nach Tod des Eigentümers, was ist mit Hausgeld ?

30. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Koenigsblau
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
nach Tod des Eigentümers, was ist mit Hausgeld ?

Hallo, habe mich eben hier angemeldet, da ich eine kleine Frage habe.

Wenn die Besitzerin einer Eigentumswohnung verstirb und noch niemand das Erbe angenommen hatt, wer ist dann für die Nebenkosten ( Hausgeld ) verantwortlich.

Muß das Hausgeld dann überhaupt gezahlt werden?

mfg

Michael

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Hallo,
1. der Erbe, bzw. die Erbengemeinschaft
2. ja klar, der Verbrauch ist ja trotzdem da.
Reparaturen, Versicherungen, 30% Heizkosten für m², Rasenmähen etc.

Wenn alle die Erbschaft ablehnen, erbt das Bundesland, - Zwangsversteigerung - und aus dem Erlös wird das Hausgeld bezahlt (bis zu 5 % vor den Bankforderungen )
freundliche Grüsse Werner

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7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Koenigsblau
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für deine Antwort, hatt mich schon etwas weiter gebracht.

1x Hilfreiche Antwort

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