Hallo Zusammen,
ich hoffe, dieses Thema ist an dieser Stelle richtig platziert.
Folgende Ausgangsposition:
Ich bin seit vielen Jahren Bankkunde einer örtlichen Bank und war bis letzten Jahres eigentlich ganz zufrieden. Jetzt wurden die AGBs und die Kontomodelle grundlegend geändert. Es gibt 3 Modelle für die man sich grundlegend entscheiden muss. Unsere Wahl viel auf das sog. Online Konto. Die Eckdaten:
- Kostenlose Bargeldverfügung
- Kostenlose Kontoauszüge
- kostenlose Ein-/Auszahlungen
- kostenlose ÜBerweisungen online
- 30 Freipositionen pro Monat für beleglose Buchungen, jede weitere Buchung 0,30 Euro
Jetzt werden uns nach Umstellung auf das Online Konto auch Buchungspositionen (o.g. 30 Pro Monat frei) für Überweisungen, Terminüberweisungen und Daueraufträge die Online eingestellt wurden berechnet. Unser Bankberater rührt sich trotz mehrfacher Aufforderung nicht und wir zahlen derzeitig fleißig für Online ÜBerweisungen obwohl diese lt. AGB und Flyer anders geworben werden.
Wie kann ich hiermit umgehen bzw. habe ich eine Chance das Geld wieder zurück zu bekommen?
Ein Bankwechsel streben wir ohnehin an, aber in Summe sind uns mittlerweile ca. 150 Euro hierdurch zuviel abgebucht worden.
Danke im Voraus.
F.Schwemmer
Irreführende Werbung / Bank
15. Mai 2018
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Frage vom 15. Mai 2018 | 13:10
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Irreführende Werbung / Bank
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#1
Antwort vom 15. Mai 2018 | 15:59
Von
Status: Junior-Partner (5546 Beiträge, 2499x hilfreich)
Zitataber in Summe sind uns mittlerweile ca. 150 Euro hierdurch zuviel abgebucht worden. :
Das heißt ihr guckt euch das schon weit über ein Jahr an, ohne mal nachweislich (schriftlich) bei der Bank die Rückerstattung der fälschlicherweise abgebuchten Gebühren zu fordern?
ZitatWie kann ich hiermit umgehen :
Naja, so wie bisher, also ignorieren, oder mal die Bank auffordern, die Gebühren zu erstatten.
#2
Antwort vom 15. Mai 2018 | 21:19
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Höhe der abgerechneten zusätzlichen Buchungspositionen gibt keinen Aufschluss auf die Dauer des versäumten Wiederspruchs. Es handelt sich um einen Zeitraum von 5 Monaten und es gab einen mehrfachen Wiederspruch. Nur beruht man sich darauf, dass dies angeblich von einem Anwalt geprüft und absolut legitim sei. Ich bin mir hör nicht so sicher, dass dies vllt. doch nur einseitig als richtig erachtet wird.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. Mai 2018 | 00:16
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39822x hilfreich)
Zitatobwohl diese lt. AGB und Flyer anders geworben werden. :
Wenn all diese Buchungen tatsächlich gemäß vertraglicher Vereinbarung frei sein sollten, die Bank trotz Reklamation stur bleibt, würde ich als erstes mal den Ombudsmann einschalten.
Wenn das nicht hilft, gerichtsfest Verzug herbeiführen und vor Gericht ziehen.
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