ETG will niedrige Heizkosten, Frage dazu

20. November 2025 Thema abonnieren
 Von 
Plagiatorin
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung wird nicht warm - ETG will niedrige Heizkosten, Frage dazu

Hallo,

der Ärger mit meiner ET-Wohnung hört nicht auf: da es nun kalt ist, habe ich das Problem, dass die Wohnung nicht richtig warm wird. Die Fußbodenheizung fühlt sich an, als wäre sie nicht an, Fliesen eiskalt.

Auf Nachfrage sagte der Verwalter, dass die ETG beschlossen habe, dass die Vorlauftemperatur nur auf 26 Grad zu stellen sei, um Geld zu sparen. Im Ergebnis werden die Räume aber maximal 21 Grad warm, eher 20 Grad. Mir ist das zu kalt.

Kann ich verlangen, dass die Temperatur hoch gestellt wird?




21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20133 Beiträge, 7293x hilfreich)

'Verlangen' kannst du das fraglos im Sinne von: Antrag stellen, dass während der Heizperiode der zentrale Wohnraum zuverlässig 22 Grad erreicht (o.ä). Ob die Gemeinschaft dem entspricht ....
Für Mietwohnungen gilt, dass eine Temperatur zwischen 20 und 22 Grad sichergestellt werden soll; m.a.W: die Temps in deiner Wohnung liegen um unteren Bereich dieser Spanne.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39849 Beiträge, 6507x hilfreich)

Zitat (von Plagiatorin ):
Die Fußbodenheizung fühlt sich an, als wäre sie nicht an, Fliesen eiskalt.
Das passt nicht zu Vorlauftemp. 26°C.

Zitat (von Plagiatorin ):
dass die Vorlauftemperatur nur auf 26 Grad zu stellen sei, um Geld zu sparen.
Frommer Wunsch, denn andere Parameter beeinflussen die Heizkosten auch.
Aber auch andere Eigentümer haben bemerkt, dass sie in einer sehr teuren ETW wohnen...und sparen nun am falschen Platz.
Zitat (von Plagiatorin ):
Kann ich verlangen, dass die Temperatur hoch gestellt wird?
Du als einzelne Eigentümerin kannst das gern erfolglos verlangen.
Dazu brauchts einen neuen Beschluss der ETG.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Plagiatorin
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Müsste man bei 26 Grad Vorlauf schon eine geringfügige Erwärmung der Fliesen spüren, wenn man z.B. mit nackten Füßen drauf steht?

Ich könnte mir auch vorstellen, dass irgendwo ein Ventil klemmt etc., denn die Heizung in der Wohnung war nun seit ca. 1,5 Jahren nicht in Betrieb gewesen.

Der Verwalter meint halt, dass es aufgrund der geringen Vorlauftemperatur normal sei und 21 Grad keine ungewöhnliche Temperatur.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39849 Beiträge, 6507x hilfreich)

Zitat (von Plagiatorin ):
Müsste man bei 26 Grad Vorlauf
Zumindest sollten Bodenfliesen nicht eiskalt sein. Je länger du dann draufstehst, erwärmen die sich durch deine Körpertemperatur...minimal :grins:

Deine Wohnung wird ja warm... nur nicht warm genug für dich. Ein offener Grundriss kann durchaus ein *zu-kühl-Gefühl* erzeugen. Das wäre aber kein Mangel.
Im Sommer gings um ne Klimaanlage für Herrn X--- weils viel zu warm wird im DG. Du erinnerst dich?

Die Eigentümer/Bewohner sind sparsame Mecker-Rentner, die werden alles ablehnen, was du als TOP bringst...

Ach, jetzt liest man, es ist ein NE-Haus aus 2019/2020 ohne WM-Zähler.
Und man liest, du lässt dir von einem H-Installateur ein Angebot machen...Ob *ein Ventil klemmt*, kann ein Heizungsinstallateur feststellen, wenn du ihm den Auftrag erteilst.

