Anruf von Maklern bei Privat-Immobilien-Anzeige

2. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)
Anruf von Maklern bei Privat-Immobilien-Anzeige

Hallo, wir haben eine Anzeige für unser Haus privat geschaltet, jetzt rufen aber auch Makler an und wollen einen Auftrag von uns für den Verkauf. Fällt das eigentlich auch unter die verbotenen Kalt-Anrufe? oder muss ich damit leben, dass ich Makler-Anrufe bekomme weil ich quasi durch die Anzeige meine "Einwillung" erteilt habe. Ich hatte bei einigen anderen Anzeigen gesehen: Keine Anrufe durch Makler erwünscht. Wenn ich das auch reinschreibe, lassen die mich dann in Ruhe? Ich möchte halt wissen, ob ich was dagegen tun kann. Danke im Voraus

-----------------
" "

Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?

Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?

Ein erfahrener Anwalt im Wettbewerbsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Wettbewerbsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39738x hilfreich)

Also wenn ein Makler das Haus kaufen möchte oder sagt er habe einen Interessenten für das Haus dürfte es kein Problem sein.


Wenn die Makler je doch nur anrufen um das Haus pauschal ins Angebot aufzunehmen wäre dies nach der derzeitigen Rechtslage wohl nicht mehr erlaubt.
Das dürften Sie nur noch per Briefpost.

-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)

Hmm, naja erzählt haben mir die Hälfte der Makler, dass sie jemanden haben, aber im gleichen Atmenzug: wir müssten dann aber vorher ein Expose erstellen und das auf unsere Website stellen, weil wir Nachweismakler sind. Also sozusagen: das Haus erstmal aufnehmen, veröffentlichen und dann unerem Interessenten anbieten und dafür bräuchten wir dann auch ihre Unterschrift.

Wie soll ich denn wissen, ob da wirklich ein Interessent da ist? Erzählen können die ja viel und wenn ich erstmal unterschrieben habe, dann kann ich denen ja auch nicht mehr verbieten, es anderen anzubieten bzw. öffentlich bei denen als Objekt laufen zu lassen.

Ich habe da einfach so meine Zweifel, ob die wirklich alle einen Interessenten "parat" haben...

Ich denke, ich werde einfach den Zusatz: keine Makleranfragen erwünscht jetzt mit reinnehmen und wenn dann doch einer anruft und besonders nervt, kriegt der wegen unerlaubter Telefonwerbung einen "rein".

Danke!!

-----------------
" "

7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Ohne Makler kannst du 3-4 % mehr Erlös erziehlen, denn man spart die Gebühren ja. Anderesseits kann es egal sein wer dir "deine" Summe bringt.
Am besten dem Makler erlauben das Objekt auzunehmen, wenn er bestätigt das DU nicht provisonspflichtig wirst.

Jedoch ist ein Objekt das bei vielen Makler auftaucht schnell verbrannt, denn dann glaubt jeder das es einen Makel hat

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39738x hilfreich)

quote:
wir müssten dann aber vorher ein Expose erstellen

Das ist ja noch nachvollziehbar, der Kunde will ja was in der Hand haben, eventuell sitzt der Kunde auch in einer anderen Stadt.


quote:
und das auf unsere Website stellen,

Warum? Kann man dem Kunden doch per Post oder E-mail schicken ???

Also nur vorgeschoben der Interessent, wegen der verbotenen Kaltaquise.




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

Ich würde Dir an dieser Stelle auch mal raten, einfach mal bei den grossen Internet-Portalen reizuschauen, ob dort ggf. "euer Haus" schon bei diversen Maklern auftaucht!!

Bei "immoscout24" bsp. habe ich bereits mehrmals Wohnungen und Häuser gesehen, und zwar immer dieselben, die von verschiedenen Maklern angeboten werden.....

Exposé?! Keines vorhanden, aber im Vorfeld werden schon 5,95 % Maklergebühr gefordert!
z. Teil sind nicht mal Bilder von diesen Objekten vorhanden!

Also Achtung! Auch bei diesen "Anfragen"!!!





-----------------
"Gruss vom Strand"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Volker M. Schramm
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo,

wenn jemand nicht möchte, dass Makler anrufen, kann er ja schreiben "keine Makler".

Die Frage ist jedoch, ob das überhaupt sinnvoll ist?

