keine Wasser-Grundkosten

20. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)
keine Wasser-Grundkosten

In Wasserrechnung sind monatliche Grundkosten unabhängig vom Wasserverbrauch, enthalten.

Die Wasserkosten werden ausschließlich nach Wasserverbrauch
auf die Verbraucher umgelegt.

Wenn ein Verbraucher gar kein Wasser verbraucht,
wieso muß er nicht trotzdem an Grundkosten beteiligen ?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120017 Beiträge, 39816x hilfreich)

Wenn die Wasserkosten neben den Verbrauchskosten auch die Grundkosten enthalten, ist es halt so.

Es sei denn man trifft eine entsprechend abweichende Regelung.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3880 Beiträge, 2382x hilfreich)

Die Berechnung der Wasserkosten durch den Versorger und die Verteilung der Gesamtkosten innerhalb der WEG sind nun mal zwei völlig verschiedenen Sachen. Es liegt der WEG anheim, einen Abrechnungsschlüssel nach Grund- und Verbrauchskosten zu beschließen.

Persönliche Meinung: Sinn machts keinen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.727 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen