eAuto - Ladekabel - Tiefgarage

19. Dezember 2024 Thema abonnieren
 Von 
saitist
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 34x hilfreich)
eAuto - Ladekabel - Tiefgarage

Guten Morgen,
ich habe an meinem Stellplatz in der TG eine Wallbox installieren lassen. Da der Anschluss am Auto rechts hinten ist, wurde die Box auch nicht mittig, sondern rechts vor der Begrenzung installiert.
Nun stört sich der Parker rechts von mir, dass der Griff des Ladekabels über den "Grenzstein" etwas ragt.
Links ist mein Stellplatz durch die Mauer begrenzt und ermöglicht ein Parken weiter links nur eingeschränkt.

Ich lade nur sehr selten und wurde von dem Nachbarn auch nicht angesprochen. Die HV hat mich über die Beschwerde informiert.

Bild:https://www.dropbox.com/scl/fi/zymer5tmhtcbugqz1riab/IMG_3412.jpeg?rlkey=n6ol5t9ztvmaejbyrwl9ou5zs&dl=0

Wie ist die Meinung des Forum? Muss ich darauf reagieren?

Vielen Dank.

-- Editiert von User am 19. Dezember 2024 10:17

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11830 Beiträge, 4403x hilfreich)

Er regt sich auf, weil er da zwei Mofas stehen hat.....?

Naja, was ist denn mit Rückwärts auf den Stellplatz stellen?
Dürfte erstens einfacher mit dem Ein- und Aussteigen sein und dann
landet der Ladestecker hinten in der Ecke, Problem gelöst.



-- Editiert von User am 19. Dezember 2024 11:08

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
saitist
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 34x hilfreich)

Rückwärts einparken ist wegen der engen Fahrstraße eher schwierig.

Signatur:

Vielen Dank.

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#3
 Von 
Blutswente
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von saitist):
Die HV hat mich über die Beschwerde informiert.


Merkwürdig.

Es ist die Aufgabe der HV, die Beschwerde dahingehend zu überprüfen, ob der Gestattungsbeschluß korrekt umgesetzt wurde, oder ob die Installation über das Gestattete hinausgeht.

(Gleiches gilt, wenn die Installation auf Grund eines anderen Beschlusses oder einer Vereinbarung erfolgte.)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
saitist
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 34x hilfreich)

Die HV hat mir mitgeteilt, dass es ein zivilrechtlicher Punkt sei und sie dafür nicht zuständig.
Der Beschluss wurde ordnungsgemäß umgesetzt.

Signatur:

Vielen Dank.

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#5
 Von 
Blutswente
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von saitist):
Der Beschluss wurde ordnungsgemäß umgesetzt.


Was konkret steht denn im Beschluß drin?

Ich vermute, da steht drin, dass dem Antragsteller gestattet wird, auf eigene Kosten eine Wallbox auf seinem Parkplatz installieren zu lassen.

Und jetzt ist eben die Frage, ob die Grenze des eigenen Parkplatzes eingehalten wurde, oder ob Teile der Gerätschaften über den Parkplatz in anderes Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum hinausragen.

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#6
 Von 
saitist
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 34x hilfreich)

Wie auf dem Bild ersichtlich nicht der Fall ist. Aber der Griff vom Ladekabel eventuell auf der Grenzlinie liegt.

Signatur:

Vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14613 Beiträge, 4509x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Und jetzt ist eben die Frage, ob die Grenze des eigenen Parkplatzes eingehalten wurde, oder ob Teile der Gerätschaften über den Parkplatz in anderes Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum hinausragen.
Das ist doch eindeutig nicht der Fall.
Es geht nur darum, ob bei der Benutzung der Anlage auch fremde Flächen benutzt werden, und ob das zulässig ist.
Bei der Autotür ist es beispielsweise zulässig - die meisten Parkhäuser sind so gestaltet, dass man zum ein- und aussteigen den Nachbarparkplatz kurzfristig mitbenutzen muss. Oder beim Beladen des Kofferraums, da steht man für gewöhnlich auf Gemeinschaftseigentum.
Wie es bei einem solchen Ladekabel aussieht weiß ich nicht, die Rechtsprechung dürfte da noch etwas hinten anstehen.

Konkret müsste man auch noch prüfen, wem der Streifen in der Mitte gehört (nur dort befindet sich ja das Ladekabel).
Und eine Lösung hab' ich auch noch: ein abgewinkelter Stecker, da gibt es sicher Adapter zum dazwischenstecken.
Oder eben anders parken, etwas schräg vielleicht (da muss doch links noch ein halber Meter Platz sein - oder steigt der Fahrer immer über die Beifahrerseite aus?).

