Kosmetik Produkte verkaufen

30. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)
Kosmetik Produkte verkaufen

Hallo,

ich wollte eine neue Warengruppe (Pflegeprodukte/Kosmetikprodukte) neu ins Programm aufnehmen.

Kann ich von einem Händler aus der EU oder Deutschland die kaufen und weiterverkaufen? Natürlich mit meinen eigenen Bildern und Texten.

Oder kann ich später eine Unterlassungsklage erhalten dafür?

Ich habe schon mehrere Hersteller direkt angeschrieben, die Antworten leider nicht.

Ich möchte halt keine Probleme später bekommen.

VG

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
Kann ich von einem Händler aus der EU oder Deutschland die kaufen und weiterverkaufen? Natürlich mit meinen eigenen Bildern und Texten.

Du würdest also praktisch eine Nivea-Dose nehmen, mit eigenen Bildern bekleben und dann als Dein Produkt verkaufen wollen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von sisqonrw):
Kann ich von einem Händler aus der EU oder Deutschland die kaufen und weiterverkaufen? Natürlich mit meinen eigenen Bildern und Texten.

Du würdest also praktisch eine Nivea-Dose nehmen, mit eigenen Bildern bekleben und dann als Dein Produkt verkaufen wollen?


Nein. Sorry habe mich falsch ausgedrückt.
Ich würde von irgend einen Händler aus der EU oder Deutschland ein Redken Shampoo z.B. kaufen und so eins zu eins mit Gewinnaufschlag weiterverkaufen. z.B. auf EBAY, Amazon und eigene Shop.

Mit eigenen Bilder meinte ich, dass ich das Produkt selber abfotografiere und diese Fotos nutze und keine Fremden Bilder und Texte benutzen werde.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
Ich würde von irgend einen Händler aus der EU oder Deutschland ein Redken Shampoo z.B. kaufen und so eins zu eins mit Gewinnaufschlag weiterverkaufen. z.B. auf EBAY, Amazon und eigene Shop.

Sofern das Produkt innerhalb der EU ordnungsgemäß in Verkehr gebracht wurde, sollte das keine Probleme geben.


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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7217 Beiträge, 1516x hilfreich)

Wenn man als Händler gelistet ist, darf man nach Absprache auch die Produktbilder offiziell verwenden. Ohne offizielle Erlaubnis eines Herstellers, als Händler zu agieren würde ich keine Waren verkaufen.

Ich würde Dir raten, nicht mehr als den Verkaufspreis zu nehmen. Als Händler hast Du ja einen vergünstigten Einkaufspreis. Wenn der Hersteller / Importeur schon auf Amazon ist würde ich dort nichts anbieten. Da bleibt zu wenig übrig und einen Gewinnaufschlag zahlöt da keiner - da bestellt jeder beim Hersteller / Importeuer weil es bei dem günstiger ist.

-- Editiert von cirius32832 am 31.01.2021 00:03

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#5
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von sisqonrw):
Ich würde von irgend einen Händler aus der EU oder Deutschland ein Redken Shampoo z.B. kaufen und so eins zu eins mit Gewinnaufschlag weiterverkaufen. z.B. auf EBAY, Amazon und eigene Shop.

Sofern das Produkt innerhalb der EU ordnungsgemäß in Verkehr gebracht wurde, sollte das keine Probleme geben.


was meinst du mit "ordnungsgemäß in Verkehr gebracht wurde" genau?

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#6
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Kosmetik darf man in der EU nicht einfach so verkaufen. Es gibt ein paar Dinge zu beachten. Vor allem was die Auszeichnungspflicht angeht. Also zum einen im Shop und zum anderen auf dem Produkt. Je nachdem wohin man verkauft muss man da einiges beachten.
Hinzu kommt die Bezugsquelle. Die Branche ist nicht einfach. Natürlich könntest du versuchen große Mengen bei Händlern zu kaufen. Es gibt bei den meisten Produkten aber keinen Zwischenhändler von dem man kaufen kann.
Also kauft man die blaue Dose direkt bei Beiersdorf ein, geht über die edeka oder markant oder sucht einen der wenigen großen Freeplayer die direkt beziehen. Alles andere wird schwierig, denn du musst sicherstellen, dass sowohl in deinem Shop als auch auf dem Produkt die Inhaltsstoffe korrekt in der entsprechenden Sprache abgebildet sind.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)
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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Richtig.

