Freier Meinungsäußerung vs. unlauterer Wettbewerb

3. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
PeterGedoens
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Freier Meinungsäußerung vs. unlauterer Wettbewerb

Eine allgemeine Frage, die viele Leute verunsichert:

Mal angenommen, in einem Forum über ein Fachthema tauschen sich Konsumenten - Privatleute - auch über Anbieter aus, z.B. einen Hersteller, einen Shop etc. Manch ein Anbieter kommt dabei schlecht weg und es ist anzunehmen, daß ein Großteil der schlechten Bewertungen manch einer Firma sogar nachvollziehbar ist.

Das gefällt dem Anbieter nicht, und er versucht, die Meinungsäußerung der Konsumenten durch Druck auf die Konsumenten und den Forenbetreiber (Drohung mit Rechtsstreit) zu eliminieren.

Ist das rechtens? Nach meinem Rechtsempfinden begibt sich ein Anbieter, der den Rechtsweg benutzt, um das hohe Rechtsgut der freien Meinungsäußerung einzuschränken, in den Bereich des unlauteren Wettbewerbs. Ich lese das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb so:

§ 1 Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen.

$4
Unlauter handelt insbesondere, wer

1. geschäftliche Handlungen vornimmt, die geeignet sind, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer durch Ausübung von Druck, in menschenverachtender Weise oder durch sonstigen unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeinträchtigen;


Liege ich da völlig falsch oder müßte ein Unternehmen hinnehmen, wenn Konsumenten Kritik äußern und Erfahrungen schildern?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>müßte ein Unternehmen hinnehmen, wenn Konsumenten Kritik äußern und Erfahrungen schildern? <hr size=1 noshade>


Grundsätzlich ja.

Problematisch wird es natürlich immer dann, wenn wir aus dem Bereich der Meinungsäußerung in den Bereich der Tatsachenbehauptung kommen. "Hululu läßt seine Fußbälle in Kinderarbeit herstellen" ist eben nicht mehr vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Ist das nicht beweisbar wahr (!), kämen §§186 , 187 StGB in Betracht und daraus mittelbar ein Unterlassungsanspruch gegen den Plattformbetreiber.

Ebenso problematisch wäre Schmähkritik, die nicht mehr unter freie Meinungsäußerung fällt - "Schnarpflgurg verkauft unbrauchbaren Mist an alle, die dumm genug sind, es nicht zu merken" könnte z.B. in diese Richtung gehen.

Und der dritte kritische Punkt sind bewußte Schädigungen - à la "Kauft nicht mehr bei Sippelkratsch, die Spacken sollen pleite gehen!".

Zulässig sind hingegen reine Meinungsäußerungen ("Das Essen bei McKnarz schmeckt mir überhaupt nicht", "Mein Ferrari ist eine übel lahme Gurke ohne Spaßfaktor"). Nicht zulässig ist, nicht beweisbar wahre Tatsachenbehauptungen als Meinungsäußerung zu verpacken ("meiner Meinung nach finanziert die Knips AG mit ihren Einnahmen den internationalen Terror").

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