Abgemahnte ignoriert Abmahnung + Unterlassungserklärung

5. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
cytochrom
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abgemahnte ignoriert Abmahnung + Unterlassungserklärung

Hallo liebes 123recht-forum,

angenommen A hat seinen Mitbewerber B wegen einer Vielzahl gravierenden von Fehlern in Impressum, Widerrufsbelehrung etc. auf B's Internetauftritt abgemahnt. Jedoch hört A's Anwalt von B seit rund drei Wochen lang nichts. Keine Unterlassungserklärung, keine Überweisung, einfach keine Reaktion. A hat gelesen, dass der nächste Schritt in so einem Fall eine einstweilige Verfügung darstellt, wobei erhelbliche Mehrkosten entstehen werden. Dabei liegen die Kosten des Verfahrens normalerweise bei B, kann dieser diese jedoch nicht zahlen, muss A sie selber tragen. Soweit so gut.
Allerdings könnte A diese Kosten aufgrund seiner finanziellen Situation nicht tragen.

Wie könnte A sich nun verhalten?
Wie kann er dennoch an die berechtigte Unterlassungserklärung und sein Recht kommen?
Ab wann gilt man in einem solchen Fall als zahlungsunfähig?
Gibt es für A auch Möglichkeiten eine einstweilige Verfügung zu beantragen ohne dabei ein solches finanzielles Risiko einzugehen?
Kann A B wegen Unterlassung verklagen? (siehe hier: http://shopbetreiber-blog.de/2009/01/09/ignorieren-einer-abmahnung-kann-doppelt-teuer-werden/)

Ich freue mich über Eure Antworten...
Vielen Dank,
Cytochrom

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39850x hilfreich)

Zitat (von cytochrom):
Wie könnte A sich nun verhalten?

Mal gründlich überdenken (zusammen mit dem Anwalt), ob er vor Gericht tatsächlich als "Mitbewerber" von B gelten würde.
Ein Gericht könnte zu der Auffassung gelangen, das das nur bei Firmen der Fall wäre wenn diese nicht am Rande des finanziellen Abgrundes stehen wenn ein "paar EUR" für Anwalt und Gericht anstehen.



Zitat (von cytochrom):
Kann A B wegen Unterlassung verklagen?

Wenn er sich das leisten kann ...

Denn Verfahrenskostenhilfe steht nur insolvenzreifen Unternehmen zu, und da wäre wieder die Frage: Ist ein Unternehmen das gerade abnippelt noch ein Wettbewerber?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
angenommen A hat seinen Mitbewerber B wegen einer Vielzahl gravierenden von Fehlern in Impressum, Widerrufsbelehrung etc. auf B's Internetauftritt abgemahnt.
Hätte A mal bei B ohne Anwalt diesen freundlich auf seine Fehler aufmerksam gemacht, hätte A damit sicherlich deutlich mehr erreicht!

Wieso muss man eigentlich erst immer einen Anwalt einschalten und kann nicht einfach selber mal mit ein paar Sätzen andere auf ihre Fehler aufmerksam machen, wäre so etwas nichtviel angebrachter gewesen?

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#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Ist eine Abmahnung, welche man sich nicht leisten kann, nicht per se schon rechtsmissbräuchlich?

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39850x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Ist eine Abmahnung, welche man sich nicht leisten kann, nicht per se schon rechtsmissbräuchlich?

Nein.
Denn was wäre, wenn die Tätigkeit die Abgemant wird Ursache der schlechten wirtschaftlichen Situation ist?
Auch hier wird das wieder auf den Einzelfall hinauslaufen.



Zitat (von Flo Ryan):
ganz offensichtlich wollte hier doch jemand, dessen eigene Firma nicht mehr gut läuft, über eine (oder vielleicht sogar mehrere) Abmahnungen eine zusätzliche Einnahmequelle schaffen.

Das könnte dann ein ganz übler Boumerang werden ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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