knifflige Frage - Vorkaufsrecht

4. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Makai
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
knifflige Frage - Vorkaufsrecht

Hallo,
- ein Haus wurde in Eigentumswohungen umgewandelt
- zwei Wohnungen stehen zusammen mit einem Preis zum Verkauf (eine davon ist vermietet)
- lt. 577 BGB hat der Mieter ja zwei Monate Zeit in den Kauvertrag einzutreten

Frage: wenn man die beiden Wohungen zum Preis von 150.000,- kauft und der Mieter macht vom Vorkaufsrecht gebrauch:
- ist dann der gesamte Kaufvertrag nichtig oder gilt der Kaufvertrag dann noch für die andere (schlechtere) Wohnung
- und wie ermittelt der Mieter den Kaufpreis von seiner Wohnung, wenn es nur einen Gesamtwert für beide Wohungen zusammen gibt ???


-- Editier von Makai am 04.07.2015 22:46

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

wenn es nur einen Gesamtwert für beide Wohungen zusammen gibt ???

Der Käufer wird mit Sicherheit vom Finanzamt getrennte Rechnungen über die Grunderwerbsteuer bekommen, es gibt auch mit Sicherheit zwei verschiedene Kaufverträge.

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