Zitat:
Rückwärts einparken ist wegen der engen Fahrstraße eher schwierig.
Kann ich nicht nachvollziehen. Wenn es überhaupt einen Unterschied macht, dann ist es imho besser, dass die nicht gelenkten Räder hinten stehen. Man kann dann vielleicht nicht in Richtung der Mauer raus, aber damit kann man doch leben.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
saitist
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 34x hilfreich)

Ich müsste nach der Abfahrt bereits rückwärts zu meinem Stellplatz fahren, um das Auto so abstellen zu können.

Das dunkle Pflaster ist mittig die Grenze.

Aber ist das Ganze nicht furchtbar kleinkariert! Ich kann es nicht nachvollziehen.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128239 Beiträge, 40958x hilfreich)

Zitat (von saitist):
Nun stört sich der Parker rechts von mir, dass der Griff des Ladekabels über den "Grenzstein" etwas ragt.

Dürfen die Mofas überhaupt da stehen?



Zitat (von spatenklopper):
Er regt sich auf, weil er da zwei Mofas stehen hat.....?

Nö, aus Prinzip. Das ist die Sache mit den Korinthen ...



Zitat (von reckoner):
Bei der Autotür ist es beispielsweise zulässig - die meisten Parkhäuser sind so gestaltet, dass man zum ein- und aussteigen den Nachbarparkplatz kurzfristig mitbenutzen muss. Oder beim Beladen des Kofferraums, da steht man für gewöhnlich auf Gemeinschaftseigentum.

Beides sind temporäre aber sehr kurzfristige und damit hinzunehmende Übernutzungen.
Das Ladekabel ist zwar auch temporär aber keine sehr kurzfristige Übernutzung, dafür aber nur eine sehr geringfügige.

Ich würde also erwarten, dass ein Gericht hier diese ebenfalls gestatten würde.



Zitat (von reckoner):
Wie es bei einem solchen Ladekabel aussieht weiß ich nicht, die Rechtsprechung dürfte da noch etwas hinten anstehen.

Es scheint noch keine zu geben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3943 Beiträge, 2408x hilfreich)

Zunächst hat die Hausverwaltung recht, das ist ein zivilrechtlichrs Problem zweier benachbarter Eigentümer untereinander. Es geht ja nicht um die Wallbox, die scheint ordnungsgemäß installiert, sondern um das Verhalten des Eigentümer des linken Stellplatzes während des Ladevorganges. Die HV hat mit der Information ihre Pflicht erfüllt.

So wie das Auto geparkt ist und das Ladekabel herausragt, ist dies bereits eine Beeinträchtigung des Nachbarstellplatzes, die über das hinzunehmende Maß (kurzzeitig aufschwenkende Autotür) hinaus geht.

Es mag kleinlich erscheinen, aber der Stellplatznachbar ist im Recht.
Der Fragesteller allein kann Abhilfe schaffen:
- anderen Ladestecker, der weniger "ausladend" ist
- anders parken, dass mehr Platz zur Verfügung steht (es gibt kein Recht auf "bequemes" Einparken)
- kleineres Auto, dass weniger Platz beansprucht.

Signatur:

lg.
R.M.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 236x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass diese Wallbox nicht nur in den Nachbarparkplatz hineinragt, sondern dass er beim Ein- und Aushängen des Ladelabels kurzzeitig noch mehr Platz des Nachbarn beansprucht.
Angenommen der betroffene Nachbar braucht ebenfalls eine Wallbox auf der betroffenen Seite. Ist er dann gezwungen seine Wallbox ungünstig in der Mitte seines Parkplatzes anzubringen?
Warum wird die falsch angebrachte Wallbox nicht einfach um 15 cm versetzt?

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
saitist
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 34x hilfreich)

Was für ein Unsinn.
Die Wallbox ist 15 cm links von der Begrenzung montiert.

Signatur:

Vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17983 Beiträge, 9788x hilfreich)

Zitat (von saitist):
Aber ist das Ganze nicht furchtbar kleinkariert! Ich kann es nicht nachvollziehen.

Ja, ist es.

Aber das hilft nichts.
Formal sehe ich den Nachbarn im Recht - und falls es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, sehe ich Ihre Chancen gering.

