Briefwerbung an Schulelternräte

7. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
JV Rebo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Briefwerbung an Schulelternräte

Guten Tag,

auf den Internetseiten von vielen Schulen finden man fast immer den Namen des Elternratsvorsitzenden. Darf man dieser Person einen Werbebrief (z.B. an Schulelternrat der Grundschule Musterstadt, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt) verschicken und in der Ansprache den Namen des Elternratsvorsitzenden (z.B. Sehr geehrte Frau Müller) angeben? Oder doch lieber ohne persönliche Ansprache wegen Datenschutz?

Danke für Ihre Hinweise!

Valery Rebo

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Dipl.-Ing.
Jacques Valery Rebo
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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120308 Beiträge, 39870x hilfreich)

Briefwerbung ist - im Gegensatz zu E-Mail, Fax, Telefon - auch ohne vorherige Zustimmung erlaubt.
Ausnahme: einer der Angeschriebenen hat Deinem Unternehmen schon zuvor untersagt Werbung an ihn zu versenden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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