bauliche Veränderung => Teilungserklärung vs WEG

12. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
biskini
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 169x hilfreich)
bauliche Veränderung => Teilungserklärung vs WEG

Hallo zusammen,

wir haben in eine Eigentumswohnung in einem 6 Parteienhaus (6 Whg incl uns).

Nun möchten wir unseren nördlich ausgerichteten Balkon als Wohnraum umbauen lassen, d.h. der Balkon wird zu Wohnraum umgebaut.

Hierzu hatte ich schon 2008 die Pläne vorgestellt, Anfang 2010 nochmals nachgehakt, und dann Mitte 2010 schriftlich mir die Stimmen eingeholt.

Derzeit habe ich 4 von 6 Stimmen (mit Ja).

Zu meinem Leidwesen fehlen mir zur Vollständigkeit noch 2 Stimmen, welche sich bis heute (!) nicht dazu äussern wollen.

Im §22 (1) steht drin:

[...]
Bauliche Veränderungen und Aufwendungen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, können beschlossen oder verlangt werden, wenn jeder Wohnungseigentümer zustimmt
[...]

im §22 (2) steht drin:

[...]
Maßnahmen gemäß Absatz 1 Satz 1, die der Modernisierung entsprechend [...] können abweichend von Absatz 1 durch eine Mehrheit von drei Viertel aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer im Sinne des § 25 Abs. 2 und mehr als der Hälfte aller Miteigentumsanteile beschlossen werden [...]

Die Def: Modernisierung (§559 BGB ) besagt:
[..]bauliche Maßnahmen durchgeführt, die den Gebrauchswert [...]nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern[...]


FRAGE: Handelt es sich bei dem Umbau des Balkon um eine Modernisierung`und greift dann der § 22 (2) ?

Des weiteren habe ich in unserer Teilungserklärung folgenden Passus zu baulichen Veränderungen gefunden:

§ 5 Teilungserklärung:
Instandhaltung / Bauliche Veränderung
Soweit bauliche Veränderungen über den Umfang von Reparaturen hinausgehen, ist für die Genehmigung eine Mehrheit von zwei Dritteln aller Wohnungseigentümer, gerechnet nach Stimmen, erforderlich.

FRAGE: Kann ich denn trotz den Fehlenden 2 Stimmen bereits anfangen umzubauen, weil ich die schriftlichen Zusagen der 4 anderen Parteien (incl. unserer Stimme) habe, und somit die 2/3-Mehrheit der Stimme besitze?

Was ist denn rechtlich bindend? Das was in der Teilungserklärung steht, oder das was das WEG besagt?

Da davon auszugehen ist, dass ich von 1 Partei auf jeden Fall eine Ablehnung bekomme (weil wir mit der Partei im Dauerstress leben, da dieser zufälligerweise auch noch Hausverwalter ist) wäre ich dankbar um Antworten, am besten welche, die nicht per Gesetz wiederlegt werden können.

Vielen Dank schon mal im Vorraus.



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-- Editiert am 12.03.2011 19:51




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1388x hilfreich)

Bindend ist in diesem Fall die Teilungserklärung, ABER :

Du brauchst einen Beschluss auf der Eigentümerversammlung !!!
Die schriftliche Zustimmung die du hast ist nichts anderes wie ein sogenannter Umlaufbeschluss, und diesem müssen alle Eigentümer zustimmen.

Also Tagesordnungspunkt für die nächste Versammlung aufnehmen : Genehmigung den Balkon der Wohnung von Dir als Wohnraum umbauen zu dürfen. Formulierung beispielhaft.

Am einfachsten bekommst du eine Versammlung wenn du den Verwalter schriftlich aufforderst eine Sonderversammlung einzuberufen und diesen Punkt zur Abstimmung zu stellen. Dieses Schreiben muss noch ein weiterer Eigentümer mit unterschreiben, § 24,Abs.2 WEG

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
biskini
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 169x hilfreich)

Super vielen Dank.

Auf der nächsten Eigentümerversammlung haben wir diesen Punkt bereits aufnehmen lassen, um die verbindlichen Zusagen zu Protokollieren und den Beschluß zu fassen.

Grüße

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 516x hilfreich)

Und schon eine Baugenehmigung erhalten? Hier meine ich die vom Amt, kann nämlich sein, dass die das gar nicht zulassen.
Hier geht es ja auch um die Statik, wenn aus einem Balkon auf einmal ein gemauerter Zimmerbereich werden würde.

Die Fassade wird mit deiner Änderung übrigens grundlegend verändert, ich würde auf keinen Fall bauen, wenn nicht alle anderen Eigentümer zustimmen.

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
biskini
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 169x hilfreich)

Ne, vom Amt noch nicht, aber ich kann zumindest jetzt mal anfangen das ganze von nem Architekten durchplanen zu lassen.

Da ich in diesem Moment ohnhin die Kosten alleine tragen werde, reicht mir die 2/3 Mehrheit, so dass mir hinterher keiner ans Bein pinkeln kann. :)

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2x Hilfreiche Antwort

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