Guten Tag,
ich bräuchte bitte einen kurzen Rat.
Wie verhält es sich bitte, wenn man eine Webseite
online hat, welche leer ist und auch kein Impressum hat.
Kann so etwas abgemahnt werden?
Ich wurde deshalb abgemahnt und ich kann mir nicht
vorstellen, dass das Rechtens ist.
Die Seite war nur geparkt und wurde nicht beworben,
daher der fehlende Inhalt.
Sehr viele Provider stellen ja auch Kundenseiten
in das Netz, ohne dass die Seite schon mit Inhalt
gefüllt ist. Meist mit dem Domainnamen im Titel. Da
könnte man ja hunderttausende abmahnen.
Vorab schon mal lieben Dank für eine Info.
Mit freundlichen Grüßen
Anne
Abmahnung – fehlendes Impressum auf leerer Seite
Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?
Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?
Da die Seite vollkommen leer war. kann sie nicht gewerblicher Natur gewesen sein. Für private Hompages gibt es meines Wissens keine Impressumspflicht. Demnach dürfte die Abmahnung illegal sein.
Mal agesehen von der rechtlichen Seite, ist ein solches Vorgehen nicht in Worte zu fassen. Ich gebe offen zu, daß ich mich vergessen würde, wenn mir so ein Mensch gegenüberstehen würde. Ich dachte die Absurditäten des Abmahnwesens sind nicht mehr zu steigern, wie ich sehe habe ich mich geirrt...
Hier ist wohl eher die Frage in welcher Art und weise hier ein wettbewerbserechtlicher Verstoßr vorliegt.
Ein Impressum muss übrigens jede "geschäftsmäßige" website haben und geschäftsmäßig ist nicht gleich gewerblich. Geschäftsmäßig bedeutet lediglich auf dauer ausgerichtet mehr nicht.
Gruß
Jörg
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@Jörg
Na ja, daß eine Leere seite nicht auf dauer ausgerichtet sein kann, darüber muß man wohl nicht diskutieren.
Würde man der perfiden Logik des Abmahners folgen, wäre jede Hompage abmahnbar. Denn zunächst meldet man die Domain an, dann erst kommt der Inhalt. In der Zwischenzeit, und seien es nur Minuten, hat die Seite kein Impressum. So etwas albernes habe ich noch nie gehört.
Jetzt noch eine Frage an dich Jörg. Wenn ich ein paar Fotos meines Katers ins netz stellen möchte, wo steht bitte, daß ich dafür ein Impressum brauche? Kannst du mir eine eindeutige Quelle nennen, damit ich es auch glauben kann?
--- editiert vom Admin
@Lorenz
Danke für den Link, aber dieser wirft mehr Fragen auf als er beantwortet.
*Das bedeutet, dass jede Webseite, die über einen längeren Zeitraum in das Internet eingestellt werden, impressumspflichtig ist im Sinne des § 6 TDG
.*
Was heißt den längerer Zeitraum? 1 Monat, 1 jahr, 10 Jahre. Und woher will der Abmahner wissen, wie lange die Website schon online ist? Das sagt doch gar nichts aus!
*Nach der jüngsten Entscheidung des BGH (AZ. I ZR 183/03
) zu diesem Thema scheint sich jedoch die Ansicht zu verhärten, dass auch ein Verstoß gegen die Impressumspflicht wettbewerbswidrig ist und somit abgemahnt werden kann.*
Schön, aber eine leere Seite wie in userem Fall oder eine Seite mit den Bildern unseres Katers kann nicht wettbewerbwidrig sein, weil sie mit niemandem im Wettbewerb steht! Das macht do nur Sinn, wenn - in welcher Form auch immer - Dienstleistungen angeboten werden!
Jetzt stellt sich mir die Frage, was ist denn wenn die Adresse gewerbsmäßig geparkt wurde und zum Verkauf angeboten ist? Ist dann die leere Website impressumpflichtig? Die Adresse wäre dann ja gewerblich genutzt.
Viele Grüße, Michael
@micbu
Kann ich mir nicht vorstellen, da nur die Adresse selbst Gegenstand einer gewerblichen Tätigkeit ist. Entscheidend ist aber der Inhalt der Website, und der ist weiterhin leer!
Selbst wenn eine Impressumspflicht bestünde, wer wäre denn hier überhaupt aktivlegitimiert für eine Abmahnung?
Welchen 'Mitbewerber' hat denn eine leere Website? All die anderen, die mit einer leeren Website Geld verdienen oder wie?
So eine Abmahnung kann man in der Pfeife rauchen, und der Anwalt, der sich damit vor Gerich traut, sollte Oropax gegen das Gelächter einpacken.
