Gebühren Unterlassungserklärung - arglistige Täuschung?

8. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
starlightauto
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 44x hilfreich)
Gebühren Unterlassungserklärung - arglistige Täuschung?

Guten Morgen, liebes Forum,
ich habe bei einem gegnerischen Anwalt eine Unterlassungserklärung unterschrieben, ganz arglos und dachte, die Sache sei damit erledigt.
Nach einigen Tagen kam dann eine Gebühren-Rechnung für diese Abmahnung. Das Ding war also auf einmal mit "Abmahnung" tituliert.
Ich lehnte die Zahlung der Gebühren von fast 1.000 Euro mit der Begründung ab, dass das bereits in der Unterlassungserklärung hätte erwähnt werden müssen, dass diese Unterlassungserklärung mit solch horrenden Gebühren verbunden ist - dann hätte ich diese nämlich nicht unterschrieben.
Der gegnerische Anwalt hat nun per Klage diese fast 1000 Euro angefordert!
Mein Anwalt hat ihm einen Vergleich (50 %) angeboten und der gegnerische Anwalt hat sofort zugestimmt.
Da ist doch was faul - warum ist der Gegner auf einmal mit knapp 500 Euro zufrieden, wenn er auch 1000 Euro bekommen könnte?
Was soll ich tun? Soll ich es auf eine Verhandlung beim Landgericht ankommen lassen?
Für mich ist diese ganze Geschichte eine arglistige Täuschung - der Gegner hat mir zuerst eine harmlos erscheinende Unterlassungserklärung vorgelegt und dann wurde das Ding plötzlich im Nachhinein als Abmahnung tituliert und mit diesen horrenden Gebühren belastet!
Über Eure Antworten freue ich mich!

mfg

Eberhard

Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?

Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?

Ein erfahrener Anwalt im Wettbewerbsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Wettbewerbsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat:
Ich lehnte die Zahlung der Gebühren von fast 1.000 Euro mit der Begründung ab, dass das bereits in der Unterlassungserklärung hätte erwähnt werden müssen, dass diese Unterlassungserklärung mit solch horrenden Gebühren verbunden ist

Nö.
Zum einen ist es ja allgemein bekannt, das Anwälte nicht kostenlos arbeiten, zum anderen muss ein Anwalt keine Preisangaben machen wenn er nach den gesetzlichen Gebühren abrechnet.



Zitat:
Was soll ich tun? Soll ich es auf eine Verhandlung beim Landgericht ankommen lassen?

Sollte man mal den eigenen Anwalt fragen, denn der kennt die Akten.
Ich würde mir ja mal Gedanken machen, weshalb der eigene Anwalt 500 EUR als Vergleich anbietet und nicht auf 0 EUR plädiert hat ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Das Ding war also auf einmal mit "Abmahnung" tituliert.


"Abmahnung" ist (hier) die leicht laifizierte Bezeichnung einer "Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung". Im übrigen ändert die Bezeichnung nichts an der Sach- und Rechtslage.

Zitat:
dann hätte ich diese nämlich nicht unterschrieben.


Dann hättest du lieber das Risiko einer verlorenen Einstweiligen Verfügung mit einem Streitwert von mutmaßlich 20.000+ EUR genommen?

Zitat:
Da ist doch was faul - warum ist der Gegner auf einmal mit knapp 500 Euro zufrieden, wenn er auch 1000 Euro bekommen könnte?


Wieso, das spart ihm einen Prozeß mit Aufwand (Unterbevollmächtigung eines Anwalts vor Ort, die ihm keiner erstattet) und dem Risiko, daß der Gegner am Ende unpfändbar pleite ist.

Zitat:
Was soll ich tun? Soll ich es auf eine Verhandlung beim Landgericht ankommen lassen?


Wieso Landgericht? Bei 1000 EUR Streitwert ist das Amtsgericht zuständig.

Abgesehen davon: nein. Die Chancen betragen hier 0,0% (sofern die Abmahnung nicht unberechtigt war, wonach es aber offenbar lt. deinem Anwalt nicht aussieht).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Die Aufforderung eine Unterlassungserklärung abzugeben ist natürlich auch die Aufforderung etwas zu unterlassen, also gleichzeitig auch ein Abmahnung.
Und voraus gegangen muss ja auch "eine Handlung" gewesen sein, nämlich die dessen Unterlassung durch den Anwalt verlangt wurde.
Und genau dafür kann der Anwalt seine Gebühren berechnen, die dadurch veranlasst wurden, dass eben diese "Handlung" vorgenommen wurde.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.944 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen