besetzte Wohnung gekauft

22. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
ratsuchender42
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)
besetzte Wohnung gekauft

Hallo ans Forum,

ich hoffe hier ein paar Hilfestellungen zu bekommen.

Darum gehts. Ich habe im November eine Wohnung in einem Altbau gekauft. Das ganze Haus wird renoviert und die einzelnen Wohnungen verkauft. Einzug soll am 1. Maerz 2014 sein.
Das ganze Haus befindet sich zZ noch in der Renovierungsphase, ausser meine Wohnung da diese noch besetzt ist. Beim Kauf wurde mir zugesichert das der Besetzer auszieht im Dezember, er ist allerdings immernoch in der Wohnung. Meine Wohnung wird also noch nicht renoviert.
Wie ist hier die Rechtslage? Ist das ganze im Grunde gar nicht mein Problem weil ich die Wohung laut Vertrag am 1 Maerz beziehen kann?

Sollte ich hier selber schon aktiv werden?

mit freundlichen Gruesse,
Thomas




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34358 Beiträge, 17779x hilfreich)

Beim Kauf wurde mir zugesichert das der Besetzer auszieht im Dezember, Besetzer? Meinen Sie jetzt einen Mieter oder wie? Und haben Sie das schriftlich, daß der Mieter bis zum 01.03. auszieht? Nach der Begründung von Wohneigentum besteht ja erstmal ein jahrelanger Kündigungsschutz (§ 577a BGB )...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
ratsuchender42
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke fuer die Antwort. Nein er ist kein Mieter. Er besetzt die Wohnung ohne Miete zu zahlen. "Wohnt" angeblich schon seit Jahren dort for free. Irgendwann war er angeblich mal Mieter in einer anderen Wohnung im Haus.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34358 Beiträge, 17779x hilfreich)

Tja, kann man da nicht schlichtweg die Polizei rufen? Im Übrigen sollten Sie mal den Verkäufer fragen, wie er das Problem zu lösen gedenkt - der wird ja schadensersatzpflichtig, wenn Sie am 01.03. nicht einziehen können.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
ratsuchender42
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Tja, kann man da nicht schlichtweg die Polizei rufen?


Bin ich mir nicht sicher, bzw auch nicht was fuer Fristen fuer eine Zwangsrauemnung eingehalten werden muessen.

quote:
der wird ja schadensersatzpflichtig, wenn Sie am 01.03. nicht einziehen können.


Jep, er muss mir die Miete fuer eine gleichwertigen Wohnung zahlen. Das ist so im KV vereinbart.

Gibt es was mit dem ich mich zusaetzlich absichern sollte. Habe darueber nachgedacht eine Rechtschutzversicherung abzuschliesen fuer den Fall das es zu Problemen kommt. Ist das zu empfehlen, bzw waer das ueberhaupt abgedeckt - Empfehlungen?

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34358 Beiträge, 17779x hilfreich)

Bin ich mir nicht sicher, bzw auch nicht was fuer Fristen fuer eine Zwangsrauemnung eingehalten werden muessen. Dann fragen Sie doch mal im Unterforum Mietrecht - da geht es etwas reger zu und die Räumung einer Wohnung ist ja nun auch kein typisches WEG-Problem.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#6
 Von 
ratsuchender42
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke, das mach ich. War mir nicht sicher in weche Katekorie das past.

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#7
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2696 Beiträge, 1216x hilfreich)

quote:
Habe darueber nachgedacht eine Rechtschutzversicherung abzuschliesen fuer den Fall das es zu Problemen kommt. Ist das zu empfehlen, bzw waer das ueberhaupt abgedeckt

Eine nach diesem Kauf abgeschlossene RSV wird mit Sicherheit keine Deckung dafür übernehmen.

Du solltest umgehend den Verkäufer (noch Eigentümer?) der Wohnung schriftlich mit Zugangsnachweis in Kenntnis setzten, dass die Wohnung noch "besetzt" ist und dass er dafür sorgen soll, dass die Wohnung am 1.3. im vereinbarten (renovierten und bezugsfertigen?) Zustand zu sein hat.


VG
Roland

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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

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#8
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 220x hilfreich)

der "Besetzer" ist Dein Mieter.
Wenn der jetzt noch "dicke Eier" hat...


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