Wohnungseigentum

26. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
aggassi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungseigentum

Hallo,
Wir haben ein Haus erworben und folgende Frage.:
Da unsere Eltern bzw. Schwiegereltern mit;) in unserem Haus wohnen wollen diese folgende Rahmenbedingungen vereinbaren.
ein lebenslanges schuldrechtliches Wohnrecht sowie das vorher genutzte Grundstücksteil betreuen, verwalten und bewirtschaften.
Muß dieses im Grundbuch eingetragen werden und was bedeuten betreuen, verwalten und bewirtschaften.
Wer weiß ein Antwort.
Danke im voraus Andre

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"aggassi"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Wollt ihr das denn? Habt ihr noch eine Wahl, oder seid ihr auf diese Vereinbarungen angewiesen, um das Haus halten zu können? ;-))

Ein Wohnrecht auf Lebenszeit muss im Grundbuch eingetragen sein. Dazu wäre noch die Sache mit den Kosten. Viele lassen das so eintragen, dass die Person, die das Wohnrecht genießt, auch die Kosten zu tragen hat, wenn was anfällt. Da ihr jedoch mit im Haus wohnt wäre das was anderes. Seid euch dabei bewusst, dass ihr ein Haus mit einem eingetragenen Wohnrecht später eventuell nicht so leicht verkaufen könnt, solltet ihr das mal wollen. Wer kauft schon ein Haus, in dem andere drin wohnen dürfen, bis sie sterben? ;-) Sie müssten einem Verkauf zustimmen.

Betreuen, verwalten und bewirtschaften heißt im Prinzip, dass sie sich um alle Belange kümmern dürften. Sie würden sich darum kümmern, dass alles in Ordnung gehalten wird. Sie verwalten das Bürokratische. Was mit bewirtschaften gemeint ist weiß ich jetzt nicht. Womöglich könnten sie meinen, dass sie z.B. das Objekt vermieten könnten. Die Mieteinnahmen würden an sie gehen.

Ich sehe das im Prinzip so: Ihr seid die Eigentümer, aber mit dem Wohnrecht erhalten die Eltern alle Rechte, so als ob sie die Eigentümer wären.

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#2
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Bewirtschaften heisst, dass sie z. B. einen Apfelbaum pflanzen dürfen, und die Äpfel gehören ihnen.
Das mit dem vermieten ist etwas ganz anderes, das würde Niessbrauch heissen.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
aggassi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe nochmals eine Frage :
Muß ein lebenslanges schuldrechtliches Wohnrecht im Grundbuch eingetragen werden.

Danke
ag

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"ag"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Nein, es muss nicht eingetragen sein.
Wenn ich dein Vater / Schwiegervater wäre, würdest du allerdings auch kein Geld von mir bekommen. weil das muss ja auch nicht sein.

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