kann ich strom, wasser oder haus abmelden?

29. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Thalia-1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
kann ich strom, wasser oder haus abmelden?

Hallo,
ich bin miteigentümer eines mehrfam-hauses.
es gibt 3 Wohnungen, 2 sind von eigentümer selbst und eine vermietet. ich selber wohne nicht dort.
es gibt schon lange probleme mit den NK, es würde ein vergleich beschlossen, wo ich von den NK ausgenommen bin weil die e umgelegt werden. nun werden die zahlungen der nk von den eigentümern an die hausverw. teilweise oder garnicht getätigt. diese ist handlungsunfähig geworden. nun treten stadt etc. an mich heran. meine frage. ich kann nicht die mietshaus NK und die von mir privat aufbringen. kann ich da ich ja miteigentümer bin wenigsten den allg. strom kündigen oder das haus abmelden. ich habe schon gebeten mich auszuzahlen oder das haus zu verkaufen aber das wird abgelehnt. die miteigentümer haben selber schulden und halten mich mit am eigentum um nicht gepfändet zu werden.
ich will aber nicht wegen dem mist mein eigenes haus verlieren....


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119495 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
das haus abmelden

Was genau ist damit gemeint?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Strom und Wasser können Sie für sich sehrwohl abmelden. Wie aber ein Haus abgemeldet werden kann, ist auch mir nicht klar.


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Ich vermute mal, es geht hier gar nicht um Eigentümer an einer Wohnung sondern um eine Erbengemeinsacht, die zusammen das Haus geerbt hat?
Dann wäre das Forum Erbrecht das korrekte.
Hier geht es um Fragen der Wohnungseigentümer untereinander und da ist die Zahlung der Nebenkosten usw. über eine Teilungserklärung geklärt.

Sollte es sich um eine Erbengemeinschaft handeln, dann kannst du den Antrag stellen, dass das Haus im Wege der Erbauseinandersetzung versteigert wird.
Entsprechende Schulden werden dann auch ausgezahlt.
Bei der Stadt handelt es sich vermutlich um die Grundsteuer. Wenn diese nicht gezahlt wird, dann wendet sich die Stadt an jeden Miteigentümer gesondert, der dann im Binnenverhältnis das Geld sich wiederholen müsste.
Meine Empfehlung - einen Fachanwalt aufsuchen, der berät, wie du aus der Sache herauskommst - Unwissen verhindert nicht Zahlungspflichten.

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"sika0304"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

In irgendeinem der Threads steht, dass die Auflösung der Gemeinschaft ausgeschlossen wurde.

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"Heike aus Bochum"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)

Soweit es sich um öffentlich-rechtliche Gebühren, Beiträge oder auch Steuern handelt, wird sich die Stadt jemanden aussuchen, bei dem notfalls erfolgreich vollstreckt werden kann.
Dabei ist wohl die Wahl auf dich gefallen.

Du wärst dann in der unangenehmen Position, bei den weiteren Pflichtigen deine Ansprüche geltend zu machen, notfalls auf dem Gerichtswege.

Ich verstehe auch deinen Gedanken, es den Nutzern des Hauses "ungemütlich" machen zu wollen, um sie zur Begleichung ihrer Zahlungspflichten zu motivieren.

Bei den Versorgern ist irgendwann sicher die Schmerzgrenze erreicht, wenn eine Zeit lang nicht gezahlt wurde. Beim Strom ist das zum Beispiel so und auch beim Gas.

Nimm doch mal Kontakt auf mit den Versorgern. Vielleicht bekommst du auch heraus, wo die Schwelle der Schmerzgrenze liegt und wie lange es noch dauern mag.

WER ist denn "Verwalter"? Jemand aus der Familie?
Welche Rechte, welche Pflichten hat der?
Auf welcher Grundlage?

MfG
Wohni






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