Gewerbe anmelden für BISS Zeitschriften Verkäufer ?

13. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
Sun84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbe anmelden für BISS Zeitschriften Verkäufer ?

Das Thema interessiert mich, ein betroffener Biss-Verkäufer konnte mir die Frage nicht beantworten, im Internet konnte ich widersprüchliche Informationen finden und deswegen frage ich einfach mal hier.

In München gibt es die Stiftung Biss und ermöglicht es Bürgern die in sozialen und insbesondere finanziellen Schwierigkeiten sind, Einkommen durch den Verkauf der Zeitschrift Biss zu ermöglichen.

Der Preis der Zeitschrift beträgt 2,20 € und davon gehen 1,10 € an den Verkäufer.

Meine Frage ist, ob die Verkäufer selbständige Vertriebler sind und ein Nebengewerbe anmelden müssen, denn laut Auskunft eines Biss-Verkäufers wäre das nicht der Fall ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Sun84):
Meine Frage ist, ob die Verkäufer selbständige Vertriebler sind

Es sind Unternehmer mit allen Pflichten.



Zitat (von Sun84):
und ein Nebengewerbe anmelden müssen,

Dazu müssten sie ja erst mal ein Hauptgewerbe haben - die meisten dürften aber gar kein Gewerbe haben.



Zitat (von Sun84):
denn laut Auskunft eines Biss-Verkäufers wäre das nicht der Fall ?

Bei Verkäufern dieser Zeitungsarten, besteht seitens der Ämter die ungeschriebene Übereinkunft, das man sich nicht dafür interessieren will.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Die Frage ist weniger, ob sie Gewerbetreibende sind - sondern: sind sie Angestellte des Sozialverbandes etc., der die Zeitung herausgibt?

Alle echten "Obdachlosenzeitungen" haben einen Sozialverband, der Herausgeber ist. Die Verkäufer verkaufen die Zeitungen im Auftrag dieses Herausgebers. Oft sind die Verkäufer über "1-Euro-Job"-Konstruktionen u.ä. dort fest angestellt. Das ist Medienberichten nach z.B. bei "BISS" in München so. (Wird vermutlich aber nicht mehr lange so bleiben, wg. Mindestlohn.) Bei anderen Blättern machen die Sozialverbände Sammelanmeldungen für Reisegewerbekarten für ihre Verkäufer.

-- Editiert von eh1960 am 14.07.2021 10:00

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7217 Beiträge, 1516x hilfreich)

Ich sehe hier eher auch eine Scheinselbstständigkeit

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go591898-7
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

na klar brauchen die ein gewerbe verkauf von druckerzeugnissen.
die rentenkasse hat bereits mehrmals festgestellt das die freien verkäufer scheinselbständig sind. ich habe dsd gewerbe und verkaufe Zeitungen aus aller Welt. das System BISS ist unsozial und illigal. schwarzarbeit und betrug ist da normal. mindestlohn und lohnfortzahlung gibt es nicht. 50 haben einen so genannten arbeitsvertrag der ein werksverträge ist.
jeder der Ware verkauft selbstständig brsucht ein gewerbe. es wird geduldet ist aber ungesetzlich.

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