Ich verdiene mir seit einiger Zeit durch das Entwickeln von Zusatzinhalten für ein Videospiel (FiveM) etwas dazu. Der Entwickler hat in den Nutzungsbedingungen festegelegt, dass Zusatzinhalte nur über einen verpartnerten Service Anbieter (Tebex) verkauft werden dürfen. Dieser Anbieter nimmt relativ hohe Gebühren. Daher hatte ich überlegt den Verkauf über eine eigene Webseite zu organisieren, die o.g. Klausel hält mich davon jedoch ab.
Bei meiner Recherche bin ich über das § 21GWB Boykottverbot gestoßen. Meine Frage wäre nun, ob 1. eine solche Bedingungslage zulässig und 2. ob ich eine rechtliche Alternative habe diese Inhalte vollständig selber zu vermarkten.
Zusatzinformationen
Ich beziehe mich auf §21.3.3 GWB Boykottverbot.
Die Klausel die mich einschränkt lautet
- Die NutzungsbedingungenZitat:No financial remuneration shall be obtained by the Users from any derivative of, or third- party service, User Generated Content, or Game Server for FiveM, the Game Services, or other entities stated in these Terms, except as expressly permitted by CitizenFX. Entities with permission are included under ADDENDUM D: LIST OF EXCEPTIONS FOR TERM ‘8’.
Die TM gehört Zap-Hosting, welches ein Deutsches Unternehmen ist.
Schon mal Danke im Vorraus
MfG
-- Editiert von User am 30. November 2022 15:03
-- Editiert von User am 30. November 2022 15:24