Abmahnung bei Verwendung Namen der ex Firma

12. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
powerchip
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)
Abmahnung bei Verwendung Namen der ex Firma

Vor 4 Wochen habe ich als Freiberufler den vertrag mit meinem bisherigen produktgeber beendet
Bei der Kündigung wurde ich schriftlich aufgefordert sämtliche Unterlagen etc. Zurückzugeben und den Namen der Firma dann nicht mehr zu verwenden. Alles soweit ok und nachvollziehbar und so auch von mir zu 100% umgesetzt.

Heute bekomme ich einen Brief vom Anwalt des bisherigen produktgeber dass ich den Namen der Firma noch verwenden und dies zu unterlassen habe. Als Info dazu wird ein Eintrag im Internet eines sog. Branchendienst (Cylex Sitz in Rumänien) aufgeführt der wohl mal automatisiert und ohne mein Wissen Meine Kontaktdaten von der Homepage des bisherigen produktgebers abgegriffen hat als sie noch verfügbar waren und diese jetzt in seinem Verzeichnis kostenlos aufführt. Das würde von mir nie beauftragt und ich hatte bis heute keine Kenntnis davon. Wer sucht sich auf Google schon ständig selbst zumal das Ergebnis erst auf den hinteren Seiten erscheint.

Der Anwalt will direkt happige 1300 Euro kosten kassieren und eine Unterlassung.

Frage an die Experten ist so was gerechtfertigt ?

Es liegt ja keine aktive bzw. Wissentliche Handlung meinerseits vor geschweige denn irgend ein Vorsatz.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119313 Beiträge, 39709x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wer sucht sich auf Google schon ständig selbst <hr size=1 noshade>

Jeder der aufgefordert wird, gewisse Daten nicht mehr zu verwenden und Probleme ausschließen will.



Wobei ich mir hier die Frage stelle wer verwendet diese Daten tatsächlich, der Verzeichnis-Anbieter oder der Freiberufler?

So wie ich das sehe doch wohl eher der Verzeichnis-Anbieter?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
powerchip
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke für die Antwort so sehr ich das auch keine Ahnung wie dieser verzeichnisdienst sein Geld verdient und was er mit der Bereitstellung der Daten bezweckt ? ( Werbeeinnahmen durch Klicks auf die page?). Mein noch tätigen ex Kollegen sind nach meiner Recherche auch alle dort mit identischem Eintrag vermerkt, dass spricht für eine automatisierte Erfassung weil sich sicher keiner von denen da aktiv registriert hat. So was kann ja jeder, der es darauf anlegt jederzeit ohne wissen des Betroffenen machen. Daten von öffentlich zugänglichen Seiten Kopierern und veröffentlichen wie soll man als Betroffener dazu den überblick behalten ?
Die Kernfrage ist jedoch ob mir jemand Verfehlungen und Verstöße vorwerfen kann wen mein Name irgendwo ohne mein Wissen von einem dritten publiziert wird und das mit Daten einer Firma verknüpft wird, für die ich mal tätig war? Diese Daten, die das kopieren ermöglicht haben hat ja schließlich die Firma damals selbst bereit gestellt indem sie mich auf der eigenen Homepage als Berater präsentiert hat.



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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
Die Kernfrage ist jedoch ob mir jemand Verfehlungen und Verstöße vorwerfen kann wen mein Name irgendwo ohne mein Wissen von einem dritten publiziert wird und das mit Daten einer Firma verknüpft wird, für die ich mal tätig war?


Nein.



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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
powerchip
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

Leider habe ich immer noch mit dem Fall zu tun, obwohl ich den Eintrag wie gesagt nicht kannte und auch nicht veranlasst hat, hat der Anwalt der Gegenseite ein Urteile rausgekrammt nachdem man eine Nachsorgepflicht hat und bei google und Co alle möglichen Namenskombinationen abzufragen hat welche einem mit dem ex produktgeber in Verbindung bringen. Irgend ein OLG Dresden oder ähnliches aus der Region. Das Urteil kann ich kaum glauben, dass würde ja bedeuten man ist verpflichtet Internet Zugang zu haben und sich auch mit google und Co auszukennen.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119313 Beiträge, 39709x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Irgend ein OLG Dresden oder ähnliches aus der Region <hr size=1 noshade>

Aktenzeichen?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
powerchip
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

Das Aktenzeichen ist leider nicht verfügbar die Akte liegt im Moment beim Anwalt

In dem Artikel hier steht es aber ähnlich drin (letzter Absatz)

http://franchiserecht-blog.de/vertragsstrafe-und-rechtswidrige-markennutzung/

Doch tatsächlich dazu verdonnert für Dinge zu haften und Sorge zu tragen die man selbst nicht veranlasst hat. Was ist wenn man kein Internet affiner Mensch ist oder aktuell keinen Web Zugang hat ? Wie wie geht der zumutbare Aufwand solche Einträge aufzuspüren ? Eine seltsame Auffassung der Gerichte. Die sollten lieber die unverlangten Werbeseiten im Web unterbinden.

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
Eine seltsame Auffassung der Gerichte.


Bisher erst von einem. Der BGH kann das wieder anders sehen.

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2x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7097 Beiträge, 1479x hilfreich)

http://www.onlinehaendler-news.de/recht/aktuelle-urteile/14595-vertragsstrafe-google-cache-loeschen.html

Der Cylex Link ist sicherlich über Google erschienen. Es ist daher ratsam, den Google Cache mit den Daten löschen zu lassen.

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