wohnrecht

8. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
zuckerfroeschchen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
wohnrecht

hallo,

mein mann und ich haben meiner schwiegermutter ihr elternhaus abgekauft d.h. ein gutachter hat über das haus und das grundstück ein gutachten erstellt und diesen preis mußten wir dann an sie bezahlen.
wir bewohnen die 1.etage und sie das untergeschoß.
sie hat lebenslanges wonrecht und darf den keller, dachboden und den garten mitbenutzen.
sie macht uns das leben zur hölle d.h. sie ist sehr bösartig gegen uns.leider können wir das haus nicht verkaufen, weil wir einen großen kredit aufgenommen haben zwecks der sanierung dach, heizung, wohnungdausbau ect..obwohl unsere jetzige wohnung viel zu klein ist, steht uns leider kein weiteres zimmer zur verfügung und es ist sehr eng mit unserer kleinen tochter.
seid 3 monaten hat sie einen neuen lebensgefährten der jetzt auch noch mit da wohnt aber keine nebenkosten abgibt.der aber selber sich vor ein paar wochen ein haus gekauft hat, da aber nicht hinzieht, weil er da selber heizen müßte usw..wir sind ja so praktisch rasen mähen, schnee räumen, günstig heizen mit holz (was mein mann selber mach im wald).
dieser lebensgefährte hat mir jetzt gedroht rechtliche schritte einzuleiten, ich weiß eigentlich nicht warum!wir haben nichts gemacht.ich hab das gefühl als eigentümer hab ich gar keine rechte.was bedeutet eigentlich mitbenutzungsrecht?wir würden gerne den keller umbauen d.h. noch ein gartenbad mit toilette bauen und noch eine neue terasse im garten, nur leider ist dies nicht möglich, weil meine schwiegermutter fast alles komplett belagert hat und es nicht räumen will, denn wir haben ihr einen größeren kellerraum angeboten, alle anderen räume sind durchgangsräume aber sie sagt ihr gehört von allen räumen keller,speicher und auch garten die hälfte, wegen dem mitbenutzungsrecht.stimmt das?es kann doch nicht sein das ich garnichts an unserem haus verändern kann, zumal das echt notwendig ist, da alles schon verfällt.
wir sind am ende, so ein hoher kredit bis zur rente, wir müssen alles bezahlen und machen und dürfen aber nichts entscheiden.wo bleiben unsere rechte als eigentümer?


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"ub"

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1 Antwort
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#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Hallo und Kopf hoch....

wenn sie wirklich nur ein Wohnrecht und ein Mitbenutzungsrecht hat sieht es doch net so schlecht aus.

Wohnrecht heisst, sie darf wohnen, und nur sie allein. Jemand anderes braucht eure Erlaubnis.
Mitbenutzungsrecht heisst sie darf es mit nutzen, was ihr aber wann und wie umbaut entscheidet ihr.

Ihr habt auch ein Recht auf anteilige Kostenerstattung für Wasser, Heizung, etc.

Wie das genau aussieht kann ich hier net 100% beurteilen, ihr soltet noch mal Geld in die Hand nehmen und einen guten Anwalt aufsuchen der euch genau über die Rechte und Pflichten aufklärt, müsste sich aus den vorhandenen Verträgen und Vereinbarungen ergeben.

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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