wie stark darf man in Gemeinschaftsräumen heizen

28. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
go625961-88
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
wie stark darf man in Gemeinschaftsräumen heizen

Hallo..
unsere Miteigentümer im EG in einem drei Familienhaus heizen im Treppenhaus und in der Waschküche. obwohl sie wissen das wir so nicht damit einverstanden sind. In der Waschküche heizen sie teilweise auf Stufe 3 damit auch ihre aufgehängte Wäsche trocknet. Sie sind die einzigen die dort Wäsche aufhängen. Aber der Waschraum ist auch direkt unter ihrem Schlafzimmer. Im Treppenhaus heizen sie auch mind. Stufe 2-3. Die Leute sind auch noch die Verwalter der kleinen Eigentümer Gemeinschaft.
In wiefern ist das erlaubt? gegen ein bischen heizen hätte ich ja nichts. Kann mir da jemand helfen ?
mit freundlichem Gruß
Stefan

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119929 Beiträge, 39802x hilfreich)

Zitat (von go625961-88):
In der Waschküche heizen sie teilweise auf Stufe 3 damit auch ihre aufgehängte Wäsche trocknet.

Erstaunlicherweise funktioniert das trockenen mit Kälte nur sehr eingeschränkt ...



Zitat (von go625961-88):
Im Treppenhaus heizen sie auch mind. Stufe 2-3.

Auch nicht so ungewöhnlich.



Zitat (von go625961-88):
In wiefern ist das erlaubt?

Zumindest gibt es kein gesetzliches Verbot dagegen.

Ansonsten kommt es darauf an, ob es da eine "Heizregelung gibt in der WEG ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Mehrheitsbeschluss 1:2 ... (Regeln aufstellen, Verwalter abberufen).

Gibt halt Ärger.

Treppenhaus muss nicht geheizt werden, aber verbieten, naja.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von go625961-88):
unsere Miteigentümer im EG in einem drei Familienhaus heizen im Treppenhaus und in der Waschküche. obwohl sie wissen das wir so nicht damit einverstanden sind.
Solcherlei betrachte ich weniger als rechtliche Frage, vielmehr als praktische.

Haben die fraglichen Heizkörper denn unten keinen Hahnblock ...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119929 Beiträge, 39802x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Haben die fraglichen Heizkörper denn unten keinen Hahnblock ...

Wenn man mal von der Nutzlosigkeit dieses Tipps absieht, dürfte so eine Behinderung / Verhinderung der bestimmungsgemäßen Nutzung der Gemeinschaftsräume eine strafbewehrte Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage gegen den blockierenden Eigentümer recht erfolgreich sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32100 Beiträge, 5648x hilfreich)

Zitat (von go625961-88):
In der Waschküche heizen sie teilweise auf Stufe 3 damit auch ihre aufgehängte Wäsche trocknet. Sie sind die einzigen die dort Wäsche aufhängen.
Vermutlich dürften alle 3 dort trocknen, oder? Das macht doch Sinn. Und das darüberliegende Schlafzimmer ist ein Zufall.
Zitat (von go625961-88):
Im Treppenhaus heizen sie auch mind. Stufe 2-3.
Dagegen dürfte auch nichts einzuwenden sein. Wenn das Treppenhaus mit Heizkörpern ausgestattet sind, dann hat sich jemand was dabei gedacht.
Zitat (von go625961-88):
gegen ein bischen heizen hätte ich ja nichts.
Du müsstest zumindest mal erklären, was du mit *ein bisschen heizen* meinst.
Erlaubt dürfte das auf jeden Fall sein. Vermutlich möchtest du Heizkosten sparen...?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7196 Beiträge, 1513x hilfreich)

Schimmel kann niemand gebrauchen. Und die Schimmelgefahr ist gegeben wenn man im Innenraum Wäösche trocknet, zumal es im Keller ist.

Stufe 2-3 halte ich für unbedenklich

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1057 Beiträge, 119x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Erstaunlicherweise funktioniert das trockenen mit Kälte nur sehr eingeschränkt ...


Nö, ganz und gar nicht.

Wir haben in der Waschküche die Heizung nie an...die Wäsche trocknet trotzdem.

Mag dann etwas länger dauern, aber einen Waschkeller zu beheizen dürfte in der Regel unnötig sein.

Zitat (von Harry van Sell):
Auch nicht so ungewöhnlich.


Echt?

Ich habe schon in einigen MFH gewohnt, in keinem wurde der Hausflur beheizt...ich müsste jetzt sogar nachdenken, ob in einem dieser Immobilien überhaupt Heizkörper im Flur vorhanden waren. Spontan würde ich das verneinen...

-- Editiert von User am 29. Januar 2023 15:51

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119929 Beiträge, 39802x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Echt?

Ja, ich kenne zahlreiche Häuser wo das der Fall ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(922 Beiträge, 224x hilfreich)

Es wäre interessant mal zu erfahren welche Temperaturen im Trockenraum und im Hausglfur gemessen werden.
Es ist mir bewußt, dass diese Temperaturen wahrcheinlich keine juristische Bedeutung haben.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32100 Beiträge, 5648x hilfreich)

Die Heizung auf 3--- bezieht sich hoffentlich nur auf den Zeitraum, wo dort Wäsche trocknen soll. Alles andere wäre eher Verschwendung von Heizenergie.

