mein Balkon wird vom Nachbars Blumen täglich verdreckt

21. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Greg10
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
mein Balkon wird vom Nachbars Blumen täglich verdreckt

Guten Abend zusammen,
Ich bin Eigentümer in einer WEG.
Seit letztem Jahr führe ich eine Diskussion mit meinem Nachbar aus,
da mein Nachbar auf seinem Balkon 5 Blumenkübel hat, mit Pflanzen die viel Dreck machen und alles auf meinem Balkon landet.
Ich habe schon versucht mit Ihm zu reden, doch leider ohne großem Erfolg.

Dieses Jahr habe ich mein Balkon gefliest, und gestrichen und habe mir auch eine neue Balkontür sowie Rollladen einbauen lassen.
Nun habe ich auf meine neuen Fliesen sowie Tür Flecken die von den Blüten und Blättern vom Nachbar verursacht worden.
Ich habe es echt sehr leid fast Täglich eine Kehrschaufel einzusammeln.
Und das nächste Problem ist, dass ich nicht Mals die Tür öffnen oder auf Kipp machen kann ohne das die ganzen Blätter in meinem Wohnzimmer fliegen.

Vorgestern hatte ich eine neue Überraschung aufgefunden als ich auf mein Balkon wollte:
die ganze Steinwand die frisch gestrichen worden ist, war komplett mit dreckiges Wasser verschmutzt und geht natürlich nicht mehr weg da das schon eingetrocknet ist.
Ich habe Direkt Fotos gemacht und meinem Nachbar eine E-Mail geschickt und bis heute ist keine Reaktion von seiner Seite gekommen.

Heute bin ich zu Ihm hoch gegangen und habe mit seiner Frau gesprochen, leider ebenfalls ohne Erfolg.
Sie sagte das es nicht von ihr kommt und das ich Ständig auf ihre Blumen rum hacke und eine große Sache draus mache und dass sie nicht weiter hin mit mir sprechen möchte und hat mir die Tür zugeknallt.
Mit dem Verwalter habe ich schon bevor das ganze passiert ist des Öfteren versucht zu reden aber er sagt dass ich da nichts machen könne?

Wie kann das sein das ich so etwas dulden muss?
Für mich ist das Sachbeschädigung, ich würde es mir gefallen lassen wen ab und an mal ein paar Blätter runter kommen, aber nicht täglich.
Vor allem ragen die Pflanzen richtig herunter die werden nie so gepflegt bzw. geschnitten das man solche Situationen vermieden werden.
Was könnt ihr mir raten wie ich nun weiter voran gehe?
Vielen danke
Liebe Grüße

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120078 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Greg10):
und geht natürlich nicht mehr weg da das schon eingetrocknet ist.

Das ist schlicht unglaubwürdig oder die Farbe ist für den Zweck ungeignet.



Zitat (von Greg10):
Nun habe ich auf meine neuen Fliesen sowie Tür Flecken die von den Blüten und Blättern vom Nachbar verursacht worden.

Dann sind die Teile entweder mangelhaft in der Ausführung oder ungeeignet für diesen Außenbereich.



Zitat (von Greg10):
ich würde es mir gefallen lassen wen ab und an mal ein paar Blätter runter kommen, aber nicht täglich.

Tja, das nennt man Natur.



Zitat (von Greg10):
Wie kann das sein das ich so etwas dulden muss?

Bei Laub, Nadeln, Pollen, Früchten oder Blüten handelt es sich letztendlich um Einwirkungen von nicht beeinflussbaren Naturkräften.



Zitat (von Greg10):
Mit dem Verwalter habe ich schon bevor das ganze passiert ist des Öfteren versucht zu reden aber er sagt dass ich da nichts machen könne?

Nö, das ist nicht sein Job.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Einwirkungen von nicht beeinflussbaren Naturkräften.
Im Falle von Pflanzen auf dem Balkon ist dies beeinflussbar.

