"Zugemüllte" Gemeinschaftsflächen

10. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
SallyKay
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 4x hilfreich)
"Zugemüllte" Gemeinschaftsflächen

Hallo,

ich habe noch eine zweite Frage: vor dem Haus einer Wohnungseigentumsanlage wird auf dem Grundstück im Bereich des Gemeinschaftseigentums Sperrmüll gelagert. Ob ggf. Teile davon noch gebracht werden, ist nicht zu erkennen.
Welche Möglichkeiten hat die Eigentümergemeinschaft, hiergegen vorzugehen, wenn der jeweilige Eigentümer auf mehrfache Bitten, den Bereich zu räumen, nicht reagiert?

Auch hier freue ich mich auf Antworten und bedanke mich bereits jetzt.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2025x hilfreich)

Da soll die Hausverwaltung einen Räumungstermin ansetzen,
nach Fristablauf den Müll auf Kosten der Gemeinschaft
entsorgen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SallyKay
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo und danke für die Antwort. Ja, das war auch mein erster Gedanke, aber das Problem ist doch, daß wir dann fremdes Eigentum entsorgen, und das ist sicher nicht so unproblematisch.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

quote:
Da soll die Hausverwaltung einen Räumungstermin ansetzen, nach Fristablauf den Müll auf Kosten der Gemeinschaft entsorgen.

... und wenn der Verursacher bekannt ist, von diesem Schadensersatz verlangen.

quote:
das Problem ist doch, daß wir dann fremdes Eigentum entsorgen, und das ist sicher nicht so unproblematisch
Ich sehe das so: wenn es unberechtigt im Gemeinschaftseigentum abgestellt wird und auf Aufforderung nicht fristgerecht beseitigt wurde, sind die zu entsorgende Gegenstände entweder herrenlos geworden oder in Gemeinschaftseigentum übergegangen. Wenn es offensichtlich Müll ist, dürfte sich die Frage ohnehin nicht stellen.

Wir machen das sogar regelmäßig mit Beräumungen von Schrott-Fahrrädern aus Fahrradräumen so.

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"lg.
R.M. "

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