Hallo!
Mein Fall:
Wir wohnen seit 3 Jahren in einer Wohnung/Anbau (3-Parteien-Haus).
Die Regelung im Haus war, dass die Heizkosten einfach durch 3 geteilt werden, da alle Wohnungen in etwa gleich groß sind etc...
Jetzt haben wir die Wohnung gekauft und da der Öltank ziemlich leer war, wurde dieser kurz nach dem Notartermin wieder aufgefüllt und ich habe davon ein Drittel übernommen, dafür fällt das Wohngeld günftig geringer aus, da Heizkosten darin nicht mehr enthalten sind - soweit so gut.
Jetzt ist eine Wohnung leer geworden und ein einzelner Mieter ist darin eingezogen, der unter Tags fast nie da ist und folglich weniger Heizkosten haben sollte. Daraufhin haben wir jetzt Wärmemengenzähler installieren lassen, sodass der Ölverbrauch für die Heizung ab heute separiert werden kann, was alle im Haus natürlich begrüßen.
Meine eigentliche Frage ist jetzt wie ich das jetzt mit dem Eigentümer der anderen zwei Wohnungen am besten regle, da ich ja jetzt (Ende August) bereits 900.- für 1700L Heizöl gezahlt habe?!
Setzt man da jetzt am einfachsten eine Art Nullpunkt und zahlt künftig wieder die (noch als Mieter) gewohnten Nebenkosten auf das Hauskonto und beim Wiederauftanken wird dann ganz normal anteilsmäßig verrechnet? Dann wären meine 900.- ab jetzt quasi "totes Kapital" oder wie löst man sowas am einfachsten und besten?
Wohnungskauf - jetzt werden die Heizkosten werden separiert
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Uargs.
Naja, betrachte es mal als heizkostenvorschuss. Das ganze wird dann beim nächsten Auftanken verrechnet.
Uargs deswegen, weil mit den Heizkostenmesstellen meist nicht unerhebliche Kosten einhergehen.
Ich selbst bin in eine 2er WEG eingestiegen, mit 1800€ Jahresheizkosten. Ein Abrechnungsunternehmen hat dann für 300€ ausgererchnet, das unten 1100€ zahlt, und oben 1000€.
Habe, obwohl unten ältere Menschen leben, ganz schnell gesagt, jeder zahlt die hälfte.
Macht nun 900€ für jeden.
Also persönlich würde ich bei kleinen WEGs immer mit Vernunft spielen und mit 3 Parteien einfach einen Weg finden. Denn die Grundgebühr von den Abbrechnungsdiensten sind schon sehr hoch, wenn die nur auf 2 oder 3 umgelegt werden. Bei einer 100er WEG sieht das schon wieder ganz anders aus.
Und jetzt?
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