Wenn der Vorlauf keine höhere Temp. kriegt, bringt ein WM-Zähler nicht mehr Wärme in die Räume. Und nachrüsten, um nach Verbrauch abrechnen zu können, wird die ETG völlig zu Recht wegen Unwirtschaftlichkeit ablehnen.
Wenn vom Planer (rechnerisch) nachgewiesen wurde, dass der Heizwärmebedarf weniger als 15 kWh/(m2 · a) beträgt, durfte auf die WM-Zähler verzichtet werden und die Aussage der HV wäre korrekt.

Du könntest deine weiteren Ärgernis-Fragen zu dieser ETW auch mal sammeln---> und dann kompakt in 1 Beitrag stellen. :wink:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2207 Beiträge, 433x hilfreich)

Zitat (von Plagiatorin ):
Müsste man bei 26 Grad Vorlauf schon eine geringfügige Erwärmung der Fliesen spüren, wenn man z.B. mit nackten Füßen drauf steht?
26 Grad ist zwar an der unteren Grenze, aber bei einem Niedrigenergiehaus noch vetretbar. Und die Fliesen sollten sich auch erwärmen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
aspergius
Status:
Lehrling
(1009 Beiträge, 237x hilfreich)

Zitat (von Plagiatorin ):
Müsste man bei 26 Grad Vorlauf schon eine geringfügige Erwärmung der Fliesen spüren, wenn man z.B. mit nackten Füßen drauf steht?


Idee: Einfach ein Thermometer direkt auf den Fußbodenbelag legen und so die Temperaturmessen. Dies ergibt zwar auch keine ganz genaue Temperatur, aber sicher genauer als der Messfühler in den Füßen.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39849 Beiträge, 6507x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Einfach ein Thermometer direkt auf den Fußbodenbelag legen und so die Temperaturmessen.
Wenn überhaupt, geht es um die mittlere Raumtemperatur. Wie warm oder kalt es direkt auf dem Bodenbelag ist, interessiert keinen.
Die nackten Füße sind kein *Messfühler*... oder zeigen die etwa °C an? :grins:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Plagiatorin
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

In jedem Fall habe ich die Temperatur über mehrere Tage mit Thermometern in 3 Räumen bei geschlossenen Türen gemessen.

Ergebnis: überall bleibt es bei maximal 21,5 Grad stehen, Regler voll aufgedreht, Fenster stundenlang zu.
Man friert zwar nicht direkt, aber wenn ich da längere Zeit sitze, wäre etwas mehr Wärme gut.
Mollig warm ist das jedenfalls nicht.

Grade auch im Bad wäre mehr Wärme noch besser.

Wie sonst, außer durch zu geringe Vorlauftemperatur, kommt das zustande?

Daher denke ich, man müsste die Heizkurve anpassen. Wem es dann zu warm ist im Haus, kann ja sein Thermostat runter drehen.

Oder sehe ich da was falsch?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39849 Beiträge, 6507x hilfreich)

Zitat (von Plagiatorin ):
Oder sehe ich da was falsch?
Ja, wahrscheinlich.

Zitat (von Plagiatorin ):
Daher denke ich, man müsste die Heizkurve anpassen.
Und dann? Das kannst du nicht allein machen. Du bist (nur) Eigentümer einer Wohnung. Du kannst nur deine Raumthermostate voll aufdrehen.
Lass dir von einem Heizungsinstallateur erklären, was dort in deiner Wohnung ohne die anderen Eigentümer geht.
Das sind inzwischen technische und keine rechtlichen Fragen.

Frag doch zu technischen Molligkeiten in einem Fachforum nach ...zB
https://www.haustechnikdialog.de/Forum/46/Oeffentliches-Forum?showOverview=true
Dort wollen die Experten aber meist gleich richtige und vollständige Ausgangsdaten haben.