Sie sind nicht der einzige mit dem Problem (Link in ein E-Auto-Forum):
https://www.goingelectric.de/forum/viewtopic.php?f=34&t=50464

Also viel Energie in die Suche eines "kompakteren" Steckers stecken.
Im Übrigen schließe ich mich vollumfänglich Antwort #10 an.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128239 Beiträge, 40958x hilfreich)

Zitat (von R.M.):
Es mag kleinlich erscheinen, aber der Stellplatznachbar ist im Recht.

Ich konnte aktuell keine Urteile finden, welche das stützen?



Zitat (von aspergius):
Ich gehe davon aus, dass diese Wallbox nicht nur in den Nachbarparkplatz hineinragt,

Da auf dem Foto das genaue Gegenteil zu sehen ist, stellt sich die Frage nach dem "warum"?



Zitat (von aspergius):
sondern dass er beim Ein- und Aushängen des Ladelabels kurzzeitig noch mehr Platz des Nachbarn beansprucht.

Unzweifelhaft.



Zitat (von aspergius):
Angenommen der betroffene Nachbar braucht ebenfalls eine Wallbox auf der betroffenen Seite. Ist er dann gezwungen seine Wallbox ungünstig in der Mitte seines Parkplatzes anzubringen?

Warum sollte die Mitte ungünstig sein? Er kann sie im übrigen hinhängen wo er will, auch links oder rechts wie sein Nachbar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6780 Beiträge, 1573x hilfreich)

Zitat (von saitist):
Was für ein Unsinn.
Die Wallbox ist 15 cm links von der Begrenzung montiert.

Aber der Handgriff des Ladekabels ragt tatsächlich minimal über die eigentliche Parkplatzfläche hinaus. So sieht es jedenfalls auf dem Foto aus.

Eine andere Frage ist es, ob der andere dagegen überhaupt einen Unterlassungsanspruch hat.

Es gibt da ja immer auch das "Schikaneverbot" des BGB.

§226 BGB
Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.

Bei einer so geringfügigen "Beeinträchtigung" müsste der andere m.A.n. erstmal begründen, wieso er durch den ein paar Zentimeter herüberragenden Griff des Ladekabels in seinen Rechten beeinträchtigt wird. Das würde dann ggf. ein Gericht klären.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
tap
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 43x hilfreich)

Hier gibt es menschlich und ausdrücklich NICHT juristisch und aus meiner Lebenserfahrung , die ich leider unfreiwillig mit solch einem Kram sammeln durfte genau drei Möglichkeiten, auch wenn ihnen keine davon gefallen wird:

1. Juristisch ausfechten "bis auf den letzten Zentimeter". Mit dem Ergebnis, dass sich der Verlierer, egal welcher das ist, gedemütigt fühlt und die nächsten Jahrzehnte jegliche Gelegenheit nutzt, ihnen juristisch ans Schienbein zu treten
2. Falls noch irgendwie möglich: Man rauft sich mit dem Nachbarn nochmal zusammen, trinkt vielleicht mal ein Bier/wein/Espressso zusammen, unterhält sich und schafft so das Problem aus der Welt (ist meist auch die nachhaltigste Lösung)
3. Man zieht aus (ist als Mieter die billigste und schnellste, jedoch auch unbefriedigenste Lösung)

Gilt eigentlich (hab obiges alles durchgemacht) auch fast für alle anderen Probleme hier...



-- Editiert von User am 29. Dezember 2024 02:26

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128239 Beiträge, 40958x hilfreich)

Es gibt noch Möglichkeit
4. Juristisch ausfechten "bis auf den letzten Zentimeter". Mit dem Ergebnis, dass sich der Verlierer aufgrund der hohen Kosten nie wieder gegen mich wendet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Blutswente
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von tap):
1. Juristisch ausfechten "bis auf den letzten Zentimeter". Mit dem Ergebnis, dass sich der Verlierer, egal welcher das ist, gedemütigt fühlt und die nächsten Jahrzehnte jegliche Gelegenheit nutzt, ihnen juristisch ans Schienbein zu treten.


Weshalb sollte sich in einer Zivilrechtssache der "Unterlegene" (auf diesen Begriff kann man sich ja notfalls noch einigen) zwingend gedemütigt fühlen?

So eine Gerichtsentscheidung hat ja auch was klärendes.

Ein endloses Vorspiel und Geplänkel mit verbalen Entgleisungen ist da wesentlich destruktiver.

0x Hilfreiche Antwort

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