Zustimmung Verwalter Grundrissänderung grosses?

24. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 190x hilfreich)
Zustimmung Verwalter Grundrissänderung grosses?

habe gerade die TE vorliegen und da steht, der Verwalter muss bei Grundrissänderungen zustimmen? was genau heisst das? habe sowas noch nie gelesen... betrifft das nur bauliche Veränderung also wenn neue Wände gezogen bzw. eingerissen werden oder auch Leichtbauwände? finde auch online nix... ich verstehe vor allen Dingen auch den Grund nicht, warum ich da zustimmen muss bzw. die Zustimmung ja auch verweigern könnte... bauliche Veränderungen gehen doch eh nur mit Zustimmung aller Eigentümer innerhalb der Wohnung alleine schon wegen Statik und so....jemand ne Idee?




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3978 Beiträge, 2428x hilfreich)

Vermutlich will man nur sicher gehen und kontrollieren, dass bei einer Grundrissänderung kein Eingriff in das Gemeinschaftseigentum, insbesondere in die Statik des Gebäudes erfolgt (Stichwort "tragende Wände"). Vorherige Kontrolle ist halt besser als hinterher auf Rückbau zu klagen oder gar das Haus einstürzen zu lassen.

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#2
 Von 
hansi88
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 38x hilfreich)

Ich schließe mich an und kann nur von einem Fall erzählen. wo der Verwalter beim Verkauf die Zustimmung geben muß. Fragte mich auch immer, was das soll und das wäre doch nur Schikane....
Als eine Wohng dann Zwangsverkauft wurde, hatte die Verwaltung ein Druckmittel und es wurden erstmal alle offenen Hausgelder beglichen, bevor die HV die Zustimmung zum Verkauf gab... Die haben plötzlich 5000 € auf einmal überwiesen, damit sie die Unterschrift békamen,,

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#3
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 190x hilfreich)

Ach so... hmm okay mir fiel das ein, weil in einer Wohnung wohl der Grundriss geändert wurde, soweit mir bekannt allerdings "nur" eine Leichtbauwand mit irgendeinem Holzträger.... ich hatte das nur gesehen .. ich werde das mal bei der Versammlung dann ansprechen, denn Bescheid gesagt hat mir niemand.. was da genau geändert wurde und womit.. das mit dem Verkauf haben wir nicht drinne, aber Hansi Du hast Recht, das wäre im Falle einer ZV nicht verkehrt, wenn ich zustimmen müsste, hoffen wir mal, das sowas hier im Hause nicht vorkommt... Danke !!

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#4
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1388x hilfreich)

Hallo RedHair,

ich glaube mit diesem Passus ist eher die Zustimmung bei baulichen Veränderungen gemeint, betreffend das Gemeinschaftseigentum.

Ich glaube nicht, dass die Gemeinschaft eine Regelungskompetenz für Dinge das Sondereigentum betreffend hat.

Aber selbst wenn wir mal davon ausgehen, dass die Verinbarung zur Zustimmung des Verwalters Gültigkeit hat, so darf sie nur aus berechtigtem Grund verweigert werden - ähnlich wie bei der Veräusserungszustimmung.

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#5
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 190x hilfreich)

also es steht genau so drinne:

unter Nutzung: Satz 1: Sondereigentum ist gleich Alleineigentum und dann in Satz 3: Alle Arbeiten, die sich auf eine Veränderung des Grundrisses beziehen, bedürfen, auch wenn sie lediglich Bestandteile des Sondereigentums umfassen, der Zustimmung des Verwalters.

Also müssen alle Grundrissänderungen im Vorfeld doch der Verwaltung angezeigt werden und ich muss dann schauen, ob soweit statisch okay oder nicht richtig? und dass ich nur mit berechtigtem Grund verweigern kann, ist ja klar.

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