Dazu kommt dann noch der Erschöpfungsgrundsatz nach § 24 Markengesetz: https://www.it-recht-kanzlei.de/ersch%C3%B6pfungsgrundsatz-markenrecht.html


Das trifft ja genau auf mich zu.
Kurz gesagt, wenn einer es in die EU eingeführt hat, dann darf ich es als Dritter kaufen und weiter verkaufen.
Als Gewerbebetreibender bekomme ich ja sowieso die Rechnung vom Händler, der aus der EU ist.

Dann sollte ich ja keine Sorgen machen. Oder?!

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
Kurz gesagt, wenn einer es in die EU eingeführt hat,

Das ist absolut nicht ausreichend.


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#10
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von sisqonrw):
Kurz gesagt, wenn einer es in die EU eingeführt hat,

Das ist absolut nicht ausreichend.


Warum ist das nicht ausreichend. Im Fazit steht:

Zitat:
Fazit

Nicht immer ist eine markenrechtliche Abmahnung gerechtfertigt. Hat man die in Frage stehenden Produkte von einem Händler bezogen, der zu deren Vertrieb berechtigt ist, sollte man sich gegenüber dem Markeninhaber auf die Erschöpfung berufen. Allerdings ist man hierfür beweispflichtig. Die Quittungen, die von dem Erwerb herrühren, sollten daher gut aufbewahrt werden. Optimalerweise lässt man sich außerdem von dem Händler schriftlich die Freiverkäuflichkeit der Ware in der EU bestätigen - wenngleich dies im Fall der Fälle dem Verkäufer im Ergebnis allenfalls Rückgriffsrechte sichern mag.


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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
Warum ist das nicht ausreichend.

Genau deswegen:
Zitat (von sisqonrw):
Hat man die in Frage stehenden Produkte von einem Händler bezogen, der zu deren Vertrieb berechtigt ist,



Signatur:

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#12
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von sisqonrw):
Warum ist das nicht ausreichend.

Genau deswegen:
Zitat (von sisqonrw):
Hat man die in Frage stehenden Produkte von einem Händler bezogen, der zu deren Vertrieb berechtigt ist,


ja aber wenn man das hier macht:

Zitat:
Optimalerweise lässt man sich außerdem von dem Händler schriftlich die Freiverkäuflichkeit der Ware in der EU bestätigen


ist man doch auf der sicheren Seite oder nicht?

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
ist man doch auf der sicheren Seite oder nicht?

Nö, denn zum einen scheren Betrüger sich nicht darum das sie eine falsche Bestätigung ausstellen und bei den seriösen kann auch mal ein Irrtum passieren.
Das ist dann das unternehmerische Risikos das Du trägst.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von sisqonrw):
ist man doch auf der sicheren Seite oder nicht?

Nö, denn zum einen scheren Betrüger sich nicht darum das sie eine falsche Bestätigung ausstellen und bei den seriösen kann auch mal ein Irrtum passieren.
Das ist dann das unternehmerische Risikos das Du trägst.


hmmm. Ist doch nicht so einfach und doch mit viel Risiko verbunden als bei anderen Produkten.

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von sisqonrw):
Ist doch nicht so einfach und doch mit viel Risiko verbunden als bei anderen Produkten.

Markenrechtlich hat man bei allen Marken das selbe Problem / Risiko.

Bei Kosmetikprodukten kommen halt nicht die zusätzlichen Kennzeichnungs- und Informationspflichten hinzu.


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