Das Thema interessiert mich, ein betroffener Biss-Verkäufer konnte mir die Frage nicht beantworten, im Internet konnte ich widersprüchliche Informationen finden und deswegen frage ich einfach mal hier.
In München gibt es die Stiftung Biss und ermöglicht es Bürgern die in sozialen und insbesondere finanziellen Schwierigkeiten sind, Einkommen durch den Verkauf der Zeitschrift Biss zu ermöglichen.
Der Preis der Zeitschrift beträgt 2,20 € und davon gehen 1,10 € an den Verkäufer.
Meine Frage ist, ob die Verkäufer selbständige Vertriebler sind und ein Nebengewerbe anmelden müssen, denn laut Auskunft eines Biss-Verkäufers wäre das nicht der Fall ?
Gewerbe anmelden für BISS Zeitschriften Verkäufer ?
Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?
Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?
ZitatMeine Frage ist, ob die Verkäufer selbständige Vertriebler sind :
Es sind Unternehmer mit allen Pflichten.
Zitatund ein Nebengewerbe anmelden müssen, :
Dazu müssten sie ja erst mal ein Hauptgewerbe haben - die meisten dürften aber gar kein Gewerbe haben.
Zitatdenn laut Auskunft eines Biss-Verkäufers wäre das nicht der Fall ? :
Bei Verkäufern dieser Zeitungsarten, besteht seitens der Ämter die ungeschriebene Übereinkunft, das man sich nicht dafür interessieren will.
Die Frage ist weniger, ob sie Gewerbetreibende sind - sondern: sind sie Angestellte des Sozialverbandes etc., der die Zeitung herausgibt?
Alle echten "Obdachlosenzeitungen" haben einen Sozialverband, der Herausgeber ist. Die Verkäufer verkaufen die Zeitungen im Auftrag dieses Herausgebers. Oft sind die Verkäufer über "1-Euro-Job"-Konstruktionen u.ä. dort fest angestellt. Das ist Medienberichten nach z.B. bei "BISS" in München so. (Wird vermutlich aber nicht mehr lange so bleiben, wg. Mindestlohn.) Bei anderen Blättern machen die Sozialverbände Sammelanmeldungen für Reisegewerbekarten für ihre Verkäufer.
-- Editiert von eh1960 am 14.07.2021 10:00
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Ich sehe hier eher auch eine Scheinselbstständigkeit
na klar brauchen die ein gewerbe verkauf von druckerzeugnissen.
die rentenkasse hat bereits mehrmals festgestellt das die freien verkäufer scheinselbständig sind. ich habe dsd gewerbe und verkaufe Zeitungen aus aller Welt. das System BISS ist unsozial und illigal. schwarzarbeit und betrug ist da normal. mindestlohn und lohnfortzahlung gibt es nicht. 50 haben einen so genannten arbeitsvertrag der ein werksverträge ist.
jeder der Ware verkauft selbstständig brsucht ein gewerbe. es wird geduldet ist aber ungesetzlich.
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