immobilien Einlagen Gewerbe

17. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Adelrecht123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
immobilien Einlagen Gewerbe

Guten Tag

Ich habe eine Eigentumswohnung am 25.04.2012 gekauft, diese habe ich in meine Gewerbe zum 01.02.2014 eingelegt und am 01.12.2015 wieder aus dem Gewerbe ausgelegt.

Laut Aussage der Sachbearbeiterin des Finanzamtes, haben Einlagen in das Betriebsvermögen innerhalb von 3 Jahren nach Abschaffung der Wohnung mit den Anschaffungskosten zu erfolgen.

Vergleich §6 Abs. 5 EStG . Erst nach Ablauf von 3 Jahren sind diese mit dem Teilwert anzusetzen.

Die Sachbearbeiterin gab mir das Gefühl unsicher zu sein. Auf meine Frage ob sie sicher sei, bat sie mich nochmal einen Steuerberater nachzufragen.



Ist das richtig was die Sachbearbeiterin mitteilte?Ich war der Meinung als ich die Wohnung zum 01.02.2014 in der Gewerbe eingelegt habe, ist auch dieses Datum der Eingangspunkt und nicht das Kaufdatum.




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130618 Beiträge, 41558x hilfreich)

Zitat (von Adelrecht123):
Ist das richtig was die Sachbearbeiterin mitteilte?

Sollte man in der Tat einen Steuerberater fragen...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2293 Beiträge, 1274x hilfreich)

Zitat:
Ich war der Meinung als ich die Wohnung zum 01.02.2014 in der Gewerbe eingelegt habe, ist auch dieses Datum der Eingangspunkt und nicht das Kaufdatum.
Im § 6 Abs. 5 EStG geht es doch gar nicht um den Einlagezeitpunkt sondern nur um die Bewertung. Den Gesetzestext können Sie selbst nachlesen.

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#3
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 111x hilfreich)

Einlagen sind mit dem Teilwert für den Zeitpunkt der Zuführung anzusetzen; sie sind jedoch höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen, wenn das zugeführte Wirtschaftsgut a)
innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Zeitpunkt der Zuführung angeschafft oder hergestellt worden ist,

Das ist nicht Absatz 5 sondern Abs. 1 Nr. 5

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