Hallo zusammen,
das sollte wahrscheinlich recht simpel sein, doch ich tue mich gerade etwas schwer damit. Es sind mittlerweile so viele Begriffe und Verordnungen im Umlauf, dass ich einfach nur gerne wissen möchte, ob die Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung noch immer anwendbar ist, oder wo ich mal eine vernünftige Aufgliederung finden kann, welche Verodnung, welches Gesetz und vor allem welcher Begriff wo anzuwenden ist.
Besten Dank!
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Design, Geschmacksmuster, Designgesetz und GGV
16. Januar 2015
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Frage vom 16. Januar 2015 | 11:08
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Design, Geschmacksmuster, Designgesetz und GGV
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#1
Antwort vom 18. Januar 2015 | 22:19
Von
Status: Unbeschreiblich (119562 Beiträge, 39741x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>dass ich einfach nur gerne wissen möchte, ob die Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung noch immer anwendbar ist, <hr size=1 noshade>
Ja, ist sie.
Je nach dem was man machen will und wieviel einem das Ganze wert ist, gibt es unterschieliche Möglichkeiten.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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