Viel Glück !

p.s. was mir noch bei eiskalten Bodenfliesen einfällt: Falls das bei dir im Bad so ist---> evtl. ist der Bad-Heizkreis der Fubo-Heizung ???defekt? Auch das kann ein Heizungsbauer feststellen.
und: ...mollig warm hast du nicht gekauft.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20133 Beiträge, 7293x hilfreich)

Zitat (von Plagiatorin ):
maximal 21,5 Grad

... also mäkeln auf hohem Niveau; ich sehe da keine große Lücke, die erfolgreich zu beanstanden wäre.
(Und gegen diese empfundene Lücke hilft beim Fernsehen usw. durchaus eine leichte Decke.)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7396 Beiträge, 1680x hilfreich)

Für die Frage, was denn eine angemessene Mindesttemperatur ist, die man verlangen kann bzw. deren Nichterreichen beanstandet werden kann, lässt sich die Rechtsprechung hinsichtlich Mietwohnungen heranziehen.

Es keine gesetzliche Mindesttemperatur, aber die Rechtsprechung sagt: Tagsüber (6 bis 23 Uhr) sollten Wohnungen mindestens 20 bis 22 °C haben, nachts (23 bis 6 Uhr) reichen 16 bis 18 °C aus. Vermieter sind verpflichtet, diese Temperaturen während der Heizperiode sicherzustellen. Entsprechendes wird man auch der Eigentümergemeinschaft gegenüber verlangen und durchsetzen können.

Und da sind 21,5° absolut im "grünen Bereich". In jeder Bedeutung des Wortes... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
iBeto
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Tagsüber (6 bis 23 Uhr) sollten Wohnungen mindestens 20 bis 22 °C haben


Hallo,
gilt das für alle Räume – auch fürs Bad? Dort erwarte ich tatsächlich im Durchschnitt etwa 2 Grad höhere Temperatur. Ist das unrealistisch?
Bei meiner Fußbodenheizung ist die Temperatur allerdings überall gleich (ca. 21 Grad), auch im Bad, was ich als kalt empfinde.
Im Schlafzimmer brauche ich dagegen keine 21 Grad, dort reichen mir 18. Das an der Fußbodenheizung einzustellen, ist aber nahezu unmöglich. Ideal wäre es, wenn ich die „überflüssigen" Grad aus dem Schlafzimmer im Bad nutzen könnte.

Signatur:

---
Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39849 Beiträge, 6507x hilfreich)

Kannst du (anders als der TE)... deinen Raumthermostat im Bad auf höhere Temp. einstellen? Dann wirds wärmer... uU sogar 24°C. Das sollte nicht unmöglich sein.
Hast du (anders als der TE) eine Eigentümergemeinschaft, die aus Sparsamkeitsgedanken die Vorlauftemp. der MFH- Heizungsanlage auf 25°C gedrosselt haben soll?


:forum:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
iBeto
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Kannst du (anders als der TE)... deinen Raumthermostat im Bad auf höhere Temp. einstellen?


leider nein, wir haben keine Thermostate in den Räume. Es wird direkt auf oder zugedreht.
Wie hier:
https://s12.directupload.net/images/210131/9af6wxha.jpg

Zitat:
Hast du (anders als der TE) eine Eigentümergemeinschaft, die aus Sparsamkeitsgedanken die Vorlauftemp. der MFH- Heizungsanlage auf 25°C gedrosselt haben soll?


ja, aber ich kenne die eingestellte Temperatur nicht.
Tatsache ich, die Zufuhr ist voll aufgedreht, und überall sind 21-22 Grad, es schwankt natürlich.
D.h. ich könnte tage lang rum probieren im Schlafzimmer es auf 18 Grad runter zu drehen, aber dafür wird es im Bad nicht wärmer! ‍ :augenroll:

-- Editiert von User am 29. November 2025 12:05

Signatur:

---
Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39849 Beiträge, 6507x hilfreich)

:forum:

Falsches Forum --->bedeutet, hier werden solche heizungstechnischen Fragen nicht beantwortet.
Also frag bitte wie der TE in einem Spezialforen, wo *Heizungsexperten* dir evtl. helfen können.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Plagiatorin
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe jetzt den Verwalter drauf angesprochen und gebeten, dass die Ventile in meiner Wohnung durch einen Heizungsbetrieb geprüft werden.
Er meint, ich selbst müsse einen solchen Betrieb beauftragen und bezahlen, denn wenn z.B. ein Ventil in meiner Wohnung falsch eingestellt ist oder klemmt sei das meine Sache.
Ich denke aber, das gehört zur Heizungsanlage im Haus.

