bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum

20. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
loosisocke
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum

Hallöchen,

vor 4 Jahren hatten wir eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum bei einer Eigentümerversammlung beantragt.
Diese bauliche veränderung wurde auch einstimmig beschlossen. Daraufhin ahtte wir die bauliche Veränderung von einem Fachmann ausführen lassen. (Kellerdeckenisolierung). Jetzt will plötzlich ein Eigentümer bei der nächsten Versammlung beantragen, dass die veränderung auf unsere Kosten wieder rückgängig gemacht werden soll. Muss das wieder einstimmig sein?
Besten Dank vorab

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
AntoineDF
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 411x hilfreich)

Hallo "loosisocke",

in Form eines Beschlusses müssen gem. § 22 Abs. 1 S. 2 WEG all die Wohnungseigentümer zustimmen, dessen Rechte durch die Maßnahmen über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden. Eine bauliche Veränderung kann also grds nur mit Zustimmung aller beeinträchtigten Wohnungseigentümer vorgenommen werden.

Sie sollten aber zudem prüfen, ob in der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft vereinbart worden ist, dass über bauliche Veränderungen mit (qualifizierter) Mehrheit der beeinträchtigten Wohnungseigentümer beschlossen werden kann. Sollte dies der Fall sein, so ist auch ein Mehrheitsbeschluss möglich, wenn sachliche Gründe hierzu vorliegen und kein anderer Wohnungseigentümer unbillig benachteiligt wird.

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