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist schlicht unglaubwürdig oder die Farbe ist für den Zweck ungeignet.
Zitat (von Harry van Sell):
Dann sind die Teile entweder mangelhaft in der Ausführung oder ungeeignet für diesen Außenbereich.
Dem stimme ich zu.

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, das ist nicht sein Job.
Dem stimme ich ebenfalls zu.

Zitat (von Greg10):
Wie kann das sein das ich so etwas dulden muss?
Wer hat denn gesagt, dass Du das dulden musst?

Zitat (von § 14 WoEigG):
(1) Jeder Wohnungseigentümer ist gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet,
1. die gesetzlichen Regelungen, Vereinbarungen und Beschlüsse einzuhalten und
2. das Betreten seines Sondereigentums und andere Einwirkungen auf dieses und das gemeinschaftliche Eigentum zu dulden, die den Vereinbarungen oder Beschlüssen entsprechen oder, wenn keine entsprechenden Vereinbarungen oder Beschlüsse bestehen, aus denen ihm über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus kein Nachteil erwächst.
(2) Jeder Wohnungseigentümer ist gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern verpflichte,
1. deren Sondereigentum nicht über das in Absatz 1 Nummer 2 bestimmte Maß hinaus zu beeinträchtigen
und
2. Einwirkungen nach Maßgabe des Absatzes 1 Nummer 2 zu dulden.


Zitat (von Greg10):
Was könnt ihr mir raten wie ich nun weiter voran gehe?
Da der Verwalter nicht verpflichtet ist kannst Du nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 WoEigG vorgehen. Ob dies erfolgreich sein wird, lässt sich nicht seriös vorhersagen.

Signatur:

lg.
R.M.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7212 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat (von R.M.):
Wer hat denn gesagt, dass Du das dulden musst?


Lieber R.M. möchtest Du dem Threadersteller indirekt sagen, er solle gegen die Blumen auf dem Balkon anwaltlich vorgehen? Sorry - das ist lachhaft.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Siehe hier:
https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Muenchen-I_1-S-183613_Wohnungseigentuemer-darf-bei-Personen-unter-den-Blumenkaesten-nicht-Blumen-giessen.news17058.htm

Ergo:
Blumenkästen sind erlaubt.
Der untere Bewohner muss auch akzeptieren, dass Gießwasser von oben auf den unteren Balkon tropft.
Der obere Bewohner darf nur nicht gerade dann gießen, wenn auf dem unteren Balkon Personen sind, die vom Gießwasser getroffen werden könnten.

Zitat:
Was könnt ihr mir raten wie ich nun weiter voran gehe?

Mehr Gelassenheit zeigen.
Den Maler, der die Steinwand gestrichen hat, in Regress nehmen, da offenbar ungeeignete Farbe verwendet wurde.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Sorry - das ist lachhaft.


Nun denn - sofern der Fragesteller mit diesen Schilderungen nicht maßlos übertrieben hat:
Zitat (von Greg10):
mit Pflanzen die viel Dreck machen und alles auf meinem Balkon landet ...
fast Täglich eine Kehrschaufel ...
das die ganzen Blätter in meinem Wohnzimmer fliegen ...
die ganze Steinwand ... war komplett mit dreckiges Wasser verschmutzt ...
Vor allem ragen die Pflanzen richtig herunter die werden nie so gepflegt bzw. geschnitten das man solche Situationen vermieden werden.
... und dieses vor Gericht substantiiert schildern und belegen kann, kommen möglicherweise solche Urteile heraus: Landgericht Berlin, Urteil vom 28.10.2002 Az. 67 S 127/02

Es gibt eine ganze Menge Urteile zu diesem Thema, der Klageweg scheint also nicht unüblich. Da die Urteile sehr unterschiedlich ausfallen - mal pro, mal contra Balkonbepflanzung - kommt es extrem auf den Einzelfall an und eine Erfolgswahrscheinlichkeit kann nicht vorhergesagt werden. Daher spreche ich auch keine Empfehlung aus, es unbedingt zu versuchen, das muss der Fragesteller selbst entscheiden, ob es ihm das wert ist. Aber so ganz chancen- und schutzlos , dass er es dulden muss, lässt ihn der Gesetzgeber und die Rechtssprechung nicht.

