Hallo,
ich hab folgende Frage, die ich auch durch Google bisher noch nicht loesen konnte:
Die Pflicht des Verwalters einen Wirtschaftsplan zu erstellen kann abbedungen werden, soweit bin ich informiert.
Die Frage ist nun, reicht es aus, wenn der Verwalter im Verwaltervertrag eine entsprechende Passage formuliert hat, oder muss dazu ein Beschluss der ETV stattgefunden haben, um den Verwalter wirksam von seiner "Pflicht zu entbinden"?
Mal sehen was Ihr dazu sagt.
C
Wurde Erstellung Wirtschaftspl. wirksam abbedungen
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Ich verstehe die Frage nicht so recht, wenn man davon ausgeht, dass der Verwaltervertrag von der ETV beschlossen wurde. (und damit auch der geforderte Beschluss)
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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."
Ja richtig, dadurch, dass man dem Verwaltervertrag in der ETV zugestimmt hat, hat man ja implizit auch der entsprechenden Klausel zugestimmt, welche den Verwalter von der Pflicht zur Erstellung eines WP entbindet.
Ich dachte nur daran, dass dies eventuell etwas "versteckt" sein duerfte. Ich hatte erwartet, dass derartige - meiner Meinung nach weitreichende - Aenderungen explizit als TOP in der ETV aufgenommen werden muesste.
Schliesslich kann ja auch nicht einfach ein Umlageschluessel dadurch geaendert werden, dass er Teil des Verwaltervertrags ist, dem die ETV zugestimmt hat.
Ergibt das irgendwie Sinn? :-)
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quote:
Die Pflicht des Verwalters einen Wirtschaftsplan zu erstellen kann abbedungen werden, soweit bin ich informiert.
Die Frage ist nun, reicht es aus, wenn der Verwalter im Verwaltervertrag eine entsprechende Passage formuliert hat, oder muss dazu ein Beschluss der ETV stattgefunden haben, um den Verwalter wirksam von seiner "Pflicht zu entbinden"?
Richtig ist: die Pflicht zur Erstellung kann abbedungen werden.
Falsch ist jedoch: dass dieses Abbedingen durch Beschluss, erst recht nicht durch eine Klausel im Verwaltervertrag erfolgen kann. Das Abbedingen einer Vorschrift des WEG kann ausschließlich durch Vereinbarung erfolgen!
Ein Abbedingen des §28WEG ist nicht zu empfehlen. Ohne Wirtschaftsplan kein Beschluss über Vorschussleistungen der einzelnen Eigentümer auf das Gemeinschaftskonto (Hausgeldzahlungen). Ohne Hausgeldzahlungen muss bei jeder Rechnung der Verwalter erst das Geld jeweils bei den Eigentümern einsammeln.
Nein Danke - ich tät mir das nicht antun!
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"lg.
R.M. "
Ok, vetrstanden! Vielen Dank dafuer!
Eine Frage habe ich noch: Ist denn der Verwaltervertrag nicht als "Verinbarung" zwischen der WEG und dem Verwalter zu sehen? Ist eine Vereinbarung lediglich die Teilungserklaerung und/oder die Gemeinschaftsordnung?
Nochmals danke fuer die klaerenden Beitraege!
C
Irgendwie erscheint mir die Frage sinnlos.
Ein Wirtschaftsplan ist eigentlich nur eine Kopie der Abrechnung des Vorjahres, ein bisschen gerundet, und grössere Reparaturen dazugeschätzt.
Das wird doch nicht so schwer sein.
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