Stellen Sie sich den Immobilienmarkt vor, wie einen Wochenmarkt, auf dem es frische Lebensmittel zu kaufen gibt. Mit Sicherheit gibt es auch Gewerbetreibende, z.B. Köche, die Ihre Zutaten auf diesem Wochenmarkt einkaufen.

Würden Sie, wenn Sie Gemüsehändler wären, ein Schild an Ihrem Stand anbringen mit der Aufschrift: "Nur für Privatleute?".

Es ist doch so: Wenn man sich z.B. wegen 300 € streitet, geht man zum Rechtsanwalt. Hat man eine Erkältung, geht man zum Arzt. Will man seine Immobilie für 300.000 € verkaufen, macht man es selbst?

In anderen Ländern ist die Einschaltung eines Maklers selbstverständlich.

Gruß Volker M. Schramm

Makler aus Leidenschaft



-----------------
" "

6x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Leider ist das Beispiel falsch von Schramm. Sicherlich gehen nicht alle gleich zum Arzt, wenn man einen Schnupfen hat. Und es gibt durchaus Verkäufer, die gewerbliche Käufer nicht möchten

Denn es gibt durchaus Gründe, dies auch alleine machen zu wollen, wenn man sich mit der Materie auskennt.

Schlussendlich ist es aber nicht die Antwort, die die TE gestellt hat, sondern lediglich wiederum Werbung...

Es gibt nicht wenige Makler, die oft über das Ziel hinausschießen - und wie hier eine "versteckte" Kaltakquise" durchführen. Schlussendlich verdienen die durch das Vermitteln von Immobilien Geld.

Insofern obliegt das durchaus der Entscheidung eines jeden Einzelnen, ob Berater (hier Makler) gebraucht werden oder auch nicht.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Jeder so, wie er es wünscht. Wenn man deutlich hinzu schreibt "Keine Anrufe von Maklern erwünscht" oder dem anrufenden Makler deutlich untersagt, es aufzunehmen oder weiterhin zu kontaktieren, wenn man einem Makler, der es schon aufgenommen hatte, sofort auffordert, es zu entfernen, dann MUSS der Makler sich an diese Weisung halten.
Er braucht stets das Einverständnis des Verkäufers, um es bewerben zu dürfen.

So einfach ist das. Ansonsten könnte man auf den Gedanken kommen, zu einem Anwalt zu gehen und den Makler kostenpflichtig abzumahnen.

Ob es sinnvoll ist oder nicht, da fragst 100 Leute und kriegst womöglich 200 Antworten. Da mit allen auf einen Nenner zu kommen, wird schwierig, wie asd schön ausgeführt hat :-)

Ich persönlich würde einem oder zwei lokalen Maklern erlauben, es ins Portfolio aufzunehmen (je nachdem, ob das eine große Stadt ist oder auf dem Land). Eventuell einem überregionalem. Voraussetzung: Der Käufer zahlt die Makler-Provision und man selbst hat damit nichts zu tun. Vertragsverhandlungen stets selbst führen, sowie zwangsweise die Erlaubnis voraussetzen, wo der Makler das schalten darf (damit nicht die 3 Makler es gleichzeitig auf der gleichen Plattform schalten).


-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."



-- Editiert mepeisen am 20.05.2013 10:35

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39738x hilfreich)

quote:
Wenn man deutlich hinzu schreibt "Keine Anrufe von Maklern erwünscht"

Ist das nichtbeachten für dne Makler rechtsfolgenlos, da Wünsche und Bitten unverbindlich sind.



quote:
Er braucht stets das Einverständnis des Verkäufers, um es bewerben zu dürfen.

Warum? Rechtsgrundlage?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Ist das nichtbeachten für dne Makler rechtsfolgenlos, da Wünsche und Bitten unverbindlich sind.

Wieso ist das rechtsfolgenlos? Wenn ich Maklern untersage anzurufen und sie sich darüber hinwegsetzen, habe ich einen Unterlassungsanspruch. Makler rufen zum Zweck an, ihre eigene Dienstleistung zu bewerben. Im Sinne des TKG ist das ein Cold-Call. FAQ siehe http://www.it-recht-kanzlei.de/telefonmarketing-recht.html
Das TKG ist eindeutig: Es ist die Zustimmung des Verbrauchers notwendig. Fertig.

Man sollte das ausdrücklich von beispielsweise schriftlicher Kontaktaufnahme trennen. Da zieht das TKG natürlich nicht.

