bauliche Veränderungen am Haus

23. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Ma.Mi.
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 25x hilfreich)
bauliche Veränderungen am Haus

Und schon wieder ich.

Wieder tut sich ein neuer Schauplatz auf. Meine Miteigentümer in Form meiner Eltern haben angedroht, im Eingangsbereich ihrer ELW ein Vordach anbringen zu lassen. Ich solle mich doch schonmal auf die Rechnung freuen :-(

Soweit ich weiss, bedürfen alle baulichen Veränderungen meiner Einwilligung oder sehe ich das falsch?

Ein weiterer Punkt ist, dass ich im Zuge des Dachgeschossausbaus diverse Rechnungen alleine getragen habe, die wie ich heute weiss eigentlich Sache der Eigentümergemeinschaft sind (Fenster, Treppenhausrenovierung ect.) Wie lange kann ich diese Kosten rückwirkend der Eigentümergemeinschaft in Rechnung stellen?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1388x hilfreich)

Hallo,

lies dazu bitte den Thread :

Gegen die Mehrheit machtlos



da sind einige Infos zu dem Thema aufgelistet

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3977 Beiträge, 2428x hilfreich)

quote:
Ein weiterer Punkt ist, dass ich im Zuge des Dachgeschossausbaus diverse Rechnungen alleine getragen habe, die wie ich heute weiss eigentlich Sache der Eigentümergemeinschaft sind (Fenster, Treppenhausrenovierung ect.) Wie lange kann ich diese Kosten rückwirkend der Eigentümergemeinschaft in Rechnung stellen?

Von diesem Gedanken würde ich mal abraten. Oder hast Du zu allen ausserhalb Deines Sondereigentums durchgeführten Arbeiten eine entsprechende Beschlussfassung der Gemeinschaft?

lg

0x Hilfreiche Antwort

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