lebenslanges Wohnrecht

8. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Eierkopf
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
lebenslanges Wohnrecht

Hallo,

A hat lebenslanges Wohnrecht laut Testament. Das Haus wurde aber in dem selben Testament B vererbt.
Das Haus ist nicht in abgetrennte Wohnungen eingeteilt, man kommt also in alle Räume. Wohnrecht ist nicht auf einzelne Räume beschränkt.

1. Hat B einen Anspruch auf einzelne Räume um darin zu wohnen oder auch nur z.B. ein Büro einrichten?
2. Kann A die Schlösser austauschen?
3. Erlöscht das Wohnrecht, wenn A in eine andere Wohnung zieht?
4. Wer muss für Instandhaltungskosten aufkommen?
5. Hat B freien Zutritt zu dem Haus?

Vielen Dank!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Hallo

1. So wie Du schreibst, Wohnrecht im Haus : Nein
2. Ja
3. Nein
4. B
5. Nur nach Ankündigung, etwa so wie ein Vermieter gegenüber seinem Mieter

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#2
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Im Prinzip hat A alle Rechte und B keine. B darf zahlen, wenn was kaputt ist. Die A-Karte hat B, solange A lebt oder auf sein Wohnrecht verzichtet, was er wohl kaum tun wird, es sei denn, er braucht Geld ;-)

Was steht denn dazu im Grundbuch. Vielleicht steht da ja drin, dass A mit seinem Wohnrecht auch die Kosten übernehmen muss? Das wäre für B wenigstens etwas Gutes.

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#3
 Von 
Eierkopf
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schon mal für die Antworten
Also im Grundbuch ist noch nichts, das Testament wurde erst letzte Woche eröffnet. B hat diese Woche von seinem Vermächtnis (Haus) erfahren. A wohnt immernoch in dem besagten Haus. B ist ja der "Erbschleicher", A ist verwitwet. B will A nichts Gutes. Es soll sichergestellt werden, das es A gut geht.

Muss man die Eintragung ins Grundbuch beantragen oder wie läuft das ab?
Wem gehören eigentlich die Möbel? X (gestorben) ist mit A verheiratet, X hat dieses Haus mit Hausrat usw. geerbt.

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#4
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Also, wer hat denn jetzt das Haus geerbt ?? X oder B ? wobei X ja gestorben ist ?
Und dann vielleicht das Haus vererbt hat und nicht geerbt ?

Und falls B das Haus nicht will, weil A Wohnrecht hat, kann B das Erbe auch ausschlagen, dann gilt wieder die gesetzliche Erbfolge, wie auch immer die bei Euch aussieht

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#5
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Oha, es steht noch nichts im Grundbuch, und der Notar hat das Testament nicht im Detail erklärt? Seltsam. Ich würde auf jeden Fall den Notar bzw. einen Anwalt aufsuchen. Hilfe bekommst Du vielleicht auch im Forum für Erbrecht.

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