Ach so: wenn sich die restliche WEG daran nicht stört, ist das ganze kein Thema für die WEG und nicht für den Verwalter.

Signatur:

lg.
R.M.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von R.M.):
ist das ganze kein Thema für die WEG und nicht für den Verwalter.
So ist es: Man hat vorliegend selbst direkt gegen den Störer vorzugehen.

Zitat (von Greg10):
Was könnt ihr mir raten wie ich nun weiter voran gehe?
Da sich in gerichtlichen Verfahren stets die Frage nach der Beweisbarkeit stellt, heisst es für den Fragesteller beginnend ab heute:
Täglich dokumentieren mittels Foto und ggf. Zeugen hinzuziehen.

Zitat (von Greg10):
Wie kann das sein das ich so etwas dulden muss?
Ein Duldungsanspruch des darüber liegenden Nachbarn ist hier nicht anzunehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Lieber R.M. möchtest Du dem Threadersteller indirekt sagen, er solle gegen die Blumen auf dem Balkon anwaltlich vorgehen? Sorry - das ist lachhaft.
Nein, das ist in unserem Land durchaus möglich und im Einzelfall auch von Erfolg gekrönt.

Hier muss ich aber gestehen würde ich auch keine Erfolgsaussicht sehen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Greg10
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist schlicht unglaubwürdig oder die Farbe ist für den Zweck ungeignet.


Es ist ganz normale Fasadenfarbe, was soll denn da bitte unglaubwürdig sein?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Greg10
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann sind die Teile entweder mangelhaft in der Ausführung oder ungeeignet für diesen Außenbereich.

Das sind Fliesen die für den Außenbereich konzipiert sind.
Und in den Fasern bzw. Fliesenmuster da diese eine Rustikaleoptik haben bleiben die teilweise noch feuchte Blüten gerne liegen.
Wen die Sonne drauf knallt da es sich um einen Südbalkon handelt, trocknet diese aus und beim herauskratzen bleibt dann ein brauner Fleck!
Und das gleiche Prozedere passiert auf der Trittfläche der Balkontür, da diese aus Aluminium ist.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Greg10
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Tja, das nennt man Natur.

Also für mich ist es Natur wenn es wirklich von einem Baum der Im Garten ist kommt.
Aber in meinem Fall kann man das im Griff bekommen wen man etwas Rücksicht dem Nachbar gegenüber hat.

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#11
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Zitat (von Greg10):
Es ist ganz normale Fasadenfarbe, was soll denn da bitte unglaubwürdig sein?
Normale Fassadenfarbe sollte sich von heruntergelaufenem, mit Erde und Schmutz vermischtem Gießwasser auch noch nach Tagen problemlos reinigen lassen. Wir lassen ganze Fassaden, die nach 10, 15 Jahren vergraut und/oder verschmutzt sind, reinigen - und die sehen danach aus fast wie neu und frisch gestrichen.

Signatur:

lg.
R.M.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120078 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von R.M.):
Normale Fassadenfarbe sollte sich von heruntergelaufenem, mit Erde und Schmutz vermischtem Gießwasser auch noch nach Tagen problemlos reinigen lassen.

Sogar nach Wochen geht das eigentlich noch...



Zitat (von Greg10):
trocknet diese aus und beim herauskratzen bleibt dann ein brauner Fleck!

Passiert bei genau gar keiner meiner Fließen und auch nicht bei den anderen die ich kenne.



Zitat (von Greg10):
Aber in meinem Fall kann man das im Griff bekommen wen man etwas Rücksicht dem Nachbar gegenüber hat.

Der Nachbar scheint dem gegenüber recht abgeneigt.
Man wird also sein Glück vor Gericht suchen müssen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1738 Beiträge, 382x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man wird also sein Glück vor Gericht suchen müssen

Der Facharzt könnte erfolgreicher sein.

1x Hilfreiche Antwort

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