Damit kann man bereits einen Unterlassungsanspruch herleiten und durchsetzen, was dem Makler ggf. teuer kommt. Warum? Er hat ausdrücklich dieses Gebot ignoriert und zuwider gehandelt. Näheres verrät einem der Abmahnanwalt des Vertrauens bestimmt.

quote:
Warum? Rechtsgrundlage?

Ich bin verwirrt, daher frage ich einmal anders herum? Welches Gesetz erlaubt es, dem Makler trotz eines Verbotes des Verkäufers, sich das Objekt zu eigen zu machen und es selbst aktiv zu bewerben?
Nehmen wir an, der Hausbesitzer hat einen Vertrag mit einer Immobilientochter einer örtlichen Bank geschlossen (so etwas gibt es) und diese erlaubt das selbstständige Einstellen in Immobilienportalen, untersagt aber die Beauftragung fremder Maklern. Wie soll ich denn dieses Verbot überhaupt durchsetzen, wenn es keine Handhabe gäbe, einem Makler das Bewerben zu untersagen?

Ich habe immer noch das Recht, zu kontrollieren ob und in welchen Datenbanken oder auf welchen Webseiten mein Angebot auftaucht oder eben nicht. Alles andere wäre ja hanebüchen.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39738x hilfreich)

quote:
Wieso ist das rechtsfolgenlos?

Wünsche und Bitten muss man nicht beachten, ist zwar unhöflich aber rechtlich in Ordnung.



quote:
Wenn ich Maklern untersage anzurufen

Dann muss man das auch tatsächlich entsprechend formulieren ...



quote:
Welches Gesetz erlaubt es,

Man benötigt kein Gesetz das es erlaubt.
Oder kennst Du ein Gesetz das es Inkassos erlaubt unsinnige Forderungen zu stellen?



quote:
Makler rufen zum Zweck an, ihre eigene Dienstleistung zu bewerben.

Makler rufen auch aus anderen Zwecken an, z.B. weil sie einen Interessenten haben der so ein Objekt sucht (nicht immer beauftragen die Vermieter/Verkäufer).
Denen wird man nicht wirklich untersagen können ihr Gewerbe auszuüben.



quote:
Im Sinne des TKG ist das ein Cold-Call.

Aus der von Dir genannten Seite: Cold Calls oder auch Kaltanrufe sind Werbeanrufe, bei welchen die Initiative vom anrufenden Unternehmer ausgeht.
Quelle: http://www.it-recht-kanzlei.de/telefonmarketing-recht.html
Sehr schön, nach Definition der Seite wäre es gerade kein Cold-Call. Dieinitiative hat ja der Vermieter/Verkäufer ergriffen durch sein öffentliches Angebot.

Dennoch könnte ein Richter einen solchen Anruf als Cold-Call werten.


Da müssen wir uns also nicht drum streiten.



quote:
untersagt aber die Beauftragung fremder Maklern. Wie soll ich denn dieses Verbot überhaupt durchsetzen, wenn es keine Handhabe gäbe, einem Makler das Bewerben zu untersagen?

Falscher Gedankengang.
Du musst das Verbot nicht durchsetzen, Du musst es beachten. Du darfst also keinen Makler selbst beauftragen.
Wenn ein fremder Makler etwas an seine Kunden vermittelt/bewirbt ohne von Dir beauftragt zu sein, ist das rechtfolgenlos.
Denn Du hast ihn nicht beauftragt und die Immobilientochter kann dir nicht die Pflicht auferlegen auf solche Angebote nicht zu reagieren ohne sich dem Risiko von Schadensersatz auszusetzen. Eine Klausel welche die Pflicht auferlegen würde auf solche Angebote nicht zu reagieren könnte sogar nichtig sein (unangemessene Benachteiligung).



quote:
Ich habe immer noch das Recht, zu kontrollieren ob und in welchen Datenbanken oder auf welchen Webseiten mein Angebot auftaucht oder eben nicht.


Falsch.
Das verwechselst du mit den personenbezogenen Daten bzw. mit urheberrechtlich relevanten Inhalten.
Wenn du es veröffentlicht hast, kannst Du eben nicht mehr kontrollieren wer wem wann wie wo die Existenz des Angebotes weiter gibt.

Sogar bei den urheberrechtlich relevanten Teilen könnte man bei Weitergabe eventuell vom bestimmungsgemäßen Gebrauch ausgehen.


