Abmahnung, Textilienkennzeichnungsgesetz

22. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
klaus520
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Abmahnung, Textilienkennzeichnungsgesetz

Ich habe eine Abmahnung erhalten. Der Abmahner erklärte er habe bei mir einen Schal gekauft. Dieser wurde getestet und dabei festgestellt, dass der Schal nicht meinen Angaben auf dem Etikett entspricht. Nachdem ich die Abmahnung ignoriert habe kam eine einstweilige Verfügung. Zwischen einstweiliger Verfügung und Abmahnung gibt es folgende Widersprüche:
1. Der vom Abmahner getestete Schal kostete lt. Einstweiliger Verfügung 15,80 aber lt. Abmahnung 15,20.
2.Der Abmahner schätzte den testgekauften Schal bei der Abmahnung auf ca. 1 €, bei der einstweiligen Verfügung auf 6 €.
Insgesamt hat man den Eindruck die Abmahnung war eine Serienabmahnung, die einstweilige Verfügung passte schon zu meinem Schal. Ein formeller Verstoß gegen das Textilienkennzeichnungsgesetz lag allerdings meinerseits vor. Hätte ich vor Gericht trotzdem eine Chance, aufgrund der Widersprüche des Abmahners?

Desweiteren habe ich eine Frage zum Streitwert. Ich verkaufe Schals für ca. 30 €/Monat. Der Streitwert soll aber 10.000,- Euro sein! Wie wird ein Streitwert berechnet?

Danke für Eure Antworten.


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Hätte ich vor Gericht trotzdem eine Chance, aufgrund der Widersprüche des Abmahners?


Mit deinen "Indizien": nö.
Der Abmahner kann sicherlich einen Tippfehler beim Preis und eine aktualisierte Wertschätzung beim Wert verargumentieren.

Im Gegenteil spricht es wohl eher *gegen* eine Serienabmahnung, bei der alles im automatisierten Verfahren läuft und damit kein Platz für Zahlenvertipper ist.

quote:
Wie wird ein Streitwert berechnet?


In so einem Fall am Unterlassungsinteresse. Das hat (fast) nichts mit dem Wert der Ware oder dem sonstigen Umfang der konkreten Rechtsverletzung zu tun, sondern vielmehr mit der Schwere des abstrakten Interesses, zukünftige Rechtsverletzungen deinerseits zu unterbinden.

Im gewerblichen Bereich sind Streitwerte zwischen 10 und 50 Mille durchaus üblich.

quote:
Nachdem ich die Abmahnung ignoriert habe kam eine einstweilige Verfügung.


Das ist halt die Gefahr. Auch wenn man sich keiner Schuld bewußt ist, kann eine abgegebene UE das Kostenrisiko minimieren, weil man dann nur noch über die Anwaltskostenübernahme streiten muß (~1000 EUR) und nicht um den Streitwert des Unterlassungsverfahrens (10.000 - 50.000 EUR).

Abgesehen davon spricht der Erlaß einer EV auch dafür, daß es sich *nicht* um eine Serienabmahnung handelt. Deren Zweck ist nämlich nur, ohne große Eigenkosten die Abmahnkosten zu kassieren und nicht, tatsächlich eine Unterlassung durchzusetzen.

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