wohnung fristlos gekündigt

11. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
namrelef
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
wohnung fristlos gekündigt

hallo zusammen,

ich hoffe hier kann mir jemand helfen.

wie der betreff schon sagt, hat mein vermieter meine wohnung fristlos gekündigt, da ich miete und nebenkosten für die monate januar und februar nicht gezahlt hab. außerdem hab ich noch knapp zwei jahre alte rückstände von ca. 2 monatsmieten. ich soll jetzt bis zum 28. februar die wohnung verlassen.

dass das alles mist ist, dass der vermieter sein geld nicht bekommt ist schon klar.

jetzt ist es so, dass der vermieter in den nächten tagen die letzten zwei mieten von der arge bekommen wird. das war ein langes hin und her.

ich hab irgendwo gelesen, dass die fristlose kündigung nicht mehr gilt, sobald ich meine kompletten schulden bezahlt hab (solange ich in den letzten 2 jahren nicht schon mal was getilgt hab, was nicht der fall ist). da der vermieter mir nicht zusätzlich eine fristgerechte kündigung geschickt hat, müsst ich doch ausm schneider sein, wenn die arge die letzten zwei mieten zahlt und ich noch das geld für die rückstände irgendwie auftreibe?!

ich werd mal mit meinem vermieter reden; wär nur schön, wenn ich vorher weiß, wie es rechtlich aussieht (würd ich natürlich nicht raushängen lassen).

mfg

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ich hab irgendwo gelesen, dass die fristlose kündigung nicht mehr gilt, sobald ich meine kompletten schulden bezahlt hab (solange ich in den letzten 2 jahren nicht schon mal was getilgt hab <hr size=1 noshade>



Stimmt alles, steht so im BGB:

§ 569 (3) Nr. 2 BGB

Betonung aber auf "komplett", wenn es wieder vorkommt, rettet dich das in den nächsten 2 jahren nicht mehr.

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#2
 Von 
namrelef
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank für die prompte antwort!
ich kanns kaum glauben... kein haken?

edit: sorry für falsches unterforum! hab mietrecht bis jetzt übersehen.


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-- Editiert am 11.02.2011 11:41

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Wenn du das Wort "restlos" verstanden hast, ist da kein Haken.
Restlos heisst ohne Rest, komplett, vollständig.
Da darf nicht 1 Cent fehlen.

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#4
 Von 
namrelef
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

sauber.
ich werd mal mit dem vermieter reden.
ich bekomm ja jetzt rückwirkend zwei monatsmieten und grundsicherung. für die anderen beiden offenen mieten reichen 1 1/2 * grundsicherung, dann bleibt mir ja diesen monat noch was für essen und rechnungen, und ich hab sogar noch essensvorräte.

ich werd dann das gespräch mit ihm suchen und mich entschuldigen und ihm sagen, dass ich alle rückstände zahle. das mit der rechtlichen lage muss ich ihm ja nicht direkt aufbinden oder? ich will ja keinen krieg oder dass der nach anderen gründen sucht, wie er mich loswerden kann.

außerdem werd ich noch mal nachhaken bei der arge, wie viel die wirklich gezahlt haben, das mit meinem vertrag vergleichen, und zu den alten rückständen noch 20€ drauftun (die krieg ich doch bei den nebenkosten wieder oder?), dann dürfte doch überhaupt nichts schiefgehen oder?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

quote:
und zu den alten rückständen noch 20€ drauftun

Lieber zuviel als zuwenig bezahlen.



quote:
(die krieg ich doch bei den nebenkosten wieder oder?)

Die 20 EUR dürften gerade mal die Verzugsschäden des Vermieters decken ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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