Hallo liebes 123recht-forum,
angenommen A hat seinen Mitbewerber B wegen einer Vielzahl gravierenden von Fehlern in Impressum, Widerrufsbelehrung etc. auf B's Internetauftritt abgemahnt. Jedoch hört A's Anwalt von B seit rund drei Wochen lang nichts. Keine Unterlassungserklärung, keine Überweisung, einfach keine Reaktion. A hat gelesen, dass der nächste Schritt in so einem Fall eine einstweilige Verfügung darstellt, wobei erhelbliche Mehrkosten entstehen werden. Dabei liegen die Kosten des Verfahrens normalerweise bei B, kann dieser diese jedoch nicht zahlen, muss A sie selber tragen. Soweit so gut.
Allerdings könnte A diese Kosten aufgrund seiner finanziellen Situation nicht tragen.
Wie könnte A sich nun verhalten?
Wie kann er dennoch an die berechtigte Unterlassungserklärung und sein Recht kommen?
Ab wann gilt man in einem solchen Fall als zahlungsunfähig?
Gibt es für A auch Möglichkeiten eine einstweilige Verfügung zu beantragen ohne dabei ein solches finanzielles Risiko einzugehen?
Kann A B wegen Unterlassung verklagen? (siehe hier: http://shopbetreiber-blog.de/2009/01/09/ignorieren-einer-abmahnung-kann-doppelt-teuer-werden/)
Ich freue mich über Eure Antworten...
Vielen Dank,
Cytochrom
Abgemahnte ignoriert Abmahnung + Unterlassungserklärung
5. März 2017
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Frage vom 5. März 2017 | 15:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abgemahnte ignoriert Abmahnung + Unterlassungserklärung
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#1
Antwort vom 5. März 2017 | 19:53
Von
Status: Unbeschreiblich (120219 Beiträge, 39850x hilfreich)
ZitatWie könnte A sich nun verhalten? :
Mal gründlich überdenken (zusammen mit dem Anwalt), ob er vor Gericht tatsächlich als "Mitbewerber" von B gelten würde.
Ein Gericht könnte zu der Auffassung gelangen, das das nur bei Firmen der Fall wäre wenn diese nicht am Rande des finanziellen Abgrundes stehen wenn ein "paar EUR" für Anwalt und Gericht anstehen.
ZitatKann A B wegen Unterlassung verklagen? :
Wenn er sich das leisten kann ...
Denn Verfahrenskostenhilfe steht nur insolvenzreifen Unternehmen zu, und da wäre wieder die Frage: Ist ein Unternehmen das gerade abnippelt noch ein Wettbewerber?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#4
Antwort vom 6. März 2017 | 14:29
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo
Hätte A mal bei B ohne Anwalt diesen freundlich auf seine Fehler aufmerksam gemacht, hätte A damit sicherlich deutlich mehr erreicht!Zitat:angenommen A hat seinen Mitbewerber B wegen einer Vielzahl gravierenden von Fehlern in Impressum, Widerrufsbelehrung etc. auf B's Internetauftritt abgemahnt.
Wieso muss man eigentlich erst immer einen Anwalt einschalten und kann nicht einfach selber mal mit ein paar Sätzen andere auf ihre Fehler aufmerksam machen, wäre so etwas nichtviel angebrachter gewesen?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#6
Antwort vom 6. März 2017 | 17:01
Von
Status: Junior-Partner (5547 Beiträge, 2499x hilfreich)
Ist eine Abmahnung, welche man sich nicht leisten kann, nicht per se schon rechtsmissbräuchlich?
#7
Antwort vom 6. März 2017 | 22:26
Von
Status: Unbeschreiblich (120219 Beiträge, 39850x hilfreich)
ZitatIst eine Abmahnung, welche man sich nicht leisten kann, nicht per se schon rechtsmissbräuchlich? :
Nein.
Denn was wäre, wenn die Tätigkeit die Abgemant wird Ursache der schlechten wirtschaftlichen Situation ist?
Auch hier wird das wieder auf den Einzelfall hinauslaufen.
Zitatganz offensichtlich wollte hier doch jemand, dessen eigene Firma nicht mehr gut läuft, über eine (oder vielleicht sogar mehrere) Abmahnungen eine zusätzliche Einnahmequelle schaffen. :
Das könnte dann ein ganz übler Boumerang werden ...
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