@ normi
Woher ein Abmahner das weiss ist sehr einfach, der guckt in eine entsprechende Domainauskunft und da steht genau drin, wann die Seite registriert wurde, oder ggf. auch wann sie geändert wurde. Ist völlig simpel.
@ mareike
Für einen Abmahner ist das ebenso völlg simpel, einen Mitbewerb darzustellen. Der geht hin und behauptet entweder , das er eine Seite betreibt, die vollständiges Impressum enthält oder er gibt sich als Web Site Berater o.ä. aus. Den dritten Hebel kann er ansetzen, je nachdem wie die URL der Seite lautet. So ein Beispiel, nimm an die URL heisst seniorenhilfe.de, da gehe man hin, bastele sich eine Seite in der man Seniorenhilfe anbietet und schon ist man Mitbewerber, auch wenn auf der Seite des Gegners gar nix draufsteht. Die URL alleine lässt gewerbliches vermuten und schon greift § 6 TDG
. So einfach ist das.
-- Editiert von Moderator am 29.06.2015 12:09
@Gunnert
Nur das die meisten privaten Hompages nicht seniorenhilfe heißen, sondern meine.hompage.de oder meine.familie.de oder mein.kater.de wie in unserem fall. da gibt es KEINE Mitbewerber oder auch KEIN Gewerbe. Somit sollte es auch keine Impressumspflicht geben.
Zudem müßte überhaupt verneint werden, daß ALLEINE aufgrund der Adresse der Hompage eine gewerbliches Handeln vorliegt. Das wäre ja sonst aberwitzig!
@ normi
Das das UWG aberwitzig ist braucht man nicht erwähnen
Habe ja lediglich ausgeführt, wie ein Abmahner sowas in die Wege leitet. Ist nicht gesagt das er damit auch vor Gericht geht. Solche Leute spekulieren ja nur drauf, das der Gegner sich gleich ergibt, kommt Gegenwehr ist das meist ganz schnell erledigt. Trotzdem, was Gerichte im UWG schon alles entschieden haben ist nur zum wundern. Insofern würde ich mich grundsätzlich immer an die Vorschriften des TDG halten, dann hat so ein Abmahner gar nicht erst nen Ansatz.
Problem ist eben, daß viele Ahnungslose eben genau dies sind: ahnungslos. Woher soll man als unbescholtener Bürger, der nicht jeden Schei... liest, und der sich für rechtliche Dinge nicht unbedingt interessiert (ist doch noch nicht verboten, oder?), diesen ganzen kram auch wissen?
Andreas
--
Abgemahnte, und solche, die es nicht werden wollen,
formieren sich: abmahn@gmx.de
Woher soll man als unbescholtener Bürger, der nicht jeden Schei... liest
Wofür werden Gesetze denn gemacht, wenn sich niemand daran zu halten braucht? *kopfschüttel*
@ mareike
Gute Frage
Ist immer eine zweischneidiges Schert. Natürlich muss man sich dran halten und natürlich schützt Dummheit auch vor Strafe nicht. Wenn da Leute ne Abmahnung kassieren, dann haben sie auch den Fehler gemacht, muss man sich nicht wundern.
Die andere Seite ist, bei den ganzen Gesetzen die es da gibt muss man sich schon fragen, wie soll die Wirtschaft denn überhaupt mal wieder in Gang kommen ?
Bin da grundsätzlich der Auffassung, das UWG ist mehr ein Behinderungsgesetz, als das es tatsächlich den Wettbewerb regelt.
Dazu kommt, das die Gesetzgebung selbst natürlich wieder so schwammig gehalten ist, das solchen Massenabmahnern und Betrügern, die nur Kasse machen, damit Tür und Tor geöffnet werden. Das sollte der Gesetzgeber schon mal überdenken
Viele Grüsse
das UWG ist mehr ein Behinderungsgesetz, als das es tatsächlich den Wettbewerb regelt
Schauen Sie doch mal in Länder ohne UWG, wie es da funktioniert oder auch nicht.
das solchen Massenabmahnern und Betrügern, die nur Kasse machen, damit Tür und Tor geöffnet werden
Sie können mit jeder noch so klaren Gesetzesregelung keine Bauernfängerei verhindern. Siehe die ganzen Firmen, die versuchen, ihre schwebend unwirksamen Forderungen gegenüber Jugendlichen durchzuboxen. Da hilft auch die Klarheit der §§107 ff. BGB
nicht gegen.
Jetzt haette ich dazu auch eine Frage:
Ich miete mir z.B. eine Domain wie "Agenorimweb.de" - einzig zum Zweck, (private!) Emails kuenftig unter "mail@Agenorimweb.de" zu erhalten.
Jetzt hat mein Provider unter 'www.Agenorimweb.de' eine Seite wie 'Hier entsteht eine Internet-Praesenz ...' gestellt.
