Angebot einer baulichen Leistung

11. Dezember 2024 Thema abonnieren
 Von 
Gerhard KD
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Angebot einer baulichen Leistung

Wenn ein vorhandenes Angebot eines Lieferanten X im Rahmen für ein Gegenangebot eines zweiten Lieferanten Y an diesen Lieferanten Y weitergeleitet wurde spricht man dann hier von einem "unlauteren Wettbewerb"?

Kann hier jemand helfen? Wäre super.




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von Gerhard KD):
spricht man dann hier von einem "unlauteren Wettbewerb"?

Sprechen kann man von vielem - nützt halt nur nichts, wenn der Sachverhalt von dem gesprochen wird, dann nicht mal im Ansatz zu erkennen ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38883 Beiträge, 6424x hilfreich)

Zitat (von Gerhard KD):
Angebot einer baulichen Leistung
Sollen die Lieferanten nur liefern? Oder wer bietet was als bauliche Leistung an... ?

...nur liefern ist selten eine bauliche Leistung. Oft bietet man ---liefern und leisten an---. Und manchmal kann X liefern und Y leisten...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9496 Beiträge, 2016x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Sprechen kann man von vielem - nützt halt nur nichts, wenn der Sachverhalt von dem gesprochen wird, dann nicht mal im Ansatz zu erkennen ist.


so ist es

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/20911/unlauterer-wettbewerb/

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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