Im welchem juristischen Argument willst Du denn einen Richter davon überzeugen, das A dem B nicht erzählen darf das Du ein Haus verkaufst? Obwohl Du selbst es weiter öffentlich verbreitest?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
Volker M. Schramm
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 15x hilfreich)

Sehr geehrte Damen und Herren,

um das mal klarzustellen:

Ein Makler darf nur eine Immobilie öffentlich, z.B. im Internet oder in der Zeitung anbieten, wenn er hierfür die Erlaubnis des Verkäufers hat.

Es gibt jedoch auch nicht selten den Fall, dass ein Verkäufer, welcher sein Haus privat anbietet, gleichzeitig noch drei weitere Makler mündlich oder schriftlich beauftragt hat.

Nun ruft der vierte Makler an, der Profi, welcher den Auftrag gar nicht annimmt, weil er weiß, dass zu viele Köche den Brei verderben.

Der Profi-Makler behält jedoch die Immobilie im Hinterkopf. Falls sich bei ihm ein Kunde meldet, der eine solche Immobilie sucht, wird er den Kontakt zum Verkäufer wieder herstellen.

In diesem Fall hat der Makler zunächst selbst den Auftrag abgelehnt. Der Verkäufer hat ihm aber auch nicht verboten, die Immobilie anzubieten.

Lange Rede, kuzer Sinn: Wenn man keinen Makler möchte, dann kann man das entweder in das Inserat reinschreiben, oder es am Telefon sagen.

Wenn man ganz normal seine Telefonnummer angibt, darf der Makler auch anrufen.

In jedem Fall ist es vor allem ein deutsches Problem, das der Maklerberuf immer noch ein geringes Ansehen hat. Das liegt vor allem daran, dass viele gar nicht wissen, was ein Makler überhaupt tut.

Das Maklerhonorar ist ein Erfolgshonorar. Der Makler geht mit seiner Zeit und mit seinem Geld in Vorleistung. Sein Honorar erhält er nur, wenn er auch erfolgreich ist. Wo gibt es das noch?

Volker M. Schramm

Makler aus Leidenschaft



-----------------
" "

4x Hilfreiche Antwort


#15
 Von 
Volker M. Schramm
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 15x hilfreich)

Sehr geehrter tricyclePilot,

haben Sie den schon schlechte Erfahrungen mit Maklern gemacht? Wenn ja, welche?

Tatsache ist, dass es in Deutschland keine Zulassungsvoraussetzungen für den Maklerberuf gibt. Es kann also jeder gegen Zalung einer bestimmten Summe Makler werden, sofern er keine Schulden hat bzw. nicht vorbestraft ist.

Dies ist jedoch nicht die Schuld der Makler, sondern der Gesetzgegebung.

Darunter leiden müssen die seriösen Makler.

Ich selbst habe Immobilienwirtschaft studiert und bin Diplom-Sachverständiger für Immobilienbewertung. Trotzdem muss ich tagtäglich gegen Vorurteile und Verallgemeinerungen kämpfen.

Wenn jemand z.B. eine Kleiderboutique hat, dann kauft er eine Jeans für 50 € und verkauft Sie für 150 €. Aufschlag also 300%. Da regt sich niemand darüber auf. Was sind dagegen 3%?

Bei Immobilien läuft die Vermarktung ganz anders als im Einzelhandel. Zum einen muss bei Immobilien der Kunde zum Produkt kommen, nicht das Produkt zum Kunden. Somit scheidet z.B. der Internethandel bzw. Paketversand von Immobilien aus.

Immobilien sind schwer verkäuflich (fungibel). Die Vermarktung dauert Monate/Jahre.

Jede Immobilie ist einzigartig. Ein Laie kann den Wert nicht feststellen. Deshalb benötigt man Sachverständige für die Bewertung.

Wenn der Kunde zum Produkt kommen muss, ist ein professioneller Verkauf Pflicht. Somit kommt dem, der den Verkauf durchführt, eine zentrale Bedeutung zu.

Wie sind die Fotos? Sind die Texte professionell aufbereitet? Ist der Preis realistisch? Normaler Verkauf, Open-House oder Bieterverfahren? Was ist im Grundbuch eingetragen, welche Auswirkungen hat das?

Hat er die Interessenten auf deren Bonität geprüft? Oder sind es nur Touristen? Vielleicht sogar Einbrecher?

etc., etc., aber das führt hier zu weit.


Gruß Volker M. Schramm

Makler aus Leidenschaft




-----------------
" "

5x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.873 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen