Liebe Rechts-Experten,
welche rechtlichen Konsequenzen erwarten mich, wenn Ich als Marke Teile von Bahnhaltestellen-Schilder mit meinem Logo überklebe?
Liebe Grüße und danke im Voraus,
pascal
Bahnhaltestellen-Schilder überkleben - was passiert?
Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?
Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?
Wie kann eine Marke etwas überkleben?
Grundsätzlich: Wenn irgendwer was überklebt, und der Inhaber des überklebten Gegenstands nicht einverstanden ist, dürften mindestens Reinigungskosten und Entsorgungskosten in Rechnung gestellt werden.
Alles andere kann man ohne mehr Details nicht beantworten.
Was auch im Raume steht, wären strafbewehtrte Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage. Nicht ganz billig, da sind schnell mal ein paar Tausend EUR weg.
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Zitat:Teile von Bahnhaltestellen-Schilder mit meinem Logo überklebe?
Der Adressat für die Reinigungs- und Entsorgungskosten sowie die evtl. strafbewehtrte Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage wäre hier schnell gefunden. Das ist wie der Einbrecher, der seine Visitenkarte hinterlässt
Ganz schlechte Idee!!
Hallo,
zu allem genannten könnten auch noch eventuelle Schadensersatzforderungen von den Bahnfahrenden auf Dich zukommen...
Auch Wettbewerber und Verbrauchervereine können wegen sittenwidriger Werbung kostenpflichtig abmahnen und Unterlassung verlangen.
ZitatDas ist wie der Einbrecher, der seine Visitenkarte hinterlässt :
Auch dann ist es noch kein Selbstläufer, denn jeder kann den Namen eines Dritten am Tatort hinterlassen.
Zitat:
welche rechtlichen Konsequenzen erwarten mich, wenn Ich als Marke Teile von Bahnhaltestellen-Schilder mit meinem Logo überklebe?
# Ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung (§303 StgB, Freiheitsstrafe bis zwei Jahre oder Geldstrafe).
# Falls die Kriterien für den Tatbestand "Gefährlicher Eingriff in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr" (§315 StGB ) erfüllt sind, eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren. (Das wird vermutlich eher nicht der Fall sein, aber "Teile von Bahnhaltestellen-Schildern überkleben" kann ich mir nicht wirklich vorstellen. Was sind "Bahnhaltestellen-Schilder"? Verkehrsschilder?)
# Zivilrechtliche Regressansprüche für die Kosten von Reinigung oder Reparatur.
# Wenn das - Stichwort "Marke" - zu Werbezwecken im Geschäftsverkehr erfolgt auch noch eine kostenpflichtige Abmahnung inklusive Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtung.
Insgesamt gesehen also eine eher blöde Idee.
___________________________________
§ 303 StGB Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Im wettbewerbsrechtlichen Fall wird man den Herausgeber der Aufkleber als "Mitstörer" in Regress nehmen. Da sind die Ansprüche nicht so hoch wie im Strafrecht.Zitat:ZitatDas ist wie der Einbrecher, der seine Visitenkarte hinterlässt :
Auch dann ist es noch kein Selbstläufer, denn jeder kann den Namen eines Dritten am Tatort hinterlassen.
ZitatZitat (von BigiBigiBigi): :
Zitat (von HeHe):
Das ist wie der Einbrecher, der seine Visitenkarte hinterlässt
Auch dann ist es noch kein Selbstläufer, denn jeder kann den Namen eines Dritten am Tatort hinterlassen.
ZitatIm wettbewerbsrechtlichen Fall wird man den Herausgeber der Aufkleber als "Mitstörer" in Regress nehmen. Da sind die Ansprüche nicht so hoch wie im Strafrecht. :
Was soll hierfür die Grundlage sein? Gibts da ein entsprechendes Urteil?
Das heisst, wenn ich die Prospekte der Bahn bei FlixBus heimlich verteile, wird die
Bahn als Mitstörer verurteilt?
ZitatDer Adressat für die Reinigungs- und Entsorgungskosten sowie die evtl. strafbewehtrte Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage wäre hier schnell gefunden. Das ist wie der Einbrecher, der seine Visitenkarte hinterlässt :
Ich glaube kaum, dass nur eine Visitenkarte dafür ausreichend wäre!?
gruß charly
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