mehrere WEGs, Kosten der gemeinsame Toranlage

23. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)
mehrere WEGs, Kosten der gemeinsame Toranlage

Eine Tiefgarage wird von mehreren WEGs (WEG 1, WEG 2, WEG 3) genutzt, es gibt ein Einfahrtstor, und mehrere Ausgänge in die anliegenden Häuser.
Jedes Haus bildet eine eigene WEG.
Die gemeinsame Zufahrt ist der WEG 1 zugeordnet, und die Kostenverteilung für Tor und Zufahrt ist in den Teilungserklärungen der einzelnen WEGs festgeschrieben.

Jetzt ist die WEG 2 auf die Idee gekommen, den durch Rechnungen belegten Kostenanteil zu kürzen, weil sie für die einzelnen Posten (Hausmeister, Torwartung usw.) günstigere Anbieter gefunden hat. Das wurde zwar schon einmal angedroht, die für die Verwaltung der gemeinsamen Anlage zuständige WEG 1 hatte aber keinen Anlass gesehen, langjährigen Dienstleistern die Aufträge zu entziehen und neue Verträge abzuschließen, auch wenn sie nicht mehr die günstigsten Anbieter waren.

Fragen:
Ist eine Verwaltung/Gemeinschaft immer verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu suchen und zu beauftragen?
Ist es zulässig, abweichend von der Teilungserklärung nicht die tatsächlichen, sondern fiktive Kosten zu bezahlen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Zitat (von joebeuel):
Ist eine Verwaltung/Gemeinschaft immer verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu suchen und zu beauftragen?
Nein.

Zitat (von joebeuel):
Ist es zulässig, abweichend von der Teilungserklärung nicht die tatsächlichen, sondern fiktive Kosten zu bezahlen?
Nein.

Signatur:

lg.
R.M.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von joebeuel):
Ist eine Verwaltung/Gemeinschaft immer verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu suchen und zu beauftragen?

Nö.
Wenn es dann aber zu unverhältnismäßig ist, kann es dazu führen das Schadenersatz gegenüber den anderen geschuldet wird.



Zitat (von joebeuel):
Ist es zulässig, abweichend von der Teilungserklärung nicht die tatsächlichen, sondern fiktive Kosten zu bezahlen?

Nur wenn es eine Rechtsgrundlage gäbe, welche die Teilungserklärung in dem Punkt außer Kraft setzten würde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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