Ich habe einen komplexen Fall. Ich lebe in einer selbstverwalteten WEG und habe Probleme mit einem anderen Eigentümer.
Wir hatten vereinbart, dass monatlich Abschläge auf ein Konto einzuzahlen sind. Leider hält sich der Eigentümer nicht an diese Abmachung. Er zahlt stets erst die Jahresabrechnungen. Allerdings zahlt er die Müllkosten für das Objekt (nein, das reicht nicht komplett aus)
Nach Rücksprache mit allen Parteien erstelle ich nun diese Abrechnungen selbst. Dazu benötige ich jedoch auch Unterlangen über die Müllkosten. Obige Partei sendet mir allerdings (trotz zigfacher Nachfrage) diese Unterlagen nicht zu.
Was kann ich tun?
selbstverwaltete WEG - Probleme mit WEG-Eigentümer-
2. Februar 2020
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Frage vom 2. Februar 2020 | 20:57
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
selbstverwaltete WEG - Probleme mit WEG-Eigentümer-
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
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#1
Antwort vom 2. Februar 2020 | 21:07
Von
Status: Unbeschreiblich (120082 Beiträge, 39829x hilfreich)
ZitatObige Partei sendet mir allerdings (trotz zigfacher Nachfrage) diese Unterlagen nicht zu. :
Was kann ich tun?
A) den säumigen Eigentümer auf Herausgabe verklagen.
B) Das ganze in die Hände eines professionellen Verwalters abgeben
ZitatWir hatten vereinbart, dass monatlich Abschläge auf ein Konto einzuzahlen sind. :
In welcher Form?
ZitatLeider hält sich der Eigentümer nicht an diese Abmachung. :
Und verklagt hat man den den säumigen Eigentümer nicht?
#2
Antwort vom 2. Februar 2020 | 22:20
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1200x hilfreich)
Diese Selbstverwaltung in Frage stellen. Wer weiß, was trotz besster Absicht noch so alles im Argen liegt?ZitatWas kann ich tun? :
Will man (wie viele WEGler sind da noch?) an der bisherigen Vorgehensweise festhalten sollte man das Gespräch mit dem "Müllbezahler" suchen - verklagen (so man dazu willens und in der Lage ist) kann man ihn dann immer noch. Vielleicht kann ihn die Wahl zwischen Kooperation oder externe Verwaltung, mit wahrscheinlich höheren Kosten, zur Zusammenarbeit motivieren? Bei seinen montalichen Vorauszahlungen könnte man die von ihm verauslagten Müllkosten berücksichtigen und damit seine Zahlungswilligkeit erhöhen.
Ob letztlich diese "Wurstelei" besser ist als für eine (hoffentlich gute) Verwaltung zu zahlen, muss die Gemeinschaft entscheiden - oder ein einzelner Miteigentümer, der eine Verwaltung nach WEG einfordert.
VG
Roland
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