auf eigene Kosten ?

16. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)
auf eigene Kosten ?

Eine Wohnung hat das Sondernutzungsrecht für einen Durchgang (Gemeinschaftseigentum im Außenbereich), der zu seiner Wohnung führt.

Ist er auch für die Ausbesserung der Verputz- (Putz abgebröckelt) und Bodenbelagarbeiten dieses Sondernutzungsbereichs zuständig ?

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"28c7h49T"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Icecycle

das kommt darauf an was in der TE über die Kostentragung des SoNu´s geregelt ist

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3880 Beiträge, 2382x hilfreich)

Nur wenn es sich laut Teilungserklärung um ein ausschließliches und alleiniges SondernutzungsRECHT handelt, dass gleichzeitig mit der PFLICHT zur Instandhaltung und Instandsetzung des das Sondernutzungsrecht umfassenden Bereichs und der entsprechenden Kostentragung verbunden ist.

lg

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