Frage: muss ich bei Defekten (hier vermutet: falsche Durchflussmenge eingestellt bzw. Ventil öffnet nicht aufgrund langem Leerstand der Wohnung) selbst zahlen, wenn der Klempner kommt?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
iBeto
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Plagiatorin ):
muss ich bei Defekten (hier vermutet: falsche Durchflussmenge eingestellt bzw. Ventil öffnet nicht aufgrund langem Leerstand der Wohnung) selbst zahlen


Servus,

Guck mal, ob das hier dir weiterhilft:
https://www.hvkurz.de/zustaendigkeit-bei-problemen-an-der-fussbodenheizung-in-einer-wohnungseigentuemergemeinschaft/

Signatur:

---
Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2207 Beiträge, 433x hilfreich)

Zitat (von Plagiatorin ):
Ich denke aber, das gehört zur Heizungsanlage im Haus.
Die Ventile, die nur Deine Heizungskreisläufe betreffen, sind Sondereigentum.

Zitat (von Plagiatorin ):
muss ich bei Defekten (hier vermutet: falsche Durchflussmenge eingestellt bzw. Ventil öffnet nicht aufgrund langem Leerstand der Wohnung) selbst zahlen, wenn der Klempner kommt?
Ja.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Plagiatorin
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmal eine Nachfrage von mir:

Der Klempner hat die Ventile alle gangbar gemacht. Trotzdem erreiche ich bei voll aufgedrehtem Thermostat im Badezimmer nur 22,5 Grad, ähnlich in den anderen Zimmern.

Vom Verwalter verlangte ich, dafür zu sorgen, dass die Vorlauftemperatur erhöht wird.

Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass die gemessene Temperatur ausreichend sei. Würde ich es wärmer haben wollen sei das mein persönlicher Luxus, ich hätte aber keinen Anspruch drauf. Insofern könne er da nicht tätig werden.

Ist das so? Muss ich es hinnehmen, in meiner eigenen Wohnung, für die ich mehrere 100t € gezahlt habe, es nur mäßig warm zu haben ohne die Möglichkeit, es punktuell auch wärmer zu bekommen? Mir sowas vorschreiben zu lassen? Und das, weil die Miteigentümer zu geizig sind, ein paar Euro mehr pro Monat für die Heizung auf den Tisch zu legen?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Chrominanz
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Plagiatorin ):
Vom Verwalter verlangte ich, dafür zu sorgen, dass die Vorlauftemperatur erhöht wird.

So funktioniert eine GdWE nicht.

Zitat (von Plagiatorin ):
Muss ich es hinnehmen, in meiner eigenen Wohnung, für die ich mehrere 100t € gezahlt habe, es nur mäßig warm zu haben ohne die Möglichkeit, es punktuell auch wärmer zu bekommen?

Nein. Wie der Verwalter schon mitteilte kannst du selbst was im Bad installieren lassen. Auf deine Kosten was Anschaffung und Betrieb betrifft.

Zitat (von Plagiatorin ):
Mir sowas vorschreiben zu lassen?

So funktioniert eine GdWE. DIe Mehrheit entscheidet. Obs der Minderheit nun passt oder nicht.

Zitat (von Plagiatorin ):
Und das, weil die Miteigentümer zu geizig sind, ein paar Euro mehr pro Monat für die Heizung auf den Tisch zu legen?

Warum sollten andere die rein gar nichts mit dir zu tun haben deinen persönlichen Luxus finanzieren?
Versuche es und stelle einen üassenden Antrag für die nöchste ETV,

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20133 Beiträge, 7293x hilfreich)

Die Erörterungen drehen sich doch inzwischen im Kreis, oder?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 300.774 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.751 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.