Dies gefaellt mir nicht (u.a. weil es nicht stimmt) und ich ersetze die Seite mit einer leeren Seite oder mit einem Einzeiler wie z.B. 'Nie wieder Krieg!'.
Mehr passiert mit der Seite nicht.
Wieso und wo muss ich hier ein Impressum angeben? Ist die 'Seite' nun auf Dauer angelegt - eigentlich ist es ja nur ein Platzhalter.
Agenor
(ob die Beispiel-Domain existier oder nicht weiss ich nicht; war nur ein Beispiel!)
Wieso und wo muss ich hier ein Impressum angeben?
Wer wäre denn im Zweifel abmahnbefugt? Welche 'Mitbewerber' hätten Sie denn dann? Greenpeace? ai? Alle anderen, die mit leeren Seiten Millionenumsätze generieren?
--- editiert vom Admin
Sie haben Richter Husmann und das Huhn vergessen. Ich bin enttäuscht.
Hallo,
ich bin kein Anwalt, auch nur Ratsuchender.
Zitat :
eine Seite mit den Bildern unseres Katers kann nicht wettbewerbwidrig sein, weil sie mit niemandem im Wettbewerb steht! Das macht do nur Sinn, wenn - in welcher Form auch immer - Dienstleistungen angeboten werden!
von normi - 02.07.2006 10:19:51
----------------------
Aber wenn Opa meint, der abgebildete Kater ist sein entlaufener?
Vielleicht kein so gutes Beispiel.
Wettbewerb muss doch nicht geschŠftsmaessig oder gewerblich sein. Eine private HP kann genauso im Wettbewerb zu einer anderen stehen. Und so ist es auch im Gesetz gemeint, nehme ich jetzt mal an.
Meins ist aber eins. Ich finde diverse Bilder von mir in einem privaten Album und muss lange suchen, bis ich den Typ anmailen kann. Postanschrift bis heute nicht.
Wir haben zwar viele ueberfluessige Gesetze, aber manchmal ist es umgekehrt auch zum Kot...en.
Gruss
Tomten
@Tomten
Nein, wettbewerb gibt es in der Regel nicht zwischen Privatpersonen.
<a href="http://transpatent.com/gesetze/uwg.html">http://transpatent.com/gesetze/uwg.html</a>
Danke, wieder etwas dazu gelernt. Wettbewerb ist also definitiv gewinnorientiert.
Tomten
--- editiert vom Admin
'Das Huhn' stellt jedoch eine Beleidigung ihrerseits gegenüber den Richtern dar
*lol* Ich meine Ihr 'Richter XY und Herumpicken wie ein Huhn in meinen Schriftsätzen'. Da haben im Zweifel dann doch wohl Sie jemanden beleidigt und ich Sie bloß zitiert, oder? Aber das kriegen Sie ja bekanntermaßen nicht auf die Reihe.
Erfaßt wird jede selbstständige, wirtschaftliche Zwecke verfolgende
Tätigkeit
Genau, und wo ist die beim Opa und seiner Katze gegeben?
--- editiert vom Admin
@Lorenz
Definieren Sie es wie sie wollen, aber Wettbewerb ist unter zwei privaten Hompages nicht möglich! Von daher kann eine privater Hompagebetreiben wohl kaum einen anderen abmahnen.
--- editiert vom Admin
@Lorenz
*Was, wie, wo? Habe ich schon wieder nicht gesagt.*
Was wollen Sie nicht gesagt haben.
*Berechtigt ist die Abmahnung sicherlich nicht aber das heißt nicht, daß der Abgemahnte bei Gericht obsiegt.*
Wenn eine Abmahnung zwischen Privatpersonen nicht möglich ist, wird es erst gar nicht zu einer Verhandlung kommen.
Malen Sie nicht wieder den Teufel an die wand!
--- editiert vom Admin
*Definieren Sie es wie sie wollen, aber Wettbewerb ist unter zwei privaten Hompages nicht möglich!*
Schon recht. Das haben sie nicht gesagt, das habe ich gesagt. Irgendwie bringen Sie da was durcheinander.
*Warum das denn nicht? Wer Lust hat, der klagt halt. Mich hat man ja auch schon mit rechtlichen Bockmist verklagt und dann sogar obsiegt.*
Na fabelhaft, dann machen wir doch das Forum dicht. Wenn man mit jedem Bockmist durchkommt (insbesondere offenbar gegen Sie) muß man sich um den juristischen Hintergrund keine Gedanken machen und gleich vor Gericht würfeln.;)
Nicht schon wieder Herr Lorenz, behalten Sie mal ihre Gerichts-Geschichten für sich. Mareike wird es Ihnen auch danken. Gute Nacht!
Und jetzt?
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