Unfug editiert

Zitat (von Nana71):
Mag dann etwas länger dauern, aber einen Waschkeller zu beheizen dürfte in der Regel unnötig sein.
Kommt drauf an. Der vom TE genannte Raum dürfte kein allzu großer sein, sind ja nur 3 WE im Haus.
Zitat (von Nana71):
Spontan würde ich das verneinen...
Du zweifelst aber nicht an, was der TE schreibt, oder? Warum soll ein 3FH kein Treppenhaus mit Heizkörper haben?

Ich nehme an, dem TE gehts um die Allgemein-Heizkosten...an denen er sich beteiligen muss.

-- Editiert von Moderator am 30. Januar 2023 15:45

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2382x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Erstaunlicherweise funktioniert das trockenen mit Kälte nur sehr eingeschränkt ...
Das ist ziemlich grober Unfug. Entscheidend ist die relative Luftfeuchtigkeit der Umgebungsluft.
Daher ist es weniger wichtig, wie warm geheizt wird, sondern wie und wann gelüftet wird. Hast Du im Waschkeller Sauna, also eine Luftfeuchtigkeit von fast 100%, dann trocknet die Wäsche auch bei auch bei voll aufgedrehtem Heizkörper nicht.

Will man das Trocknen beschleunigen und Feuchtigkeit und Schimmel bestmöglich vermeiden, so muss man vor bzw. während des Aufhängens der Wäsche gut durchlüften (vorhandene Fenster möglichst sperrangelweit auf und Heizung zugedreht), und dann zum Trocknen Fenster schließen und Heizung aufdrehen. Nach dem Trocknen (nötigenfalls kurz zwischendurch) nochmals kräftig durchlüften, damit die feuchte Luft nach draußen transportiert wird und sich nicht an kühleren Kellerwänden niederschlägt (Schimmelgefahr!)

Übrigens ein weiterer weit verbreiteter Irrglaube: im Sommer Keller lüften und im Winter Kellerfenster geschlossen halten - da ist Feuchtigkeit im Keller vorprogrammiert!


Zitat (von Anami):
Vermutlich dürften alle 3 dort trocknen, oder? Das macht doch Sinn. Und das darüberliegende Schlafzimmer ist ein Zufall.
Zitat (von go625961-88):
Im Treppenhaus heizen sie auch mind. Stufe 2-3.

Dagegen dürfte auch nichts einzuwenden sein. Wenn das Treppenhaus mit Heizkörpern ausgestattet sind, dann hat sich jemand was dabei gedacht.
Richtig, dabei hat sich jemand etwas gedacht!

Ich kann nicht beurteilen, inwieweit es auf das Haus des Fragestellers zutrifft. Aber bei den meisten Gebäuden ist ein gewisses Beheizen des Treppenhauses bauphysikalisch sinnvoll: Heutzutage haben oder bekommen Gebäude eine Außendämmung der Fassade, um Wärmeverluste zu reduzieren. Die Wand innerhalb des Gebäudes zwischen den Wohnungen und dem Treppenhaus ist jedoch in der Regel nicht gedämmt. Wird das Treppenhaus nicht beheizt und ist kalt, so treten Wärmeverluste durch die Treppenhauswand auf. Folge:
- der Heizungsverbrauch in den Wohnungen steigt, u.U. sogar mehr als was das Beheizen des TH benötigt hätte
- In der angrenzenden Wohnung steigt die Gefahr der Schimmelbildung an der Wand zum Treppenhaus, da diese stärker auskühlt
Das Treppenhaus muss aber nicht so stark beheizt werden wie ein Wohnzimmer oder Bad. Deshalb spricht man i.d.R. auch nicht von heizen, sondern von temperieren. Bei normalen HK-Thermostaten wäre Stufe 2 völlig ausreichend.

Signatur:

lg.
R.M.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32100 Beiträge, 5648x hilfreich)

@R.M.
Vielen Dank für deinen Beitrag. :cheers:

Da offenbar Moderatoren auch nicht so recht wissen, wie das mit dem Schimmel und dem Heizen und dem Lüften und der Kälte ist, fiel meine (dir ähnliche Erklärung ) mal wieder dem Rotstift zum Opfer.

Vielleicht lernen User und/oder Mods doch noch, wie das mit der ganz simplen Bauphysik ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Da offenbar Moderatoren auch nicht so recht wissen, wie das mit dem Schimmel und dem Heizen und dem Lüften und der Kälte ist, fiel meine (dir ähnliche Erklärung ) mal wieder dem Rotstift zum Opfer.
So gesehen muss es mich wundern dass mein rechtswidriger praktischer Ratschlag aus Antwort #3 nicht editiert wurde.
Möglicherweise ist die Aufforderung zu einer Rechtsverletzung implizit genug formuliert :dau:

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119929 Beiträge, 39802x hilfreich)

Zitat (von Anami):
fiel meine (dir ähnliche Erklärung ) mal wieder dem Rotstift zum Opfer.

Die war nicht ähnlich, sondern mal wieder so daneben ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32100 Beiträge, 5648x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
sondern mal wieder so daneben ...
sie ist doch noch lesbar...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2382x hilfreich)

Zitat (von Anami):
sie ist doch noch lesbar...
Ich kann nur "Unfug editiert" lesen

Signatur:

lg.
R.M.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32100 Beiträge, 5648x hilfreich)

Stimmt, du zitierst ja meins aus #5. :sweat:

Da muss ich mir wohl alle meine Antworten speichern, damit im Fall des Falles ein Unfug auch entsprechend als Kein-Unfug verteidigt werden kann.

Diskussion findet ganz häufig nicht mehr statt, sondern es wird umhergeworfen mit Brocken und ****.
Schade eigentlich.

Schaumer mal.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.580 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen